Zum Inhalt springen

Auswahl der Sprachversion

Pressemeldung

Zurück zur Übersicht

LVR erweitert Richtlinien seiner Inklusiven Bauprojektförderung

Künftig auch finanzielle Unterstützung für technische Gebäudeausstattung möglich / Förderung kann auch nach Baubeginn noch bewilligt werden

Rheinland/Köln, 10. März 2020. Der Sozialausschuss der Landschaftsversammlung Rheinland hat heute eine Erweiterung der Förderrichtlinien seiner Inklusiven Bauprojektförderung einstimmig empfehlend beschlossen. Künftig ist damit nun auch die finanzielle Unterstützung von technischer Gebäudeausstattung möglich. So werden fortan beispielsweise akustische und visuelle Signale bei Klingelanlagen oder elektrischen Schiebetüren für Menschen mit körperlichen Einschränkungen gefördert. Außerdem wird in die Richtlinien aufgenommen, dass im Einzelfall eine Förderung auch nach dem Baubeginn bewilligt werden kann, zum Beispiel, wenn der Budgetrahmen nicht erschöpft ist.

Cornelia Schmerbach, stellvertretende Vorsitzende des Sozialausschusses, begrüßt diese Änderung: „Die Förderung kann damit im Rahmen der beschlossenen Mittel nun auch technische Gebäudeausstattungen einbeziehen, die den üblichen Standard des sozialen Wohnungsbaus übersteigen.“ LVR-Sozialdezernent Dirk Lewandrowski ergänzt: „Barrierefreier und zugleich bezahlbarer Wohnraum ist Mangelware. Es ist uns wichtig, das Wunsch- und Wahlrecht von Menschen mit Behinderung zu unterstützen, damit sie selbstbestimmt leben können.“

Beschlossen wird die Änderung der Förderrichtlinien in der Sitzung des Landschaftsausschusses am 26. März 2020. Erforderliche Anpassungen in der Fördersatzung erfolgen im September durch die Landschaftsversammlung. Förderungen der technischen Gebäudeausstattung können bis dahin aber bereits erfolgen.

Die Landschaftsversammlung Rheinland hatte in ihrer Sitzung am 19. Dezember 2018 die Förderung geeigneter inklusiver Wohnprojekte für Menschen mit und ohne Behinderung durch Zuschuss beschlossen. Damit sollen inklusive Wohnmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen geschaffen und somit Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht werden. Insgesamt stellt der LVR pro Jahr zwei Millionen Euro an Zuschüssen für inklusive Bauprojekte zur Verfügung. Pro Projekt können bis zu zehn Prozent der anerkennungsfähigen Baukosten gefördert werden, maximal 200.000 Euro pro Projekt. Insgesamt sind bislang zwei inklusive Projekte durch den LVR gefördert worden: ein Wohnhaus des Vereins für körper- und mehrfachbehinderte Menschen Alsbachtal und ein Wohnhaus des Vereins „Arbeitsgemeinschaft zur Förderung Hörgeschädigter“ in Aachen.

Weitere Informationen:


Pressekontakt:

Michael Sturmberg
Landschaftsverband Rheinland
LVR-Fachbereich Kommunikation
Tel 0221 809-7084
Mail michael.sturmberg@lvr.de

Zurück zur Übersicht