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Wohnen in einer Wohneinrichtung

Der LVR ist zuständiger Ansprechpartner für die Unterstützungsleistung, wenn Kinder und Jugendliche mit Behinderung in einer Wohneinrichtung oder einer Pflegefamilie leben.

Eltern, die für ihr Kind die Unterstützung in einer Wohneinrichtung beantragen wollen, wenden sich an den für ihre Region zuständigen Fallmanager oder die Fallmanagerin. Der LVR finanziert den Lebensunterhalt und die fachliche Unterstützung in einer Wohneinrichtung für Kinder und Jugendliche bis zum Abschluss der Schulausbildung. Anders als bei erwachsenen Menschen gibt es für Minderjährige, die in einer Wohneinrichtung leben, keine Trennung der Leistungen nach Kosten für Lebensunterhalt und fachlicher Unterstützung. Kinder und Jugendliche in Wohneinrichtungen (und übergangsweise auch noch junge Erwachsene, die sich noch in Schulbildung befinden) erhalten die Unterstützung als gebündelte Leistung, die der LVR dem Einrichtungsträger finanziert.

Auch die Kosten für die Besuchsfahrten zwischen Wohneinrichtung und Elternhaus können als Besuchsbeihilfen im Rahmen der Eingliederungshilfe übernommen werden. Diese sind beim zuständigen örtlichen Träger der Eingliederungshilfe – also dem jeweils zuständigen Kreis oder der kreisfreien Stadt – zu beantragen.

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Grafik: Information

Rufnummer für Fragen zum Thema Kinder und Jugendliche mit Behinderung in einer Wohneinrichtung


Bei Fragen zum Thema erreichen Sie unsere Mitarbeitenden zu den Service-Zeiten (montags-donnerstags 8-16 Uhr, freitags 8-14 Uhr) unter der folgenden Rufnummer:

0221 809-7306

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Weitere Informationen und Kontakte


Informationen und Kontakte zu Leistungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung in Pflegefamilien finden Sie unter:
Pflegefamilien

Informationen und Kontakte zu Leistungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung bis zum Schuleintritt finden Sie unter:
Elementar wichtig: BTHG-Leistungen für Kinder mit Behinderung bis zum Schuleintritt