Schülerbeförderung: Infos für Eltern

Viele Schüler*innen haben einen weiten Weg zu unsere LVR-Förderschulen oder können ihn aufgrund ihrer Beeinträchtigung nicht allein bewältigen. Als Schulträger kümmern wir uns daher um die Schülerbeförderung.

Seitenaufnahme: Fahrzeug der Schülerbeförderung

So kommt Ihr Kind zur LVR-Förderschule

Der Schulweg bedeutet für die Schüler*innen unserer Förderschulen aufgrund ihrer Beeinträchtigung oder der Entfernung zum Wohnort teilweise eine Herausforderung. Damit Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigung dennoch am Schulleben teilnehmen können, unterstützen wir als Schulträger bei der Schülerbeförderung.

Als Schulträger sind wir für die Übernahme von Fahrtkosten für die Schüler*innen unserer LVR-Förderschulen zuständig. Gesetzliche Grundlage hierfür ist die Schülerfahrkostenverordnung NRW .

Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln

Grundsätzlich sollten die Schüler*innen – wenn sie dazu in der Lage sind – den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) nutzen, um in die Schule zu kommen. Dies trägt vor allem zur Selbstständigkeit der Schüler*innen bei und bereitet auf den späteren Alltag vor.

Sie können für Ihr Kind ein Ticket für den ÖPNV beantragen. Bitte prüfen Sie zunächst, ob Ihr Kind nicht bereits eine Freifahrtberechtigung durch seinen Schwerbehindertenausweis hat.

Der LVR-Schülerspezialverkehr

Für Schüler*innen, die den Weg zur LVR-Förderschule nicht eigenständig bewältigen können, können Sie die Teilnahme am Schülerspezialverkehr beantragen: Die Schüler*innen werden in Kleingruppen von spezialisierten Fahrdiensten zur Schule gebracht und am Ende des Schultages wieder nach Hause gefahren.

Der Schülerspezialverkehr ist eine freiwillige Leistung des LVR. Das Land NRW sieht keine Beförderungspflicht vor, sondern nur, dass die Fahrkosten, die auf dem Schulweg entstehen, erstattet werden.

Anreise mit dem privaten Pkw

Sofern der ÖPNV nicht zumutbar ist und ein Schülerspezialverkehr nicht infrage kommt, besteht ein gesetzlicher Anspruch auf eine Kostenerstattung. Wenn die Möglichkeit besteht, Ihr Kind mit einem geeigneten eigenen Pkw zur Schule zu bringen, zahlen wir Ihnen eine sogenannte Wegstrecken-Entschädigung – in seltenen Einzelfällen werden auch Taxikosten in tatsächlicher Höhe übernommen.

Anträge zur Schülerbeförderung

Im Sekretariat Ihrer LVR-Förderschule können Sie sich beraten lassen, welche Beförderungsart für Ihr Kind infrage kommt. Die Anträge zur Teilnahme am Schülerspezialverkehr, für ein ÖPNV-Ticket oder die Erstattung der Fahrtkosten können Sie ganz einfach online ausfüllen:

Antrag auf Erstattung Schülerfahrkosten – ÖPNV

Antrag auf Erstattung Schülerfahrkosten – Privat PKW

Antrag auf Erstattung Schülerfahrkosten – Schülerspezialverkehr (SSV)

Bitte stellen Sie Ihren Antrag möglichst frühzeitig vor Schulbeginn, damit wir ihn rechtzeitig bearbeiten können. Der Antrag muss in der Regel nur einmalig gestellt werden und verlängert sich im darauffolgenden Schuljahr automatisch, sofern sich keine relevanten Rahmenbedingungen ändern (zum Beispiel Wechsel vom Schülerspezialverkehr zum ÖPNV).

Falls Sie Hilfe beim Ausfüllen der Anträge benötigen, wenden Sie sich bitte an das Schulsekretariat.

Pflichten für Sie als Eltern im Rahmen des LVR-Schülerspezialverkehrs

Damit alle Schüler*innen sicher und zuverlässig zur Schule befördert werden können, ist die Mitarbeit von Ihnen als Eltern gefragt.

Häufige Fragen zum LVR-Schülerspezialverkehr