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Relevanz | Aktualität
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Rundschreiben Nr. 42/05/2025 Letzte Änderung: 1. März 2025, (PDF), 137,6 kB)
LVR-Dezernat Kinder, Jugend und Familie LVR-Landesjugendamt Rheinland LVR-Fachbereich Kinder und Familie LVR ∙ Dezernat 4 ∙ 50663 KölnMehr Informationen
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Publikation
Aufsichtsrechtliche Grundlagen – zu Meldungspflichten nach § 47 Abs. 1 Nr. 2 SGB VIII für Kindertageseinrichtungen - Stand: März 2025
Aufsichtsrechtliche Grundlagen – zu Meldungspflichten nach § 47 Abs. 1 Nr.Mehr Informationen
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Artikel
Medienbildung und Digitalisierung Letzte Änderung am 28. Februar 2025.
Medienbildung ist in den Bildungsgrundsätzen für Kinder von 0 bis 10 Jahren in Kindertagesbetreuung und Schulen im Primarbereich in Nordrhein-Westfalen als zehnter Bildungsbereich verankert. Durch die Beratung, Fortbildung und Arbeitshilfen der Fachberatung im LVR-Landesjugendamt sollen die Akteur*innen in der Kindertagesbetreuung Impulse zu Facetten der Medienbildung erhalten, um daraus Implikationen für die Praxis abzuleiten und die Profilbildung in der Fortschreibung der pädagogischenMehr Informationen
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Ansprechperson
Tanja Bräsen - Ansprechpersonen Letzte Änderung am 28. Februar 2025.
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Dokument
LVR-Pressemail Letzte Änderung am 27. Februar 2025.
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Dokument
LVR-Pressemail Letzte Änderung am 27. Februar 2025.
Lesung mit Dr. Eva Weissweiler zum Internationalen Frauentag Sollte diese E-Mail nicht richtig dargestellt werden, klicken Sie hier.Mehr Informationen
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Dokument
LVR-Pressemail Letzte Änderung am 27. Februar 2025.
Symposium beschäftigt sich mit Modellvorhaben der LVR-Klinik Bonn / Psychiatrische Versorgung neu gedacht: Behandlung zunehmend außer-stationär / DynaLIVE richtungsweisend in Deutschland Sollte diese E-Mail nicht richtig dargestellt werden, klicken Sie hier.Mehr Informationen
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Pressemeldung
DynaLIVE der LVR-Klinik Bonn: Innovatives Behandlungskonzept auf Erfolgskurs Erscheinungsdatum: 26.02.2025
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Artikel
Prävention und BEM Letzte Änderung am 26. Februar 2025.
Prävention dient dazu, durch geeignete Maßnahmen den Eintritt einer Behinderung oder chronischen Krankheit (§ 3 SGB IX) zu vermeiden, die Gefährdung eines Arbeitsverhältnisses schwerbehinderter Beschäftigter abzuwenden (§ 167 Abs. 1 SGB IX) oder bei längerer Arbeitsunfähigkeit (länger als 6 Wochen) die erneute Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und den Arbeitsplatz zu erhalten (§ 167 Abs. 2 SGB IX - Betriebliches Eingliederungsmanagement). Arbeitgeber sind zur Prävention in ihren Betrieben undMehr Informationen
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Pressemeldung
Lisa Fittko – Biographie einer Fluchthelferin Erscheinungsdatum: 26.02.2025
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