Körperbehinderte und Blinde
Informationen rund um den Schulbus für die Förderschulen mit den Förderschwerpunkten Körperliche und motorische Entwicklung und die Louis-Braille-Schule Düren
Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,
Ihr Kind besucht -demnächst- eine
- LVR-Förderschule, Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung oder die LVR-Louis-Braille-Schule, Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Sehen in Düren
Gut und sicher zur Schule
Viele Kinder und Jugendliche mit einer Behinderung, die eine eine Förderschule des LVR besuchen, können nicht selbständig mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Schule fahren. Deshalb organisiert und finanziert der LVR für mehr als 5.000 Schülerinnen und Schüler mit etwa 1.000 Schulbuslinien täglich die Fahrt zur Schule.
Jedes Jahr im Sommer legt der LVR gemeinsam mit den Schulen fest, welche Kinder und Jugendliche mit welchen Schulbuslinien im neuen Schuljahr fahren werden. In der letzten Woche der Sommerferien setzen sich die beauftragten Unternehmen mit den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten in Verbindung, um Ihnen die Abfahrtzeiten und Abholorte mitzuteilen. Die Kinder und Jugendlichen werden mit Taxen, Kleinbussen mit bis zu sieben Plätzen (in Einzelfällen auch mehr) oder Rollstuhl-Spezialfahrzeugen zur Schule gefahren. Taxi- und Busunternehmen werden durch den LVR vertraglich mit der sicheren und zuverlässigen Beförderung beauftragt.
Verlässliche Abholzeiten
Weil fast immer mehrere Kinder und Jugendliche mit einer Linie fahren, müssen Abholzeiten und Abholorte festgelegt werden. Deshalb gibt es - wie bei öffentlichen Verkehrsmitteln - feste Abfahrtzeiten und Haltestellen. Damit auch die nachfolgenden Kinder und Jugendlichen pünktlich abgeholt werden können, müssen die vereinbarten Abholzeiten eingehalten werden. Die Fahrerinnen und Fahrer warten maximal drei Minuten über die vereinbarte Abholzeit hinaus. Dabei werden sie nicht durch Klingeln oder Hupen auf sich aufmerksam machen.
Wenn es zu Verspätungen kommt
Wenn jemand den Bus verpasst, kann leider kein zusätzliches Fahrzeug eingesetzt werden. In diesem Fall ist es Aufgabe der Eltern, ihr Kind in die Schule zu fahren. Verkehrsbedingt oder aus anderen Gründen kann es auch bei den Schulbussen zu Verspätungen kommen. Bei einer erheblichen Verspätung wird das Fahrpersonal möglichst rechtzeitig darüber informieren. Sollte es häufiger zu Verspätungen kommen, sollten Eltern das Schulsekretariat oder das beauftragte Bus-oder Taxiunternehmen darüber informieren.
Der kürzeste Weg zur Schule
Die Fahrzeit soll für alle möglichst kurz sein. Deswegen ist die Reihenfolge, in der die Schülerinnen und Schüler abgeholt werden, abhängig von ihrer Anzahl und dem kürzesten Weg zur Schule. Eine Änderung der Route oder der Reihenfolge der Abholung kann jederzeit notwendig sein, wenn beispielsweise ein Kind umzieht oder die Schule wechselt. In solchen Fällen informiert das Busunternehmen allen anderen rechtzeitig über Veränderungen der Route oder der Abholzeit. Weil die Interessen aller berücksichtigt werden müssen, können leider nicht immer alle individuellen Wünsche für Abfahrtzeiten und Abholorte erfüllt werden.
Aufgaben des Fahr - und Begleitpersonals
Weil feste Bezugspersonen bei der Fahrt zur Schule wichtig sind und damit Eltern wissen, wem sie ihre Kinder anvertrauen, wird von den Schulbusunternehmen darauf geachtet, nach Möglichkeit immer dasselbe Personal einzusetzen. In begründeten Ausnahmefällen fährt in Fahrzeugen mit mehr als fünf Fahrgastplätzen zusätzlich zum Fahrer eine Begleitperson mit. Fahrer und Begleitperson sind keine medizinischen oder sozialarbeiterischen Fachkräfte, sollten jedoch über Geschick und Gespür im Umgang mit behinderten Menschen verfügen. Zu ihren Aufgaben gehört es, die Schülerinnen und Schüler am Fahrzeug in Empfang zu nehmen, ihnen beim Ein- und Aussteigen und beim Angurten zu helfen, die Kinder während der Fahrt zu betreuen und zu beaufsichtigen und die Eltern bzw. die Schule über besondere Vorkommnisse während der Fahrt zu informieren.
