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Pressemeldung

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LVR fördert Selbsthilfegruppen ehemaliger Heimkinder

Finanzielle Unterstützung für selbstorganisierte Initiativen von Menschen, die Leid und Unrecht in Heimen der Jugend- und Behindertenhilfe oder der Psychiatrie erlitten haben / Formloser Antrag genügt

Köln. 2. September 2020. Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) unterstützt Selbsthilfegruppen ehemaliger Heimkinder im Rheinland durch eine finanzielle Förderung. Im Rahmen des Programms „Ehemalige Heimkinder stärken“ können selbstorganisierte Initiativen Fördermittel erhalten. Hierdurch sollen diese langfristig und nachhaltig stabilisiert werden.

„Oft ist Selbsthilfe die beste Hilfe. Denn Menschen, die Ähnliches erlebt haben, verstehen direkt worauf es ankommt“, weiß Andreas Naylor, Leiter der Anlauf-und Beratungsstelle beim LVR. Viele Kinder und Jugendliche haben während der 1950er- bis 1970er-Jahre in Heimen der Jugend- und Behindertenhilfe oder in der Psychiatrie Unrecht erlebt. Zu diesen Erlebnissen gehören auch sexueller Missbrauch und andere Formen der Misshandlung. „Die häufigsten Folgen dieser oft traumatischen Erfahrungen sind soziale Unsicherheiten, Bildungsferne bis hin zum Analphabetismus, ausgeprägte Ängste, Armut, Einsamkeit und sehr oft Sucht“, erklärt Naylor weiter.

In Mönchengladbach, Aachen und Würselen haben sich betroffene Menschen bereits in Selbsthilfe-Gruppen zusammengeschlossen und erhalten die LVR-Förderung. Sie tauschen sich über ihre Erfahrungen aus, unterstützen sich in schwierigen Angelegenheiten oder organisieren gemeinsame Unternehmungen. „Ich bin davon überzeugt, dass Selbsthilfe viel dazu beitragen kann, traumatische Erfahrungen zu verarbeiten. Außerdem kann ein Zusammenschluss dabei helfen, gemeinsamen Positionen Gehör zu verschaffen. Ehemalige Heimkinder, die sich bereits in der Selbsthilfe engagieren, wollen wir fördern. Diejenigen, die sich künftig engagieren wollen, möchte ich darin gerne bestärken“, so LVR-Jugenddezernent Lorenz Bahr.

Selbsthilfegruppen ehemaliger Heimkinder können die Fördermittel beim LVR schriftlich und formlos unter anerkennung-hilfe@lvr.de beantragen. Aus dem Antrag muss hervorgehen, dass es sich um eine Initiative von und für Menschen handelt, die in der Vergangenheit in Einrichtungen der Jugend- und/oder Behindertenhilfe, Psychiatrien oder Heilpädagogischen Einrichtungen gelebt haben. Der Antrag muss für die Förderjahre 2021 und 2022 jeweils bis zum 1. März vorliegen. Fördermittel für das Jahr 2020 können noch bis zum 31. Dezember 2020 beantragt werden.

Für alle Menschen, die in den oben genannten Einrichtungen in den 1950er- bis 1970er-Jahren gelebt haben und heute im Rheinland wohnen, ist die Anlauf- und Beratungsstelle beim LVR die richtige Adresse. Sie informiert auch zu Leistungen aus der Stiftung Anerkennung und Hilfe. Unter der Telefonnummer 0221 809-5001 und auf der Internetseite www.anerkennung-hilfe.lvr.de erhalten Betroffene alle Informationen.

Ansprechpartner für redaktionelle Fragen:

Till Döring
LVR-Fachbereich Kommunikation
Tel 0221 809-7737
Mail till.doering@lvr.de

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