Wir sind gemäß § 80 Schulgesetz NRW verpflichtet, eine Schulentwicklungsplanung zu betreiben, um ein bedarfsgerechtes, inklusives und flächendeckendes Bildungsangebot sicherzustellen.
Gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) verfolgen wir das Ziel, dass jedes Kind – unabhängig von Beeinträchtigungen – bestmögliche Bildungschancen erhält. Die Errichtung neuer Förderschulen leistet einen Beitrag zu deren Umsetzung: Dazu gehört auch die Verantwortung, Schulplätze in Förderschulen vorzuhalten, wenn der individuelle Unterstützungsbedarf von Kindern und Jugendlichen im Gemeinsamen Lernen nicht angemessen abgedeckt werden kann und Eltern die Förderschule als Ort der sonderpädagogischen Förderung für ihr Kind wählen.
Damit wird Inklusion realistisch, verantwortungsvoll und zukunftsfähig umgesetzt.