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Pressemeldung

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Rheinische Fachstellen für behinderte Menschen im Arbeitsleben erhalten 13,3 Millionen Euro vom LVR

Mittel dienen größtenteils der behinderungsgerechten Gestaltung von Arbeitsplätzen

Rheinland, 10. Januar 2020. Die 37 rheinischen Fachstellen für behinderte Menschen im Arbeitsleben erhalten im Jahr 2020 insgesamt 13,3 Millionen Euro vom Landschaftsverband Rheinland (LVR). Sie fördern damit Menschen mit Behinderung im Beruf und deren Arbeitgeber zur behinderungsgerechten Gestaltung der Arbeitsplätze. Die finanziellen Mittel stammen aus der Ausgleichsabgabe.

Die Höhe der Zuweisungsbeträge an die Fachstellen basiert auf der Anzahl der in den jeweiligen Regionen lebenden schwerbehinderten Menschen im erwerbsfähigen Alter (15 bis 65 Jahre). Ende 2017 lebten im Rheinland insgesamt 955.093 Menschen mit einer Schwerbehinderung, davon 398.188 (rund 42 Prozent) im erwerbsfähigen Alter.

In 2018 haben das LVR-Inklusionsamt und die Fachstellen mit mehr als 48,3 Millionen Euro Menschen mit Schwerbehinderung und deren Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber im Rheinland unterstützt. Bei den Leistungen im Rahmen der Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben teilen sich das LVR-Inklusionsamt und die Fachstellen für behinderte Menschen im Arbeitsleben die Aufgaben. Die Fachstellen sind zuständig für finanzielle Hilfen an Arbeitgeber zur behinderungsgerechten Gestaltung sowie für Leistungen an die Menschen mit Behinderung selbst. Das LVR-Inklusionsamt ist insbesondere zuständig für finanzielle Hilfen an Arbeitgeber zur Schaffung neuer, zusätzlicher Ausbildungs- und Arbeitsplätze für schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen. Außerdem übernimmt das LVR-Inklusionsamt die behinderungsgerechte Gestaltung der Räumlichkeiten der Arbeitgeber, die nicht Teil des Arbeitsplatzes sind, wie zum Beispiel Aufzüge, Rampen oder Sanitäranlagen.

Zuweisungen an die Fachstellen in 2020 nach Regionen
(in Klammern: Anzahl der Menschen mit einer Schwerbehinderung im erwerbsfähigen Alter, Stand: Ende 2017)

Gemeindeverband

  • StädteRegion Aachen 653.986 Euro (21.071)

kreisfreie Städte

  • Bonn 386.004 Euro (11.691)
  • Düsseldorf 661.328 Euro (21.328)
  • Duisburg 707.610 Euro (22.948)
  • Essen 758.920 Euro (24.744)
  • Köln 1.183.434 Euro (39.603)
  • Krefeld 319.294 Euro (9.356)
  • Leverkusen 253.186 Euro (7.042)
  • Mönchengladbach 466.942 Euro (14.524)
  • Mülheim/Ruhr 238.500 Euro (6.528)
  • Oberhausen 329.380 Euro (9.709)
  • Remscheid 196.960 Euro (5.074)
  • Solingen 252.754 Euro (7.027)
  • Wuppertal 493.796 Euro (15.464)

Kreise

  • Düren 418.634 Euro (11.013)
  • Rhein-Erft-Kreis 725.214 Euro (19.924)
  • Euskirchen 298.754 Euro (8.637)
  • Heinsberg 342.694 Euro (10.175)
  • Kleve 415.860 Euro (12.736)
  • Mettmann 656.504 Euro (17.519)
  • Rhein-Kreis-Neuss 616.850 Euro (17.950)
  • Oberbergischer Kreis 393.804 Euro (11.964)
  • Rheinisch-Bergischer Kreis 350.978 Euro (10.465)
  • Rhein-Sieg-Kreis 795.750 Euro (24.213)
  • Viersen 501.742 Euro (13.922)
  • Wesel 881.122 Euro (23.561)

Soweit der Finanzbedarf einer Fachstelle den Zuweisungsbetrag überschreitet, können weitere Mittel bereitgestellt werden.


Pressekontakt:

Michael Sturmberg
Landschaftsverband Rheinland
LVR-Fachbereich Kommunikation
Tel 0221 809-7084
Mail michael.sturmberg@lvr.de

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