Inklusionspauschale beantragen
Alle Informationen zum Antrag auf LVR-Förderung: Wo und wie kann ich die Förderung beantragen? Welche Unterlagen sind erforderlich? Wer kann mir bei Fragen weiterhelfen?
Als Schulträger beantragen Sie die Inklusionspauschale vor der Aufnahme der Schülerin bzw. des Schülers beim LVR-Dezernat Schulen, Inklusionsamt, Soziale Entschädigung. Voraussetzung für die Förderung ist der festgelegte vorrangige Förderschwerpunkt: Sehen, Hören und Kommunikation, Sprache (Sek. I) oder Körperliche und motorische Entwicklung. Fördervoraussetzung ist, dass die Ihnen zur Verfügung gestellten Landesmittel zur Umsetzung der schulischen Inklusion bereit verausgabt sind. Hiervon ausgenommen sind Schulträger aus Kommunen, die am Stärkungspakt teilnehmen. Ferner soll die allgemeine Schule möglichst die dem Wohnort des Kindes nächstgelegene Schule mit Gemeinsamen Lernen sein.
Antragsunterlagen
Ihr Antrag umfasst folgende Unterlagen:
- ausgefüllter Vordruck "Antrag auf Inklusionspauschale"
- Nachweis über den vorrangigen Förderschwerpunkt SE, HK, SQ Sek. I, KME (z.B. AO-SF-Bescheid, Bescheid des Schulamtes)
- Jeweils ein Kostenvoranschlag zu den durch die sonderpädagogische Expertise festgestellten Bedarfen
Stichtag: 31. Mai eines Jahres
Ihre vollständigen Antragsunterlagen müssen bis zum 31. Mai des Jahres bei uns eingegangen sein.
Förderhöhe kann bis zu 100 % betragen
Nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen prüfen wir die grundsätzliche Förderfähigkeit. Über die endgültige Förderhöhe entscheiden wir nach dem Stichtag und in Abhängigkeit der eingegangenen Anträge. Liegt das Gesamtantragsvolumen höher als die zur Verfügung stehenden Mittel, erfolgt eine prozentuale Kürzung über alle Anträge. Sie können dann mit einer Anteilsfinanzierung rechnen. Darüber hinaus dürfen die jeweiligen Höchstbeträge je Förderschwerpunkt nicht überschritten werden.
Per Bescheid wird Ihnen im Anschluss die Förderfähigkeit und die jeweilige Förderhöhe im Einzelfall mitgeteilt. Die Auszahlung der Fördergelder an die Antragsteller erfolgt im Anschluss. Nach Abschluss der jeweiligen Maßnahme weisen die Schulträger die Mittelverwendung mit vereinfachtem Verwendungsnachweis bis spätestens 31.07. des Folgejahres nach.
So erreichen Sie uns:
Antragsunterlagen sowie Nachweise richten Sie bitte gerne per E-Mail an:
birgit.fass@lvr.de oder
stefanie.franzen@lvr.de
Per Post an den
Landschaftsverband Rheinland
LVR-Fachbereich Schulen, 52.21
z. Hd. Frau Fass/ Frau Franzen
50663 Köln
Wir stehen Ihnen für Ihre Fragen gerne zur Verfügung:
Städteregion Aachen, Rheinisch-Bergischer-Kreis, Kreis Düren, Rhein-Sieg-Kreis, Kreis Kleve, Kreis Euskirchen, Kreis Heinsberg, Kreis Viersen, Duisburg, Krefeld, Mönchengladbach, Bonn
Birgit Fass
Telefon
- workTelefon:
- 0221 809-4666
- faxTelefax:
- 0221 8284-4779
- E-Mail:
- Birgit.Fass@lvr.de
Oberbergischer Kreis, Rhein-Erft-Kreis, Rhein-Kreis-Neuss, Kreis Wesel, Kreis Mettmann, Oberhausen, Essen, Wuppertal, Solingen, Remscheid, Mülheim a.d.R., Leverkusen, Düsseldorf, Köln
Stefanie Franzen
Telefon
- workTelefon:
- 0221 809-4417
- faxTelefax:
- 0221 8284-3990
- E-Mail:
- Stefanie.Franzen@lvr.de