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Doppelhaushalt eingebracht

Umlage steigt nur geringfügig / Etat umfasst 3,73 für 2015 und rund 3,79 Milliarden Euro für 2016 / LVR als verlässlicher Partner der Mitgliedskörperschaften

Köln. 21. November 2014. LVR-Kämmerin Renate Hötte hat den Haushaltsentwurf für 2015 und 2016 im Rahmen eines Doppelhaushaltes in die Landschaftsversammlung Rheinland eingebracht. Er umfasst Aufwendungen in Höhe von 3,73 für 2015 und von rund 3,79 Milliarden Euro für 2016. Das höchste Beschlussgremium des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) aus Kommunalpolitikerinnen und -politikern der Kreise und kreisfreien Städte im Rheinland sowie der Städteregion Aachen berät nun den Entwurf, der am 28. April 2015 verabschiedet werden soll. Der Umlagesatz zur Berechnung der Landschaftsumlage, mit dem die zwölf Kreise, 13 kreisfreien Städte und die Städteregion Aachen im Rheinland die Arbeit des LVR zu großen Teilen finanzieren, wird im Haushaltsentwurf mit 16,70 für 2015 und 16,75 Prozent-Punkten für 2016 ausgewiesen. Damit steigt er gegenüber 2014 an, liegt jedoch im Rahmen der bereits in 2014 in der mittelfristigen Planung für die Folgejahre angenommenen Höhe. Dies ist nur möglich aufgrund umfangreicher Konsolidierungsmaßnahmen, die im Zeitraum von 2014 bis 2016 ein Volumen von rund 104 Millionen Euro umfassen.

LVR-Kämmerin Hötte: „Mit der Einbringung eines Doppelhaushaltes geben wir unseren Mitgliedskörperschaften Sicherheit für ihre eigenen Planungen. Denn wir wissen: Die finanzielle Lage der kommunalen Familie bleibt dramatisch, was vor allem in den Aufwendungen für soziale Aufgaben begründet liegt. Ein modernes Teilhaberecht und damit eine dauerhafte Beteiligung des Bundes an der Eingliederungshilfe muss dringend und zeitnah beschlossen werden. Geschieht dies nicht, erleidet die kommunale Familie den finanziellen Kollaps."

Hauptursache für die Finanznot von Kommunen und LVR sind die stetig ansteigenden Soziallasten. Über 90 Prozent des LVR-Etats entfallen auf soziale Leistungen, insbesondere auf die Hilfen zum Wohnen und zur Beschäftigung für Menschen mit Behinderungen (Eingliederungshilfe). Die demographische Entwicklung führt dazu, dass die Zahl und der Hilfebedarf der Leistungsempfänger und damit auch die Kosten steigen. Der LVR ist gesetzlich dazu verpflichtet, diese Sozialleistungen zu erbringen und hat somit nur geringen Einfluss auf deren Höhe. Den größten Teil der Einnahmen des LVR stellen die Mitgliedskörperschaften über die Landschaftsumlage. Gemäß des Entwurfs und des Umlagesatzes werden die StädteRegion Aachen, die Kreise und die kreisfreien Städte im Rheinland 2015 rund 2,49 und 2016 rund 2,52 Milliarden Euro Umlage entrichten. In fast alle Kommunen fließen Leistungen des LVR in einem höheren Umfang, als sie Umlage entrichten.

Die Leistungsübersichten können hier eingesehen werden

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