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Pressemeldung

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Rheinische Werkstätten haben Betrieb in vollem Umfang erfolgreich wieder aufgenommen

Teilhabeleistung wichtiges Angebot für Menschen mit Behinderung / Konzepte und Hygieneleitlinien erfüllen Infektionsschutzauflagen / Lösungen in jedem Einzelfall, insbesondere bei Beschäftigten mit hohen Unterstützungsbedarfen

Rheinland/Köln, 29. September 2020. Die rheinischen Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM) haben seit dem 21. September 2020 wieder vollumfänglich ihren Betrieb aufgenommen. Nach der Aufhebung der Betretungsverbote und Lockerungen auf Bundes- und Landesebene kehrten schon seit Mai unter Öffnungskonzepten und Hygieneleitlinien die Beschäftigten schrittweise zurück. Im Juli waren bereits zwei Drittel der Werkstattbeschäftigten im Rheinland wieder an ihrem Arbeitsplatz. Nun sind die WfbM im Rheinland mit einer vollständigen Wiedereröffnung zu einem „neuen Normalbetrieb“ zurückgekehrt.

LVR-Sozialdezernent Dirk Lewandrowski: „Die Corona-Pandemie war und ist mit großen organisatorischen Herausforderungen für alle verbunden. Die Unterstützungs- und Teilhabeleistung der Werkstätten darf aber gerade Menschen mit Behinderung nicht weiter vorenthalten werden. Vielen Menschen mit Behinderung ist es sehr wichtig, wieder Arbeit, Beschäftigung, Tagesstruktur und vor allem die sozialen Kontakte zu erhalten. Ich bin sehr froh, dass wir diese Teilhabeleistung nun in vielen Fällen wieder in gewohnter Form am gewohnten Ort – selbstverständlich unter Einhaltung von Infektionsschutzauflagen – sicherstellen können. Ansonsten würde dies eine strukturelle Benachteiligung für diese Personen bedeuten.“

Unter anderem unterstützt der LVR die Werkstattträger bei den aufwändigen Umsetzungen der Hygienevorschriften im Alltagsbetrieb. Lewandrowski dankt hierzu den Werkstattträgern, den Werkstatträten und den Angehörigenvertretungen, mit denen sich zur Rückkehr in eine „neue Normalität“ eng ausgetauscht und diese vorbereitet wurde. „Die positiven Rückmeldungen zeigen uns, dass es mit kreativen Lösungen gelungen ist, fast allen Leistungsberechtigten wieder Teilhabeangebote zu unterbreiten.“ In wenigen Fällen sei bei Menschen mit sehr hohen Unterstützungsbedarfen die Arbeitsaufnahme noch zu klären, so Lewandrowski weiter. „Wir werden aber auch hier gemeinsam mit den Werkstattträgern und den Werkstattbeschäftigten in jedem einzelnen Fall eine gute und vor allem individuelle Lösung finden.“

Da es für einige Beschäftigte schwierig ist, sich an Hygienevorgaben zu halten, hat der LVR mit den Werkstattträgern vereinbart, für diese sogenannte „Notgruppen“ einzurichten. Im Einzelfall reichen die Lösungen aber auch bis hin zu Angeboten außerhalb der Werkstatt unter Sicherstellung der notwendigen Betreuung. „In keinem Fall besteht eine Gefahr, dass Menschen mit Behinderung ungewollt ihren Werkstattarbeitsplatz verlieren,“ betont Lewandrowski.

Einer der 44 im Rheinland anerkannten Werkstattträger ist die Lebenshilfe Rhein-Kreis Neuss mit den VARIUS Werkstätten. An fünf Standorten sind rund 700 Werkstattbeschäftigte tätig. Für Geschäftsführer Wilfried Moll und seine Angestellten war die Wiedereröffnung mit zahlreichen Herausforderungen verbunden: „Ganz klar war es eine schwierige Aufgabe mehr Platz zu schaffen ohne mehr Platz zu haben. Bei diesem Punkt war ein hohes Maß an Kreativität gefragt, damit die Abstandsregeln am Arbeitsplatz eingehalten werden können. Zum Glück haben wir gute Lösungen gefunden, so dass die Möglichkeit zur Teilhabe am Arbeitsleben für fast alle Menschen mit Behinderung jetzt wieder gegeben ist.“

Die VARIUS Werkstätten haben dazu beispielsweise mit besonderen Schutzausrüstungen für Beschäftigte und Angestellte gearbeitet oder in den Kantinen und Arbeitsbereichen Trennwände installiert. „Der neue Alltagsbetrieb war nur mit strukturellen Veränderungen und Umbauten möglich. Wir sind positiv überrascht, wie vielen unserer Werkstattbeschäftigten es gelingt, die Hygieneregeln zum Schutz vor Corona einzuhalten. Hierzu benötigen sie jedoch viel Hilfestellung und Anleitung durch das pädagogische Personal. Die Maßnahmen zum Arbeits- und Hygieneschutz haben sich bewährt“, so Moll weiter. Insbesondere für schwerstmehrfachbehinderte Beschäftigte seien besondere Lösungen erforderlich. „Gemeinsam mit den Leistungsträgern, wie dem LVR, erarbeiten wir sehr individuelle Lösungen für den Fahrdienst und die Betreuung.“

Für Moll ist der „neue Alltag“ unter Corona-Bedingungen darüber hinaus ein dynamischer Prozess: „Wir werden weiterhin herausgefordert sein, pragmatische Lösungen zu finden. Auch Ängste bei den Werkstattbeschäftigten vor einer möglichen Infizierung spielen dabei manchmal eine Rolle. Neben den wirksamen Hygienemaßnahmen haben wir daher auch die psychologische Betreuung unserer Werkstattbeschäftigten intensiviert.“

Nina Webel, Mitglied des Werkstattrates (Interessenvertretung der behinderten Beschäftigten), ist sehr froh, dass die VARIUS Werkstätten wieder geöffnet sind: „Endlich haben alle wieder die Möglichkeit zu arbeiten! Auch der damit verbundene geregelte Tagesablauf hilft mir sehr. Die Corona-Regeln sind für viele Kolleginnen und Kollegen eine Herausforderung. Aber das kriegen wir schon hin.“

Die Werkstätten für Menschen mit Behinderung im Rheinland

Der LVR finanziert im Rheinland die Werkstatt-Arbeitsplätze für die Beschäftigten mit Behinderung und deren Unterstützung, Anleitung und Begleitung durch Fachkräfte. Mit den 44 anerkannten Werkstattträgern im Rheinland – meist soziale Organisationen der Freien Wohlfahrtspflege oder Vereine – arbeitet der LVR kooperativ an der fachlichen Weiterentwicklung. Rund 35.000 Personen sind rheinlandweit in einer WfbM beschäftigt.


Pressekontakt:

Michael Sturmberg
Landschaftsverband Rheinland
LVR-Fachbereich Kommunikation
Tel 0221 809-7084
Mail michael.sturmberg@lvr.de

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