Bei Hilfsmitteln handelt es sich um Geräte, die dabei helfen sollen, die Behinderung auszugleichen. Dazu zählen beispielsweise mobile Lesegeräte, digitale Kommunikationsanlagen oder behindertengerechte Tastaturen. Therapeut*innen, Ärzt*innen und Sonderpädagog*innen können Sie beraten, was Ihr Kind genau benötigt.
Bis zum 10. Schuljahr: Krankenversicherung
Für die Ausstattung mit solchen Hilfsmitteln sind während der allgemeinen Schulausbildung (in der Regel also in den ersten zehn Schuljahren) die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) zuständig.
Als Eltern müssen Sie die benötigten Hilfsmittel rechtzeitig vor Schulbeginn bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Die Bearbeitungsdauer fällt je nach Anbieter und Region unterschiedlich aus. Die Krankenkasse muss jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Eingang Ihres Antrags tätig werden.
Falls Sie eine private Krankenversicherung haben, sollten Sie sich zeitnah erkundigen, ob Ihr Vertrag die Hilfsmittelversorgung abdeckt. Die gesetzlichen Krankenkassen sind per Gesetz dazu verpflichtet, die privaten bieten diese dagegen meist nur im Basistarif.
Ab dem 11. Schuljahr: Sozialhilfeträger
Ab dem 11. Schuljahr kümmert sich in der Regel der Sozialhilfeträger um die Ausstattung mit Hilfsmitteln. Sie können dann den Antrag auf Hilfsmittel direkt beim LVR, als überörtlichem Sozialhilfeträger, stellen.
Informationen zu möglichen Hilfsmitteln
Einen Überblick über Produkte, für die die Kosten relativ problemlos von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden, liefert das Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes .