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Pressemeldung

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Rheinische Fachstellen für behinderte Menschen im Arbeitsleben erhalten 13,3 Millionen Euro vom LVR

Mittel dienen größtenteils der behinderungsgerechten Gestaltung von Arbeitsplätzen / Landschaftsversammlung Rheinland beschließt jährlich die Zuweisung

Rheinland, 5. Januar 2017. Die 37 rheinischen Fachstellen für behinderte Menschen im Arbeitsleben erhalten im Jahr 2017 insgesamt 13,3 Millionen Euro vom Landschaftsverband Rheinland (LVR). Sie fördern damit Menschen mit Behinderung im Beruf und deren Arbeitgeber zur behinderungsgerechten Gestaltung der Arbeitsplätze. Die finanziellen Mittel stammen aus der Ausgleichsabgabe. Über die Zuweisung an die Fachstellen entscheidet jährlich die Landschaftsversammlung Rheinland des LVR.

Die Höhe der Zuweisungsbeträge an die Fachstellen basiert auf der Anzahl der in den jeweiligen Regionen lebenden schwerbehinderten Menschen im erwerbsfähigen Alter (15 bis 65 Jahre). Ende 2015 lebten im Rheinland insgesamt 925.566 Menschen mit einer Schwerbehinderung, davon 392.175 (rund 42 Prozent) im erwerbsfähigen Alter.

In 2015 haben das LVR-Integrationsamt und die Fachstellen Menschen mit Schwerbehinderung und deren Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit fast 50 Millionen Euro im Rheinland unterstützt. Bei den Leistungen im Rahmen der Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben teilen sich das LVR-Integrationsamt und die Fachstellen für behinderte Menschen im Arbeitsleben die Aufgaben. Die Fachstellen sind zuständig für finanzielle Hilfen an Arbeitgeber zur behinderungsgerechten Gestaltung sowie für Leistungen an die Menschen mit Behinderung selbst. Das LVR-Integrationsamt ist insbesondere zuständig für finanzielle Hilfen an Arbeitgeber zur Schaffung neuer, zusätzlicher Ausbildungs- und Arbeitsplätze für schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen. Außerdem übernimmt das Integrationsamt die behinderungsgerechte Gestaltung der Räumlichkeiten der Arbeitgeber, die nicht Teil des Arbeitsplatzes sind, wie zum Beispiel Aufzüge, Rampen oder Sanitäranlagen.

Zuweisungen an die Fachstellen in 2017 nach Regionen

(in Klammern: Anzahl der Menschen mit einer Schwerbehinderung im erwerbsfähigen Alter)

Gemeindeverband

  • StädteRegion Aachen 682.158,03 Euro (21.724)

kreisfreie Städte

  • Bonn 397.768,90 Euro (11.920)
  • Düsseldorf 654.368,88 Euro (20.766)
  • Duisburg 704.232,70 Euro (22.485)
  • Essen 781.682,62 Euro (25.155)
  • Köln 1.181.202,34 Euro (38.928)
  • Krefeld 309.731,27 Euro (8.885)
  • Leverkusen 246.669,05 Euro (6.711)
  • Mönchengladbach 461.962,41 Euro (14.133)
  • Mülheim/Ruhr 242.637,02 Euro (6.572)
  • Oberhausen 331.051,75 Euro (9.620)
  • Remscheid 196.370,12 Euro (4.977)
  • Solingen 250.527,05 Euro (6.844)
  • Wuppertal 496.162,20 Euro (15.312)

Kreise

  • Düren 429.028,57 Euro (11.205)
  • Rhein-Erft-Kreis 711.579,85 Euro (19.153)
  • Euskirchen 297.664,17 Euro (8.469)
  • Heinsberg 349.181,41 Euro (10.245)
  • Kleve 423.005,39 Euro (12.790)
  • Mettmann 638.190,99 Euro (16.623)
  • Rhein-Kreis-Neuss 603.711,49 Euro (17.227)
  • Oberbergischer Kreis 401.684,91 Euro (12.055)
  • Rheinisch-Bergischer Kreis 345.323,42 Euro (10.112)
  • Rhein-Sieg-Kreis 791.911,87 Euro (23.715)
  • Viersen 498.269,38 Euro (13.592)
  • Wesel 873.924,22 Euro (22.957)

Soweit der Finanzbedarf einer Fachstelle den Zuweisungsbetrag überschreitet, können weitere Mittel bereitgestellt werden.


Ansprechpartner für redaktionelle Rückfragen:

Michael Sturmberg
Landschaftsverband Rheinland
LVR-Fachbereich Kommunikation
Tel 0221 809-7084
Mail michael.sturmberg@lvr.de

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