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Notbetreuung an Förderschulen ausgeweitet: LVR begrüßt Entscheidung des NRW-Schulministeriums

Notbetreuung an Förderschulen am 21. und 22. Dezember jetzt auch für die Klassenstufen 7 aufwärts // LVR begrüßt diese Entscheidung und sagt Schulleitungen vollumfängliche Unterstützung zu // Schülerbeförderung sowie therapeutische und pflegerische Angebote sind garantiert

Köln, 07. Dezember 2020. Das Ministerium für Schule und Bildung (MSB) des Landes Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass die Notbetreuung an Förderschulen am 21. und 22. Dezember 2020 (sog. verlängerte Weihnachtsferien) nun auch ab Klassenstufe 7 aufwärts angeboten werden kann. Zuvor durften Schulträger lediglich für Kinder der Klassenstufen 1 bis 6 den Schulbetrieb ermöglichen. Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) als Schulträger von 38 Förderschulen im Rheinland begrüßt diese Entscheidung sehr und hat bereits allen Schulleitungen vollumfängliche Unterstützung zugesagt.

„Niemand darf zurückgelassen oder ausgeschlossen werden – das ist genereller Anspruch des LVR. Daher sind wir sehr erleichtert über die Erweiterung der Notbetreuung über die Klassen 1 bis 6 hinaus und haben schon entsprechend vorgeplant, um unseren Schülerinnen und Schülern eine Rundumversorgung anbieten zu können. Dank bewährter Konzepte aus dem Frühjahr sind wir auch in der aktuellen Situation im Hinblick auf Pflege und Therapie bestens gerüstet“, sagt Prof. Dr. Angela Faber, LVR-Dezernentin für Schulen, Inklusionsamt, Soziale Entschädigung.

Der LVR bietet den Familien bei Bedarfsmeldung vollumfängliche Betreuung und Unterstützung an. Alle eingerichteten Beförderungslinien des Schülerspezialverkehrs werden für die Beförderung der Schülerinnen und Schüler zur Verfügung stehen. Auch wird das gesamte pflegerische und therapeutische Schulpersonal des LVR wie gewohnt im Einsatz sein. Somit bietet der LVR allen Schülerinnen und Schülern weiterhin pflegerische und therapeutische Leistungen an. Die Option der Notbetreuung bedeutet daher nicht nur Flexibilität und Entlastung für die Eltern, sondern ermöglicht Teilhabe für Kinder mit Beeinträchtigung.

„Wir möchten eine Betreuung für alle Kinder sicherstellen und ihnen auch in diesen hektischen Zeiten Stabilität und ein Stück Normalität in geordneter Tagesstruktur geben. Das ist gerade für die Schülerinnen und Schüler unserer Förderschulen enorm wichtig, da sie besonders auf Unterstützung und Betreuung angewiesen sind. Wir hoffen daher, dass das Angebot von den Eltern auch entsprechend angenommen wird“, so Prof. Dr. Angela Faber.

Hintergrund:
Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) unterhält insgesamt 38 Förderschulen mit unterschiedlichen Förderschwerpunkten im Rheinland. Die Förderschwerpunkte gliedern sich in fünf folgende Bereiche: Sehen, Hören und Kommunikation, Sprache – Sekundarstufe I, körperliche und motorische Entwicklung sowie emotionale/soziale Entwicklung. Die Schülerinnen und Schüler werden an den Förderschulen mit ihren unterschiedlichen Unterstützungsbedarfen gefördert und unterrichtet und haben die Möglichkeit einen Schulabschluss zu machen.

Pressekontakt
Natalie Bußenius
Landschaftsverband Rheinland
LVR-Fachbereich Kommunikation
Tel 0221 809-3563
Mail natalie.bussenius@lvr.de

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