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Pressemeldung

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Autonomie und Selbstbestimmung in der Psychiatrie – Rahmenbedingungen, Anspruch und Praxis

LVR-Fachtagung beschäftigt sich mit ethischen, juristischen und medizinischen Fragestellungen / Schutz vor Selbst- und Fremdgefährdung versus Selbstbestimmung bei psychisch kranken Menschen / Strategien des Umgangs mit aggressivem Verhalten und kritischen Situationen im psychiatrischen Alltag

Düsseldorf. 05. September 2014. Ein „heißes" Thema stand im Mittelpunkt der diesjährigen LVR-Fokustagung mit dem Titel „Autonomie und Selbstbestimmung in der Psychiatrie – Rahmenbedingungen, Anspruch und Praxis". Das mit über 150 Gästen zahlreich erschienene Fachpublikum wurde von LVR-Dezernentin Klinikverbund und Verbund Heilpädagogischer Hilfen Martina Wenzel-Jankowskimit den Worten begrüßt: „Der Gegensatz zwischen dem Schutz psychischer kranker Menschen vor sich selbst und der Schutz Dritter vor ihnen auf der einen Seite sowie der Selbstbestimmung der Patientinnen und Patienten auf der anderen Seite wird nie ganz aufzulösen sein – aber der Landschaftsverband Rheinland möchte im Dialog mit allen Akteurinnen und Akteuren die notwendige Diskussion vorantreiben und kooperativ praktikable Lösungen entwickeln."

Die neun psychiatrischen Fachkliniken des LVR sind immer wieder damit konfrontiert, Zwangsmaßnahmen wie Fixierung anzuwenden, um Schaden von Patientinnen und Patienten selbst oder Angehörigen, Pflegepersonal oder Mitpatientinnen und -patienten abzuwenden. Der Ärztliche Direktor des gastgebenden LVR-Klinikums Düsseldorf, Prof. Dr. Wolfgang Gaebel, betonte in seinem Grußwort in diesem Zusammenhang den Stellenwert der Selbstbestimmungsfähigkeit der Patientinnen und Patienten im psychiatrischen Alltag.

„Das Autonomie-Prinzip hat sich auch in der Psychiatrie zum zentralen ethischen Leitmotiv des Handelns entwickelt. Die Wahrung individueller Freiheitsrechte und das Prinzip der partizipativen Entscheidungsfindung sind heute integraler Bestandteil der Arzt-Patienten-Beziehung", sagte Gaebel.

Eine wichtige Grundlage für die Arbeit mit psychisch Kranken sind deshalb die gesetzlichen Vorgaben zu Zwangsmaßnahmen in psychiatrischen Einrichtungen – insbesondere nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes vom Juni 2013. Das Gericht, so Richter Manfred Koller vom Landgericht Göttingen in seinen Ausführungen, räumte in dem Urteil der individuellen Autonomie einer Patientin einen höheren Rang ein als einer medikamentösen Behandlung gegen ihren Willen. Allerdings bestehen auch nach diesem Urteil weiterhin erhebliche Unsicherheiten.

Vier Personen posieren für die Kamera
v.l.n.r.: Prof. Dr. Andreas Meyer-Falcke (Beigeordneter für Personal und Gesundheit der Stadt Düsseldorf), Prof. Dr. Wolfgang Gaebel (Ärztlicher Direktor LVR-Klinikum Düsseldorf), Martina Wenzel-Jankowski (LVR-Dezernentin Klinikverbund und Verbund Heilpädagogischer Hilfen), Prof. Dr. Euphrosyne Gouzoulius-Mayfrank (Ärztliche Direktorin LVR-Klinik Köln)

Referenten wie der Diplompsychologe Dr. Norbert Schallast (LVR-Klinikum Essen) stellten jenseits rechtlicher und ethischer Fragestellungen geeignete Maßnahmen vor, um Aggressionen in psychiatrischen Stationen entgegenzuwirken. Die anwesenden Fachleute aus Medizin und Pflege waren sich einig, dass es wirksame Strategien gibt, durch die Zwangsmaßnahmen deutlich verringert werden können:

Gut ausgebildetes Personal, das in Krisensituationen deeskalierend wirkt.

Ausreichend Personal, um krisenhafte Situationen bereits in ihrer Entstehung abzufangen und zu beruhigen.

Großzügig gestaltete Stationen, die beruhigend wirken und in denen genügend Rückzugsmöglichkeiten für Patientinnen und Patienten in akuten Krisen sind.

Intensive Betreuung und Behandlung der Patientinnen und Patienten nach der Entlassung aus dem Krankenhaus.

LVR-Dezernentin Martina Wenzel-Jankowski fasste die Ergebnisse der Fachtagung für die Arbeit mit psychisch Kranken zusammen: „Es gibt erfolgsversprechende Strategien zur Prävention von Zwangsmaßnahmen. Klar ist aber auch, dass sie nicht funktionieren können, wenn eine angemessene Finanzierung der psychiatrischen Krankenhäuser, genügend gut ausgebildetes Personal und ein umfassendes Betreuungssystem nach der klinischen Entlassung nicht gewährleistet sind".

Informationen zu Zwangsmaßnahmen (Fixierungen) in den neun psychiatrischen LVR-Kliniken finden Sie unter

Bilder zum Download

  1. Gruppe von Frauen und Männern vor einem Banner.

    LVR-Fachtagung "Autonomie und Selbstbestimmung"

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