Über spezifische Einschränkungen oder Probleme der Kinder und Jugendlichen (zum Beispiel Anfallsleiden) sollten Fahrer und Begleitpersonen von den Eltern informiert werden. Bei besonderen Vorkommnissen können sie dann zum nächsten Arzt oder Krankenhaus, direkt zur Schule oder zurück zu den Eltern fahren.
Medizinische Betreuung während der Fahrt
Die Kinder und Jugendlichen können während der Fahrt nicht medizinisch betreut werden. Wenn also beispielsweise im Notfall lebensrettende Maßnahmen zu ergreifen sind, Medikamente zu verabreichen sind
oder wenn medizinische Apparaturen korrekt zu bedienen sind, ist es Aufgabe der Eltern, sich um medizinisch geschultes Begleitpersonal zu kümmern. Als Schulträger kann der LVR die Kosten für das medizinisch geschulte Begleitpersonal nicht übernehmen, stellt jedoch sicher, dass dieses mitfahren kann.
Fahrten mit dem Rollstuhl
Viele Kinder und Jugendliche, die eine Förderschule des LVR besuchen, sind auf einen Rollstuhl angewiesen. Eltern sollten schon beim Kauf eines Rollstuhls darauf achten, dass er nicht nur für Art und Schwere der Behinderung, sondern auch für die Beförderung geeignet ist.
1. Möglichkeit:
Ihr Kind kann noch auf der Sitzbank eines Pkw oder Kleinbusses Platz nehmen und mit einem Dreipunkt- oder Hosenträgergurt gesichert werden. Dieses ist aus unserer Sicht die sicherste Beförderungsform. Beim Umsteigen aus dem Rollstuhl in das Fahrzeug müssen Sie Ihrem Kind evtl. helfen. Die Begleitperson oder der Fahrer soll Sie hierbei unterstützen.
Sofern in der Schule ein Rollstuhl benötigt wird, ist es von Vorteil, wenn Sie über zwei Rollstühle verfügen, so dass sowohl in der Schule als auch bei Ihnen zu Hause ein Rollstuhl für Ihr Kind bereit steht und eine tägliche Mitnahme nicht erforderlich ist. Gegebenenfalls sollten Sie bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag stellen.
Sollte trotz aller Bemühungen kein zweiter Rollstuhl vorhanden sein, kann der Rollstuhl mitgenommen werden. Wichtig zu wissen ist hierbei für uns, ob der Rollstuhl Ihres Kindes zusammenfaltbar ist und z.B. in einem Pkw im Kofferraum mitgenommen werden kann. Aber auch ein starrer Rollstuhl kann im Bedarfsfall in einem Fahrzeug mitbefördert werden.
2. Möglichkeit:
Die Behinderung ist so weit fortgeschritten (z.B. Muskeldystrophie) und Ihr Kind ist nicht mehr in der Lage, auf einer Sitzbank befördert zu werden. In diesem Fall wird Ihr Kind in einem Rollstuhlspezialfahrzeug mitgenommen. Stellen Sie hierfür formlos in der Schule einen Antrag, die Schule und der Schularzt müssen Ihren Antrag befürworten. Je früher Sie erkennen, dass diese Umsetzung notwendig wird, desto mehr Zeit haben wir, diese in Abstimmung mit der Schule und den Busunternehmen vorzubereiten.
Bitte beachten Sie, dass der Rollstuhl Ihres Kindes beförderungstauglich ist. Im Idealfall verfügt er über einen so genannten Kraftknoten gemäß DIN-Norm 75078 Teil 2 (diese beschreibt den technischen Standard bei der Rollstuhlbeförderung). Mit diesem Adaptersystem ist eine bestmögliche Sicherung während der Fahrt gegeben.
Wenn der Rollstuhl diese Sicherungsmöglichkeit nicht bietet, muss er an vier Stellen mit einem Gurtsystem an tragenden Teilen gesichert werden. Zusätzlich muss Ihr Kind mit einem langen Beckengurt, der im Boden verankert wird, gesichert werden. Dieses ist durch das Fahrpersonal sicherzustellen. Bitte achten Sie mit darauf!
Bereits bei der Auswahl eines Rollstuhles für Ihr Kind sollten Sie darauf achten, dass der Rollstuhl die bestmöglichen Voraussetzungen für eine Beförderung in einem Rollstuhlbus bietet. Bitte sprechen Sie die Therapeutinnen und Therapeuten in der Schule hierauf an. Diese können Sie ggf. beraten.
Sollte ein Rollstuhl nicht beförderungstauglich sein, müssen wir bzw. das beauftragte Schulbusunternehmen die Beförderung Ihres Kindes ablehnen, da die Sicherheit nicht ausreichend gewährleistet ist!
Mehr Informationen zum Thema Kraftknoten für Rollstühle ( PDF, 12 kB )
Die Kinder sind nicht angegurtet, im Fahrzeug ist so viel Unruhe. Was ist zu tun?
