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Formulare und Arbeitshilfen: Gesetzliche Förderung nach dem Weiterbildungsgesetz

Die Förderung erfolgt auf der Grundlage des Weiterbildungsgesetzes in der Fassung vom 14. April 2000. Seit dem 01. Januar 2022 ist das WbG-Weiterentwicklungsgesetz in Kraft getreten, welches das bisherige Weiterbildungsgesetz novelliert.

Die Antragstellung und die Einreichung des Verwendungsnachweises für die gesetzliche Förderung nach dem WbG erfolgen ausschließlich digital.
Unter folgendem Link gelangen Sie zu der entsprechenden Seite (familien.web).

Antragstellung im WbG (Weiterbildungsgesetz)