Der LVR als Schulträger

Erfahren Sie hier, welche Schulen zum LVR gehören und welche Aufgaben wir als Schulträger und in der schulischen Inklusion wahrnehmen.

Beratungsgespräch zwischen einer Lehrkraft und einem Schulkind

Die LVR-Schulen

Im Rheinland sind wir Schulträger von 38 Förderschulen, an denen Kinder und Jugendliche mit Körper-, Sinnes- oder Sprachbehinderungen sowie anderen Schwierigkeiten und Einschränkungen unterrichtet und gefördert werden. Die Schüler*innen haben einen der folgenden Förderschwerpunkte:

An den LVR-Förderschulen für Sinnesgeschädigte werden Kinder nicht erst ab Schuleintritt, sondern bereits ab dem Säuglingsalter im Rahmen der Frühförderung begleitet und unterstützt.

Außerdem sind wir Träger von zwei Klinikschulen, an denen Kinder und Jugendliche während eines Klinikaufenthalts unterrichtet werden.

Darüber hinaus betreiben wir das LVR-Berufskolleg Düsseldorf, das in den Fachrichtungen Heilerziehungspflege, Heilpädagogik und Sozialpädagogik ausbildet und bedarfsorientierte und zielgruppenspezifische Aufbaubildungsgänge und Fortbildungen anbietet.

Unsere Aufgaben als Schulträger

Als Schulträger kümmern wir uns um die "äußeren Schulangelegenheiten". Dazu zählen insbesondere folgende Aufgaben:

  • Infrastruktur und Ausstattung: Bereitstellung, Unterhaltung und Verwaltung der Schulgebäude sowie der erforderlichen technischen und sächlichen Sachausstattung

  • Schülerbeförderung: Organisation und Finanzierung der täglichen Beförderung der Schüler*innen zu den Förderschulen

  • Personal: Anstellung und Bereitstellung des nicht-pädagogischen Personals, wie Hausmeister, Verwaltungskräfte, Therapie- und Pflegekräfte

Für die Lehrkräfte an den LVR-Förderschulen sind je nach Einzugsgebiet die Bezirksregierungen Düsseldorf oder Köln zuständig.

Schulentwicklungsplanung

Gemäß Schulgesetz NRW sind wir dazu verpflichtet, eine Schulentwicklungsplanung zu betreiben, um ein bedarfsgerechtes, inklusives und flächendeckendes Bildungsangebot sicherzustellen.

Ziel ist es, die LVR-Förderschulen zu „Zentren für sonderpädagogische Expertisen“ weiter zu entwickeln. Nur so ist es möglich, die fachlichen Kompetenzen in Beratung, Frühförderung, Schule und Übergang ins Berufsleben zugunsten der Kinder und Jugendlichen mit diesen „seltenen“ Förderschwerpunkten zu erhalten.

Schulische Inklusion

Von unseren langjährigen Erfahrungen in sonderpädagogischer Diagnostik, Beratung und Expertise sollen auch allgemeine Schulen profitieren, die Schüler*innen mit Beeinträchtigung im Rahmen des Gemeinsamen Lernens unterrichten. Neben unserer Rolle als Schulträger setzen wir uns aktiv für die Förderung der schulischen Inklusion und die inklusive Weiterentwicklung der Schul- und Bildungslandschaft im Rheinland ein.