Zum Inhalt springen

Auswahl der Sprachversion

Pressemeldung

Zurück zur Übersicht

LVR-Inklusionspauschale wird um weitere zwei Schuljahre verlängert

Freiwillige Förderung soll Entwicklung eines inklusiven Schulsystems im Rheinland unterstützen / Gesamtfördersumme in Höhe von 900.000 Euro wird bereitgestellt

Köln, 22. Dezember 2016. Um möglichst vielen Kindern mit Behinderung den Besuch einer allgemeinen Schule zu ermöglichen, führt der Landschaftsverband Rheinland (LVR) seine Inklusionspauschale um weitere zwei Schuljahre mit einer Gesamtfördersumme in Höhe von 900.000 Euro fort. Das hat der Landschaftsausschuss der Landschaftsversammlung Rheinland am vergangenen Freitag einstimmig beschlossen. Die Inklusionspauschale ist eine freiwillige Leistung des LVR und bietet – ergänzend, aber grundsätzlich subsidiär zur Landesförderung – weitere Mittel, um im Einzelfall das Gemeinsame Lernen zu ermöglichen.

„Mit der LVR-Inklusionspauschale wollen wir die Entwicklung eines inklusiven Schulsystems im Rheinland nachhaltig unterstützen“, bekräftigte Prof. Dr. Jürgen Wilhelm, Vorsitzender des Landschaftsausschusses, den Beschluss. „Es ist davon auszugehen, dass die Kosten zur Umsetzung der Inklusion vorerst weiter steigen werden. Unsere Förderung soll dabei helfen, die Stolpersteine aus dem Weg zu räumen, die die Inklusionsprozesse in den allgemeinen Schulen ausbremsen. Die inklusive Entwicklung vor Ort werden wir auch weiterhin beobachten und dazu mit den Kreisen, Städten und Gemeinden im engen Austausch bleiben.“

Die freiwillige Einzelfallförderung wird auf Antrag der Schulträger gewährt und muss im Vorfeld gestellt werden. Voraussetzung ist die geplante Aufnahme einer Schülerin bzw. eines Schülers, bei der/dem der vorrangige Förderschwerpunkt Sehen, Hören und Kommunikation, Sprache Sekundarstufe I oder Körperliche und motorische Entwicklung auf der Grundlage der Ausbildungsordnung Sonderpädagogische Förderung NRW (AO-SF) festgestellt worden ist. Außerdem müssen eine besondere Ausstattung oder Umbauten erforderlich sein. Das kann zum Beispiel eine Rampe für Kinder im Rollstuhl oder eine Arbeitsplatzleuchte für Kinder mit Sehbehinderung sein.

Die Inklusionspauschale hat der LVR 2010 eingeführt. Seitdem konnten dank der Förderung über 800 Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf eine allgemeine Schule besuchen.

Weitere Informationen auf www.inklusionspauschale.lvr.de.


Ansprechpartner für redaktionelle Rückfragen:

Michael Sturmberg
Landschaftsverband Rheinland
LVR-Fachbereich Kommunikation
Tel 0221 809-7084
Mail michael.sturmberg@lvr.de

Zurück zur Übersicht