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Pressemeldung

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Rheinische Fachstellen für behinderte Menschen im Arbeitsleben erhalten 13,3 Millionen Euro vom LVR

Mittel dienen größtenteils der behinderungsgerechten Gestaltung von Arbeitsplätzen / Landschaftsversammlung Rheinland beschließt jährlich die Zuweisung

Rheinland. 1. Februar 2016. Die 38 rheinischen Fachstellen für behinderte Menschen im Arbeitsleben erhalten im Jahr 2016 insgesamt 13,3 Millionen Euro vom Landschaftsverband Rheinland (LVR). Sie fördern damit Menschen mit Behinderung im Beruf und deren Arbeitgeber zur behinderungsgerechten Gestaltung der Arbeitsplätze. Die finanziellen Mittel stammen aus der Ausgleichsabgabe. Über die Zuweisung an die Fachstellen entscheidet jährlich die Landschaftsversammlung Rheinland des LVR.

Die Höhe der Zuweisungsbeträge an die Fachstellen basiert auf der Anzahl der in den jeweiligen Regionen lebenden schwerbehinderten Menschen im erwerbsfähigen Alter (15 bis 65 Jahre). Ende 2013 lebten im Rheinland insgesamt rund 919.000 Menschen mit einer Schwerbehinderung, davon rund 392.000 im erwerbsfähigen Alter. In 2014 haben das LVR-Integrationsamt und die Fachstellen Menschen mit Schwerbehinderung und deren Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in 13.236 Fällen mit 47,6 Millionen Euro im Rheinland unterstützt.

Bei den Leistungen an Arbeitgeber und schwerbehinderte Menschen im Rahmen der Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben teilen sich das LVR-Integrationsamt und die Fachstellen für behinderte Menschen im Arbeitsleben die Aufgaben. Die Fachstellen sind zuständig für finanzielle Hilfen an Arbeitgeber zur behinderungsgerechten Gestaltung sowie für Leistungen an die Menschen mit Behinderung selbst. Das LVR-Integrationsamt ist insbesondere zuständig für finanzielle Hilfen an Arbeitgeber zur Schaffung neuer, zusätzlicher Ausbildungs- und Arbeitsplätze für schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen. Außerdem übernimmt das Integrationsamt die behinderungsgerechte Gestaltung der Räumlichkeiten der Arbeitgeber, die nicht Teil des Arbeitsplatzes sind, wie zum Beispiel Aufzüge, Rampen oder Sanitäranlagen.

Zuweisungen an die Fachstellen in 2016 nach Regionen
(in Klammern: Anzahl der Menschen mit einer Schwerbehinderung im erwerbsfähigen Alter)

Gemeindeverband
Städteregion Aachen 713.435 Euro (22.906)

kreisfreie Städte
Bonn 381.528 Euro (11.409)
Düsseldorf 654.550 Euro (20.867)
Duisburg 710.604 Euro (22.809)
Essen 803.461 Euro (26.024)
Köln 1.156.543 Euro (38.257)
Krefeld 308.942 Euro (8.897)
Leverkusen 246.660 Euro (6.743)
Mönchengladbach 440.187 Euro (13.444)
Mülheim/Ruhr 248.811 Euro (6.816)
Oberhausen 344.952 Euro (10.146)
Remscheid 195.475 Euro (4.969)
Solingen 243.262 Euro (6.625)
Wuppertal 480.274 Euro (14.834)

Kreise
Düren 441.002 Euro (11.670)
Euskirchen 290.936 Euro (8.273)
Heinsberg 360.353 Euro (10.680)
Kleve 428.070 Euro (13.027)
Mettmann 644.291 Euro (16.912)
Oberbergischer Kreis 395.570 Euro (11.898)
Rhein-Erft-Kreis 699.552 Euro (18.825)
Rheinisch-Bergischer Kreis 391.064 Euro (9.941)
Rhein-Kreis-Neuss 584.477 Euro (16.642)
Rhein-Sieg-Kreis 778.004 Euro (23.343)
Viersen 485.732 Euro (13.221)
Wesel 872.266 Euro (23.005)

Soweit der Finanzbedarf einer Fachstelle den Zuweisungsbetrag überschreitet, können weitere Mittel bereitgestellt werden.

Ansprechpartner für redaktionelle Rückfragen:

Michael Sturmberg
LVR-Fachbereich Kommunikation
Tel 0221 809-7084
Mail michael.sturmberg@lvr.de

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