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Kinder und Jugendliche

Wohnen in einer Wohneinrichtung
Der LVR ist zuständiger Ansprechpartner für die Unterstützungsleistung, wenn Kinder und Jugendliche mit Behinderung in einer Wohneinrichtung oder einer Pflegefamilie leben.
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Pflegefamilien
Seit 2020 ist der Landschaftsverband Rheinland (LVR) für Kinder und Jugendliche mit geistigen, körperlichen oder Sinnesbehinderungen in Pflegefamilien im Rheinland zuständig.
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Kurzzeitwohnen
Kurzzeitwohnen bietet die Möglichkeit, Kinder, Jugendliche oder auch erwachsene Menschen mit Behinderung für einen begrenzten Zeitraum in einer Wohneinrichtung zu betreuen. Das Kurzzeitwohnen kann wenige Tage oder einige Wochen umfassen. Der LVR finanziert die Kurzzeitbetreuung als Leistung der Sozialen Teilhabe.
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Elementar wichtig: BTHG-Leistungen für Kinder mit Behinderung bis zum Schuleintritt
Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) strukturiert die Eingliederungshilfe völlig neu. Damit ist das BTHG ein Meilenstein auf dem Weg, Menschen mit (drohender) Behinderung eine umfassende und selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.
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