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Pressemeldung

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LVR unterstützte mit mehr als 47 Millionen Euro die Beschäftigung behinderter Menschen im Rheinland

LVR-Integrationsamt veröffentlicht Jahresbericht 2014/2015 / Finanzielle Unterstützung an Arbeitgeber zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen in 11.575 Fällen / Arbeits- und Ausbildungsplätze sollen durch Förderungen neu geschaffen und langfristig gesichert werden

Rheinland, 24 . August 2015. Im Jahr 2014 hat das Integrationsamt des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) mit 47,6 Millionen Euro (Vorjahr: 38,3) die Beschäftigung schwerbehinderter und gleichgestellter Menschen im Rheinland unterstützt. 1.156 Menschen mit Behinderung ist die Tätigkeit auf einem sozialversicherungspflichtigen und tarif- bzw. branchenüblich entlohnten Arbeitsplatz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglicht worden. In 11.575 Fällen leisteten das LVR-Integrationsamt und die rheinischen Fachstellen für behinderte Menschen im Arbeitsleben finanzielle Leistungen an Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber für die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen. Dies geht aus dem Jahresbericht 2014/2015 hervor, den das LVR-Integrationsamt nun veröffentlicht hat.

„Das LVR-Integrationsamt kann mit den Entwicklungen und Erfolgen im Jahr 2014 insgesamt äußerst zufrieden sein“, betont Prof. Dr. Angela Faber, LVR-Dezernentin für Schulen und Integration. „Auch wenn die Zahl der arbeitslos gemeldeten Menschen mit Behinderung um mehr als zwei Prozent weiter angestiegen ist: Die Beschäftigungsquote von Menschen mit Behinderung ist im Rheinland auf 5,3 Prozent gestiegen. Über 25 Prozent der Arbeitgeber erfüllen bereits ihre Beschäftigungsquote“, so Faber weiter.

Für Karin Fankhaenel, Leiterin des LVR-Integrationsamtes, bedarf es aber auch künftig weiterer Anstrengungen, damit es sowohl für den einzelnen Menschen mit Behinderung als auch für Unternehmen selbstverständlicher und einfacher möglich wird, echte Teilhabe zu schaffen: „Das LVR-Integrationsamt rückt dafür drei Themen besonders in den Fokus: den Übergang von der Schule auf den allgemeinen Arbeitsmarkt, flexiblere Ausbildungsmöglichkeiten für schwerbehinderte junge Menschen sowie den Erhalt und Ausbau unserer Integrationsprojekte.“ Die Risiken für inklusive Lebensverläufe sieht Fankhaenel vor allem an der Anschlussstelle Schule-Beruf. „Qualifizierungsmaßnahmen müssen bereits im Schulalter geplant werden, um dadurch den Übergang besser zu unterstützen“, so Fankhaenel. Zudem seien Ausbildungsordnungen und -verträge hinsichtlich der Ausbildungsinhalte und -zeiten anzupassen, da sie immer noch eine erhebliche Hürde für Jugendliche mit Behinderungen darstellten.

Um eine größere Gruppe der Menschen mit Behinderung zu erreichen, hat das LVR-Integrationsamt Unterstützungsangebote wie das „LVR-Budget für Arbeit“ weiter ausgebaut, evaluiert und modifiziert. Verschiedene Programme und Modellprojekte sind zusammengefasst worden, die neben den klassischen Förderleistungen des Sozialgesetzbuches IX (SGB IX) neue und innovative Ansätze von Unterstützung und Förderung kombinieren. Schulabgängerinnen und -abgängern mit sonderpädagogischem Förderbedarf wird unter anderem mit dem Programm STAR ein Weg in den allgemeinen Arbeitsmarkt eröffnet. Mit dem Programm „Übergang 500 plus – mit dem LVR-Kombilohn“ erhalten auch wesentlich behinderte Menschen aus einer Werkstatt für behinderte Menschen verstärkt die Möglichkeit, auf sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen tätig zu werden.

Nach dem SGB IX ist das Integrationsamt zuständig für einen Großteil der Aufgaben der beruflichen Teilhabe schwerbehinderter und gleichgestellter Männer und Frauen. Das LVR-Integrationsamt führt diese in enger Zusammenarbeit mit den 38 rheinischen Fachstellen für behinderte Menschen im Arbeitsleben durch. Schwerpunkte sind die Beratung von Arbeitgebern und schwerbehinderten Menschen bei der richtigen Arbeitsplatzauswahl, die behindertengerechte Gestaltung von bestehenden Arbeitsplätzen sowie deren finanzielle Förderung. Darüber hinaus initiiert das LVR-Integrationsamt auch regionale Arbeitsmarktprogramme. Alle Leistungen werden ausschließlich aus den Mitteln der Ausgleichsabgabe finanziert. Diese wird von Arbeitgebern erhoben, die der Beschäftigungspflicht nicht oder nicht vollständig nachkommen.

Im Rheinland leben fast 920.000 Personen mit einer Schwerbehinderung. Rund ein Viertel leiden unter Funktionseinschränkungen von inneren Organen bzw. Organsystemen. Fast 90 Prozent der schwerbehinderten Menschen im Rheinland sind älter als 45 Jahre.

Der Jahresbericht 2014/2015 des LVR-Integrationsamtes ist als Broschüre oder als PDF-Datei im Internet kostenlos erhältlich: www.publikationen.lvr.de

Ihr Ansprechpartner für redaktionelle Rückfragen:
Landschaftsverband Rheinland
LVR-Fachbereich Kommunikation
Michael Sturmberg
Tel 0221 809-7084
Fax 0221 8284-4598
Mail michael.sturmberg@lvr.de

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