Kinder müssen immer angegurtet werden! Hierfür hat das Fahrpersonal zu sorgen. Die Pflicht zum Einsatz der Kindersitze gilt auch für Taxen. Das Unternehmen muss die handelsüblichen Sitze bereit halten – Alter, Größe und Gewicht der Kinder müssen berücksichtigt werden. Wenn Sie beobachten, dass das Fahrpersonal sich nicht hierum kümmert, fordern Sie es direkt auf und erinnern an die gesetzliche Anschnallpflicht.
Ihre Aufgabe ist es, dafür zu sorgen, dass Ihr Kind sich bereitwillig angurten lässt und z.B. nicht während der Fahrt seinen Gurt löst. Ihr Kind muss sich angemessen verhalten und den Anweisungen des Fahrpersonals folgen. Es könnte sonst sich und die anderen Kinder gefährden, weil der Fahrer bzw. die Fahrerin immer wieder abgelenkt wird.
Sollte Ihr Kind sich dauerhaft nicht entsprechend verhalten, müssen wir es von der organisierten Beförderung ausschließen.
Ankunft zu Hause
Nachmittags sorgen Sie bitte dafür, dass Ihr Kind in Empfang genommen werden kann. Dieses gilt insbesondere für Kinder im Grundschulalter. Sofern Sie einmal nicht zu Hause sein können, benennen Sie eine Ausweichadresse, die in Ihrer unmittelbaren Nähe sein sollte (Nachbarn, Freunde o.ä.).
Der Fahrer oder die Fahrerin soll sich natürlich vergewissern, dass Ihr Kind sicher zu Hause angekommen ist. Es ist aber nicht seine Aufgabe, es darüber hinaus zu betreuen. Sollte der Ausnahmefall eintreten, dass Ihr Kind nicht in Empfang genommen wird, ist das Unternehmen angewiesen, Ihr Kind in eine öffentliche Aufnahmestelle für Kinder und Jugendliche zu bringen. Hierdurch evtl. entstehende Betreuungskosten müssen von Ihnen übernommen werden.
Mein Kind ist krank – Wen muss ich informieren?
Wenn Ihr Kind erkrankt ist oder aus anderen Gründen nicht in die Schule gehen kann, informieren Sie bitte umgehend das Unternehmen oder direkt das Fahrpersonal, damit dieses nicht umsonst zu Ihnen kommt. Teilen Sie bitte auch rechtzeitig mit, ab wann Ihr Kind wieder mitgenommen werden kann.
Wir ziehen um – Wem teilen wir unsere neue Adresse mit?
Wenn Sie wissen, dass Sie umziehen, sagen Sie bitte frühzeitig im Schulsekretariat Bescheid. Je früher, desto besser! Nur dann kann die weitere Beförderung sichergestellt werden. Andernfalls müssen Sie Ihr Kind selber befördern.
Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel?
Wenn Sie sich sagen: „Statt mit dem Schulbus kann mein Kind auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Schule fahren, damit es selbstständiger wird" ist das natürlich auch möglich. Informieren Sie bitte das Schulsekretariat über Ihren Wunsch.
Wenn Ihr Kind aufgrund des Schwerbehindertenausweises (erhältlich bei Ihrem Versorgungsamt) nicht ohnehin Freifahrt hat, bekommt Ihr Kind von uns kostenlose Schülerwertmarken.
Die Erfahrungen an allen Schulen zeigen, dass durch die regelmäßige Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel die Schüler mobiler und damit selbständiger werden. Das eigenständige Lösen von Problemen, die mit der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln verbunden sind, stärkt das Selbstbewusstsein und erleichtert in der Folgezeit das Erwachsenwerden.
Besteht für mein Kind Versicherungsschutz?
Ihr Kind ist auf dem Schulweg (von der Haustür bis zum Erreichen der Schule) gesetzlich unfallversichert. Dies gilt sowohl für die Fahrt im Schulbus, bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel und wenn Sie Ihr Kind selber zur Schule bringen.
Vertrauensvolle Zusammenarbeit
Ihr Kind soll in seiner Schule die bestmögliche Förderung erhalten. Mit der Fahrt zur Schule beginnt bereits der Schulalltag. Damit dieser für Ihr Kind (und auch für Sie) so problemlos und so angenehm wie möglich wird, ist ein offenes und vertrauensvolles Miteinander aller Beteiligten, insbesondere zwischen Ihnen und dem Fahrpersonal, wichtig. So lassen sich eventuell auftretende Probleme am schnellsten und am besten lösen.
Haben Sie noch Fragen?
Sofern Sie noch weitere Fragen haben oder in Ihrem Fall ein besonderes Problem sehen, wenden Sie sich bitte an Ihr Schulsekretariat.
LVR-Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung