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Pressemeldung

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Leid und Unrecht in Psychiatrie und Behindertenhilfe: LVR fordert schnellere Hilfe für Betroffene

Gründung von Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ gerät ins Stocken / Benachteiligung von Opfern aus Psychiatrien und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen beenden

Köln. 13. April 2016. Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) hat in einem Brief an Bund, Länder sowie an die evangelische und katholische Kirche appelliert, sich für eine zügige Gründung der Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ einzusetzen. Diese planen im Rahmen der Stiftung einen Fonds einzurichten, der Opfern von Unrecht und Misshandlungen in Psychiatrien und Einrichtungen der Behindertenhilfe Geld zur Verfügung stellt. Die Mittel sollen zur Verbesserung der Lebenssituation oder zur Abmilderung von Belastungen aus der damaligen Unterbringung beitragen. Auch Rentenersatzleistungen sollen ausgezahlt werden. Das Geld soll von den Betroffenen selbstbestimmt verwendet werden können.

Ehemaligen Heimkindern, die in Jugendhilfeeinrichtungen Opfer von Unrecht und Misshandlungen geworden sind, stand von 2012 bis Ende 2014 der Fonds „Heimerziehung West“ oder der Fonds „Heimerziehung in der DDR“ offen. Diese Unterstützung sollen nun auch Betroffene erhalten, denen Leid in Psychiatrien oder Behindertenheimen widerfahren ist. Die Anlauf- und Beratungsstelle für ehemalige Heimkinder im Rheinland ist beim LVR angesiedelt.

Mit Blick auf ihren gemeinsamen Appell erklären LVR-Direktorin Ulrike Lubek und Prof. Dr. Jürgen Wilhelm, Vorsitzender der Landschaftsversammlung Rheinland: „Der LVR ist als bundesweit größter Leistungsträger für Menschen mit Behinderung, als Träger von neun psychiatrischen Kliniken und vier Jugendhilfeeinrichtungen sowie als Landesjugendamt Rheinland vielfach vom Thema betroffen. Es muss schnellstmöglich eine Lösung erreicht werden im Sinne aller Menschen, die in Psychiatrien und Einrichtungen der Behindertenhilfe Schlimmes erlebt haben.“

Die Vorbereitungen für den Beginn der Stiftungsarbeit sind weitgehend abgeschlossen und es war zuletzt von einem Start im Jahr 2016 ausgegangen worden. Im Januar warf die Finanzministerkonferenz der Länder jedoch Grundsatzfragen zur Ausgestaltung der Stiftung auf, die längst geklärt schienen. Die Finanzminister kritisieren unter anderem die Absicht, pauschale Geldleistungen zu gewähren, den maximalen Gesamtbetrag pro Einzelfall und die Laufzeit der Stiftung von sechs Jahren. „Diese nunmehr erhobenen Bedenken stoßen nicht nur bei den Betroffenen, sondern auch bei Politik und Verwaltung des Landschaftsverbandes auf völliges Unverständnis“, betonten Lubek und Wilhelm in ihrem Schreiben.

Der LVR geht nun von erheblichen Verzögerungen beim Start der Stiftung aus. „Die mehrjährige Dauer der Vorbereitungen bis zum Beginn der konkreten Arbeit der Stiftung führt schon jetzt nicht selten zu dem Vorwurf, dass auf dem Rücken der Geburtsjahrgänge 1940 bis 1950 versucht würde, Kosten zu sparen – ein sozialpolitisch und ethisch nicht erträglicher Vorwurf“, so Lubek und Wilhelm weiter.

In dem Schreiben verlangt der LVR von den Errichtern des Fonds, dass sie ihren Einfluss dahin geltend machen, dass es inhaltlich zu keiner Benachteiligung der Opfer aus Psychiatrien und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen im Vergleich zu den ehemaligen Heimkindern der Jugendhilfe kommt.

Ansprechpartner für redaktionelle Fragen:

Till Döring
LVR-Fachbereich Kommunikation
Tel. 0221 809-7737
till.doering@lvr.de

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