Gemeinsames Lernen an allgemeinen Schulen

Das Gemeinsame Lernen von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung im Rheinland zu fördern, ist unser erklärtes Ziel. Hier erhalten Sie einen Überblick über unsere Maßnahmen und Beratungsangebote für Schüler*innen, Eltern, allgemeine Schulen und Schulträger.

Unterrichtssituation: drei Schüler*innen melden sich, während die Lehrkraft etwas an der Tafel erklärt

Individuelles Recht auf Bildung für Menschen mit Behinderung

Artikel 24 der Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung sichert ihnen ein individuelles Recht auf Bildung zu. Die Bundesrepublik Deutschland hat sich durch die Konvention verpflichtet, Menschen mit Behinderung einen gleichberechtigten Zugang zur Bildung zu ermöglichen. Ziel ist das Gemeinsame Lernen von Kindern mit und ohne Behinderung in einem inklusiven Schulsystem.

Was bedeutet Gemeinsames Lernen?

Im Gemeinsamen Lernen besuchen Schüler*innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf eine allgemeine Schule und werden dort zusätzlich durch sonderpädagogische Lehrkräfte begleitet.

Dieses Bildungsangebot ist grundsätzlich an allen Schulformen und in allen Jahrgangsstufen möglich – vorausgesetzt, die personellen und sächlichen Rahmenbedingungen sind gegeben. Die Entscheidung über die konkrete Umsetzung erfolgt in Abstimmung mit der Schulaufsicht.

Die Forderung nach einem inklusiven Schulsystem geht über den Begriff der Integration hinaus. In einem integrativen System muss sich das Kind an das bestehende System anpassen. Das inklusive System passt sich den Bedürfnissen des Kindes an. So kann die Individualität eines jeden Kindes als Bereicherung verstanden und die Vielfalt gefördert werden.

Wie fördern wir die schulische Inklusion?

Bereits vor Verabschiedung der UN-Konvention war es unser Ziel, den Aufbau eines inklusiven Schulsystems zu unterstützen.

Mit unseren Maßnahmen und Beratungsangeboten fördern wir das Gemeinsame Lernen von Kindern und Jugendlichen mit den folgenden Förderschwerpunkten:

Mit unseren Unterstützungsangeboten im Bereich der schulischen Inklusion richten wir uns an:

  • Schüler*innen mit einem der genannten Förderschwerpunkte

  • ihre Eltern und Erziehungsberechtigten

  • allgemeine Schulen und deren Schulträger

Mit welchen Maßnahmen fördern wir schulische Inklusion ganz konkret?

Inklusion gelingt, wenn alle gemeinsam Verantwortung übernehmen und jedes Kind die Unterstützung erhält, die es braucht.

Ziel des Landschaftsverbands Rheinland

Förderschule oder Gemeinsames Lernen an einer allgemeinen Schule?

Die Entscheidung, ob das eigene Kind an einer Förderschule unterrichtet wird oder im Rahmen des Gemeinsamen Lernens eine allgemeine Schule besucht, ist eine sehr individuelle. Wir haben für Eltern und Erziehungsberechtigte die wichtigsten Schritte auf dem Weg zur schulischen Inklusion zusammengefasst.