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LVR begrüßt NRW-Erlass zur weitgehenden Schließung von Werkstätten und Tageseinrichtungen der Eingliederungshilfe

LVR appelliert an Träger Ausnahmemöglichkeiten offensiv zu nutzen / Gesundheitsschutz und Recht auf Betreuung sollen gemeinsam gesichert werden

Rheinland/Köln, 17. März 2020. Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) begrüßt den Erlass des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales zur weitgehenden Schließung von Werkstätten, Tagesstätten und anderen Tagesangeboten für Menschen mit Behinderung. Vor dem Hintergrund drastisch steigender Fallzahlen von Infektionen mit dem neuartigen Coronavirus sei die beschlossene viereinhalbwöchige Schließung dieser Tagesangebote für Menschen mit Behinderung wichtig und richtig, um soziale Kontakte zu reduzieren, die Ausbreitung zu bremsen und insbesondere die besonders vulnerablen Personengruppen zu schützen. Gleichzeitig sei es genauso wichtig, neben dem Gesundheitsschutz dafür Sorge zu tragen, dass Menschen mit Behinderung, die auf Betreuung und Unterstützung angewiesen seien, diese auch verlässlich zu erhalten.

Deshalb sieht die Weisung des Ministeriums Ausnahmen vor für Personengruppen, deren Betreuung weiter gewährleistet werden müssten. Dies gilt etwa, wenn die privaten oder familiären Betreuungspersonen der Werkstatt-Beschäftigten oder Tagesstätten-Besucherinnen und -Besucher Schlüsselpersonen aus zentralen Bereichen sind, deren Arbeitsfähigkeit zu sichern ist. Das gilt auch für all die Nutzerinnen und Nutzer dieser Angebote, deren behinderungsbedingte pflegerische oder soziale Betreuung ansonsten über den Tag nicht sichergestellt wäre. Das NRW-Sozialministerium sieht dazu in seiner Weisung vor, dass die Einrichtungsträger diese Betreuung sicherstellen müssen, etwa durch Kooperationen mit Anbietern von Wohneinrichtungen.

Der LVR appelliert an die Träger von Tagesstätten und Werkstätten, diese Ausnahme-Möglichkeiten offensiv und kreativ zu nutzen und vertrauensvoll zusammenzuarbeiten: „Das Recht auf Betreuung und der Schutz der Gesundheit müssen gemeinsam gesichert werden“, erklärt LVR-Sozialdezernent Dirk Lewandrowski. Gleichzeitig beruhigt er die Träger von Eingliederungshilfe-Angeboten und -Einrichtungen für Menschen mit Behinderung im Hinblick auf die finanziellen Folgen von Schließungen oder Betriebseinschränkungen. „Was derzeit bewilligt ist und bezahlt wird, läuft auch erstmal weiter“. Auch die Leistungsentgelte für Werkstätten, die schließen, werden nicht gekürzt. Eventuelle Erstattungs- und Abrechnungsmöglichkeiten würden im Nachgang geprüft.

Auch die Entgelte für ambulante Dienste laufen zunächst weiter wie bewilligt. „Unsere Finanzierung ist so flexibel, dass Schwankungen im Betreuungsumfang übers Jahr ausgeglichen werden können. Wir schauen dann wie üblich bei der Spitzabrechnung am Jahresende, ob es insgesamt passt. Wenn Träger aufgrund der Pandemie nachweislich über einen längeren Zeitraum höhere Betreuungsaufwände haben, wird man darüber reden können und dies, Plausibilität vorausgesetzt, auch berücksichtigen“, so Lewandrowski.

Der LVR bekräftigt zudem, in seiner Verwaltung alles zu tun, um laufende Antrags- und Bearbeitungsverfahren lösungsorientiert aufrecht zu erhalten und Verzögerungen durch die Corona-Krise zu minimieren.

Pressekontakt:

Michael Sturmberg
Landschaftsverband Rheinland
LVR-Fachbereich Kommunikation
Tel 0221 809-7084
Mail michael.sturmberg@lvr.de

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