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Ein Schritt zu mehr Selbstbestimmung: LVR fördert die Nutzung des Persönlichen Budgets für Menschen mit Behinderung

860 Frauen und Männer mit Behinderung im Rheinland erhalten Unterstützung als Geldleistung / Neue LVR-Broschüre informiert auch in Leichter Sprache

Rheinland/Köln, 14. Oktober 2016. Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) unterstützt die Nutzung des Persönlichen Budgets für Menschen mit Behinderung im Rheinland. Um Betroffene und Angehörige besser über diese Möglichkeit zu informieren, hat das LVR-Dezernat Soziales nun eine neue Broschüre in allgemeinverständlicher und in Leichter Sprache herausgegeben. Menschen mit Behinderung können wählen, ob sie die Unterstützung als Sach- beziehungsweise Dienstleistung erhalten wollen oder lieber als Geldleistung in Form des sogenannten „Persönliches Budgets“. Seit 2008 gibt es den entsprechenden Rechtsanspruch. Vereinfacht gesagt: Die Person mit Behinderung bekommt das Geld für die Unterstützungsleistung, die der LVR sonst an einen Anbieter oder Dienstleister zahlen würde. Sie entscheidet dann selbst, wer welche Unterstützungsleistung erbringen soll. Die Betroffenen können beispielsweise als Arbeitgeber ihre Assistenzkräfte selbst aussuchen, einstellen und entlohnen.

„Das Persönliche Budget ist ein wichtiger Schritt zu mehr Selbstbestimmung und bietet den Nutzern mehr Flexibilität. Menschen mit geistigen, psychischen oder körperlichen Behinderungen brauchen häufig Unterstützung bei Dingen, die sehr persönlich sind. Etwa im Bereich der Körperpflege, in der Gestaltung des Privatlebens, beim Umgang mit Geld oder Konflikten. Das Persönliche Budget gibt den Betroffenen mehr Möglichkeiten, selbst die Unterstützungspersonen auszusuchen, die ihnen so nahe kommen“, erläutert LVR-Sozialdezernent Dirk Lewandrowski.

Rheinlandweit nutzen bereits 860 Frauen und Männer mit Behinderung diese Möglichkeit. Einer von ihnen ist der 40-jährige Patrick Tilch aus Oberhausen. Für ihn bietet das Persönliche Budget die Möglichkeit, das Zusammenleben mit seinen Freunden in einer Wohngemeinschaft einerseits und die Sicherstellung seines hohen Assistenzbedarfs im Alltag andererseits zu organisieren und zu finanzieren. Er lebt zusammen mit einem befreundeten Ehepaar und dessen Kindern. Seine beiden Mitbewohner leisten gleichzeitig persönliche Assistenz für ihn. Tagsüber ist die Freundin für ihn da, wenn der durch eine Spastik körperlich stark eingeschränkte Mann mit Lernschwierigkeiten Unterstützung braucht – beim Essen, bei der Körperpflege, im Alltag. Nachts übernimmt der Ehemann den Bereitschaftsdienst. Zweimal in der Woche kommt außerdem eine Fachkraft von einem professionellen Anbieter der Behindertenhilfe. Für Patrick Tilch ist das die beste Lösung, die er sich vorstellen kann: „Alles optimal“, freut er sich. Das Persönliche Budget gibt ihm die Flexibilität, sein Leben so zu leben, wie er es will, und dennoch die Unterstützung zu bekommen, die er braucht.

Die 32-seitige Broschüre „Das Persönliche Budget“ informiert über das Konzept und die Schritte zum Persönlichen Budget. Sie erklärt, wie der Hilfebedarf ermittelt und die Höhe des Budgets berechnet wird und gibt einen Überblick über die Pflichten, die man als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin bei Minijobs übernimmt. Beispiele aus der Praxis illustrieren die vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten.

Die Broschüre kann kostenlos im Online-Bestellsystem heruntergeladen oder bestellt werden: www.publikationen.lvr.de

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  1. Das Persönliche Budget gibt Patrick Tilch Flexibilität, um sein Leben so zu gestalten, wie er es möchte. Foto: Martin Scherag / LVR

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Ihr Ansprechpartner für redaktionelle Rückfragen:

Michael Sturmberg
Landschaftsverband Rheinland
LVR-Fachbereich Kommunikation
Tel 0221 809-7084
Mail michael.sturmberg@lvr.de

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