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Pressemeldung

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NRW ist Vorreiter beim selbstständigen Wohnen für Menschen mit Behinderung

LVR-Sozialausschuss berät über Ergebnisse des bundesweiten Kennzahlenvergleichs zur Eingliederungshilfe 2015

Rheinland/Köln, 2. Mai 2017. Gut 395.000 Menschen mit Behinderung benötigen bundesweit ambulante oder stationäre Unterstützung beim Wohnen – knapp drei Prozent mehr als im Vorjahr. Mehr als die Hälfte von ihnen (52 Prozent) lebt stationär untergebracht in Wohneinrichtungen. In Nordrhein-Westfalen (NRW) haben sich dagegen die Verhältnisse bereits umgekehrt: Hier leben schon fast sechs von zehn Menschen mit Behinderung und Wohnunterstützung mit ambulanter Unterstützung selbstständig in der eigenen Wohnung (59 Prozent). Insgesamt erhalten rund 107.000 Menschen ambulante oder stationäre Wohnunterstützung im Rahmen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung.

NRW verzeichnet damit die höchste Ambulantisierungsquote aller Flächenländer in der Bundesrepublik und den dritthöchsten Wert im Bundesvergleich, hinter den Stadtstaaten Hamburg und Berlin mit einer Ambulantisierungsquote von 65 bzw. knapp 70 Prozent. Dies sind einige der Ergebnisse der aktuellen Ausgabe 2015 des Kennzahlenvergleichs Eingliederungshilfe, den die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe (BAGüS) in Zusammenarbeit mit der Hamburger Firma con_sens GmbH erstellt und jährlich veröffentlicht.

In der heutigen Sitzung des Sozialausschusses informierte LVR-Sozialdezernent Dirk Lewandrowski die Kommunalpolitikerinnen und -politiker über die aktuellen Trends und Entwicklungen. „Seit 2003 fährt der LVR mit Unterstützung der kommunalen Familie und der Freien Wohlfahrtspflege einen ehrgeizigen Kurs unter der Überschrift „ambulant vor stationär“. Dadurch ist es gelungen, viel mehr Menschen mit Behinderung als bisher ein selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen“, erklärte Lewandrowski. Zu Beginn des Projektes lebten lediglich 25 Prozent der leistungsberechtigten Menschen in der eigenen Wohnung, heute hat sich der Anteil mit 62 Prozent im Rheinland mehr als verdoppelt. Gleichzeitig sei damit eine aktive Kostensteuerung bei den Leistungen für Menschen mit Behinderung zur Entlastung der Kommunen verbunden. „Die Umsteuerung führt zu reduzierten Gesamtfallkosten bei den Wohnhilfen“, betonte Lewandrowski. Die Vorsitzende des LVR-Sozialausschusses, Martina Zsack-Möllmann, stellte dazu ergänzend fest: „Diese erfreuliche Entwicklung haben wir seitens der politischen Vertretung des LVR parteiübergreifend intensiv unterstützt. Mein Dank geht in diesem Zusammenhang insbesondere auch an unsere Mitgliedskörperschaften für die gute Zusammenarbeit.“

Einen leichten Fallzahlanstieg verzeichnet der aktuelle Benchmarkingbericht auch bei den Leistungen zur Beschäftigung für Menschen mit Behinderung – neben den Wohnhilfen der zweite große Aufgabenbereich der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung. Knapp 305.000 Frauen und Männer mit Behinderung waren bundesweit in einer Werkstatt für behinderte Menschen beschäftigt oder besuchten eine Tagesförderstätte – knapp ein Prozent mehr als im Jahr zuvor. Im NRW liegt die Zahl der Werkstattbeschäftigten 2015 bei rund 70.000, im Rheinland bei 33.500. Da in NRW die Werkstätten auch für Menschen mit schwerer Behinderung offen sind, gibt es das Angebot der Tagesförderstätten hier nicht.

Gebündelte Zuständigkeit als Voraussetzung für erfolgreiche Steuerung

„Das bundesweite Kennzahlenprojekt zeigt: Mehr Selbstständigkeit und Teilhabe für Menschen mit Behinderung entwickeln sich nicht von allein: Sie bedürfen der aktiven, strategischen und langfristigen Steuerung“, erklärte Lewandrowski vor dem Sozialausschuss. „Voraussetzung für die Erfolge im Rheinland und in NRW insgesamt war und ist, dass die Landschaftsverbände Leistungen wie aus einer Hand koordinieren und steuern können, auf Basis einheitlicher Standards und einheitlicher Verhandlungen mit den Verbänden der Anbieter.“ Damit leisteten LVR und LWL einen wesentlichen Beitrag zur Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse auch für Menschen mit Behinderung in NRW. Dies gelte es in den kommenden Jahren fortzusetzen und unter den Rahmenbedingungen der neuen Bundesgesetzgebung weiter zu entwickeln. Das Ende 2016 vom Bundestag verabschiedete Bundesteilhabegesetz (BTHG) sieht vielfältige Veränderungen in den Leistungen für Menschen mit Behinderung vor. Es tritt in mehreren Stufen 2017, 2018 und 2020 in Kraft. Die wesentlichen Veränderungen in der Eingliederungshilfe gelten ab 2020.

Unterstützung beim Wohnen für Menschen mit Behinderung in den Städten und Kreisen des Rheinlandes

Der Anteil der Menschen mit Behinderung, die selbstständig mit ambulanter Unterstützung in der eigenen Wohnung leben, schwankt innerhalb des Rheinlands zwischen 47 Prozent im Rhein-Sieg-Kreis und 74 Prozent im Kreis Heinsberg. Die Werte für die einzelnen Städte und Kreise sind in der Tabelle dargestellt (siehe Download).

Ihr Ansprechpartner für redaktionelle Rückfragen:

Michael Sturmberg
Landschaftsverband Rheinland
LVR-Fachbereich Kommunikation
Tel 0221 809-7084
Mail michael.sturmberg@lvr.de

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