Kurzzeitwohnen
Kurzzeitwohnen bietet die Möglichkeit, Kinder, Jugendliche oder auch erwachsene Menschen mit Behinderung für einen begrenzten Zeitraum in einer Wohneinrichtung zu betreuen. Das Kurzzeitwohnen kann wenige Tage oder einige Wochen umfassen. Der LVR finanziert die Kurzzeitbetreuung als Leistung der Sozialen Teilhabe.
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