Sowohl Fahrer*innen als auch Begleitpersonen müssen neben einem freundlichen und entgegenkommenden Verhalten ein gewisses Gespür und Geschick im Umgang mit (behinderten) Kindern mitbringen und den Erfordernissen bei deren Beförderung gewachsen sein. Dieses gilt insbesondere bei Schwerstmehrfachbehinderten.
Das Fahrpersonal hat folgende Aufgaben:
für die Sicherheit im Fahrzeug sorgen
die Kinder morgens am Fahrzeug empfangen
den Kindern beim Ein-, Aussteigen und Angurten helfen
die Kinder während der Fahrt beaufsichtigen und betreuen
Besonderheiten und Auffälliges während der Fahrt der Schule oder den Eltern mitteilen
Es zählt nicht zu Ihren Aufgaben, Kinder in der Wohnung oder an der Wohnungstür abzuholen. Da Fahrer*innen und Begleitpersonen nicht medizinisch geschult sein müssen, kann von ihnen auch nicht verlangt werden, Notfallsituationen (zum Beispiel Anfälle) richtig einzuschätzen und Medikamente zu verabreichen.
Besonderen Wert legen die Eltern und Schulen darauf, dass das Fahrpersonal kontinuierlich eingesetzt wird. Aus diesem Grunde ist der Punkt „kontinuierliches Personal“ auch vertraglich vorgeschrieben. Natürlich kommt es vor, dass das Stammpersonal oder die Begleitperson einmal ausfällt und Sie für Ersatz sorgen müssen. Dieser muss aber vor der Fahrt entsprechend eingewiesen werden! Und auf jeden Fall sollten Sie auch die Eltern hierüber informieren.
Die Fahrer*innen müssen immer im Besitz eines gültigen Personenbeförderungsscheines sein und diesen mit sich führen.