Ganztag

An vielen unserer Förderschulen werden die Kinder und Jugendlichen ganztägig betreut und unterrichtet – entweder im Offenen Ganztag (OGS) oder im Gebundenen Ganztag.

Schüler nutzt Tablet im Unterricht

Ganztagsschulen im gebundenen Ganztag

Bei vielen LVR-Förderschulen handelt es sich um Ganztagsschulen, an denen die Kinder und Jugendlichen im gebundenen Ganztag unterrichtet werden. Das bedeutet:

  • Pflicht für alle: Alle Schüler*innen bleiben an mehreren Tagen bis nachmittags in der Schule.

  • Rhythmisiertes Lernen: Unterrichtsblöcke, Lernzeiten sowie Entspannungs- und Freizeitphasen wechseln sich über den ganzen Tag ab.

  • Gemeinsame Zeit: Die Klasse verbringt den gesamten Tag als feste Gemeinschaft.

Die LVR-Förderschulen im Gebundenen Ganztag

Bei allen unseren Schulen mit dem Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung handelt es sich um Ganztagsschulen, die im gebundenen Ganztag unterrichten.

Im Förderschwerpunkt Sehen wird an der LVR-Louis-Braille-Schule in Düren im gebundenen Ganztag unterrichtet.

Im Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation wird an der LVR-Gerricus-Schule in Düsseldorf ab der 5. Klasse im gebundenen Ganztag unterrichtet.

Im Förderschwerpunkt Sprache (Sekundarstufe I) wird an der LVR-Gutenberg-Schule in Stolberg im gebundenen Ganztag unterrichtet.

Offene Ganztagsschulen (OGS)

Eine Offene Ganztagsschule (OGS) ist eine Schulform, bei der der reguläre Unterricht vormittags stattfindet und es zusätzlich ein freiwilliges Nachmittagsangebot gibt. Sie unterscheidet sich von der gebundenen Ganztagsschule, bei der der Nachmittag für alle verpflichtend ist.

Bei vielen unserer Förderschulen gibt es ein OGS-Angebot am Nachmittag: Die Kinder erhalten ein Mittagessen, werden bei ihren Hausaufgaben betreut und können verschiedene Spiel-, Sport- oder Musikangebote wahrnehmen.

In der Regel können Kinder von der 1. bis zur 6. Klasse sowie aus den Förderschulkindergärten mit dem Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation am OGS-Angebot teilnehmen, sofern Plätze zur Verfügung stehen. Wir arbeiten hier mit Partnern der Jugendhilfe zusammen, den sogenannten OGS-Trägern, mit denen die Eltern einen Betreuungsvertrag abschließen. Die Schulleitungen und der jeweilige Träger der OGS berät Sie gerne über die Aufnahmemöglichkeiten.

Finanziert werden die offenen Ganztagsschulen durch Mittel des Landes Nordrhein-Westfalen, von uns als Schulträger sowie durch Elternbeiträge .

Die LVR-Förderschulen im Offenen Ganztag (OGS)

An folgenden LVR-Förderschulen gibt es ein freiwilliges OGS-Angebot am Nachmittag:

Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation

  • LVR-David-Hirsch-Schule in Aachen

  • LVR-Gerricus-Schule in Düsseldorf

  • LVR-David-Ludwig-Bloch-Schule in Essen

  • LVR-Johann-Joseph-Gronewald-Schule in Köln

  • LVR-Luise-Leven-Schule in Krefeld

Förderschwerpunkt Sehen

  • LVR-Johannes-Kepler-Schule in Aachen

  • LVR-Severin-Schule in Köln

Förderschwerpunkt Sprache (Sekundarstufe I)

  • LVR-Kurt-Schwitters-Schule in Düsseldorf

Auf den Webseiten der einzelnen Schulen finden Sie weiterführende Informationen zum jeweiligen OGS-Angebot.

OGS-Elternbeitrag

Für die Teilnahme an der OGS müssen Eltern jeden Monat einen Beitrag zahlen. Die Höhe des monatlichen Elternbeitrags ist von der Höhe Ihres Einkommens abhängig. Der Elternbeitrag wird auf Grundlage Ihres Einkommens also individuell berechnet. Bei geringem Einkommen kann der Elternbeitrag entfallen. Für Geschwisterkinder in der OGS einer LVR-Förderschule wird kein Elternbeitrag berechnet. Die OGS-Träger in den Schulen informieren Sie gerne über die soziale Staffelung der Elternbeiträge und über Möglichkeiten der Beitragsbefreiung oder Übernahme der Elternbeiträge durch die wirtschaftliche Jugendhilfe.

Sofern Sie Ihre Einkommensnachweise nicht vollständig bei uns einreichen, wird der höchste Elternbeitrag monatlich erhoben. Denken Sie daher unbedingt daran, die folgenden Unterlagen zum Nachweis Ihres Einkommens rechtzeitig bei uns einzureichen.

Essensgeld wird zusätzlich berechnet. Sie bekommen eine eigene Abrechnung für die Mittagsverpflegung vom Träger der OGS an Ihrer Schule.

Einkommensnachweis einreichen – so geht's

1. Füllen Sie die Verbindliche Erklärung zum Einkommen bitte vollständig aus:

  • Verbindliche Erklärung zum Einkommen

    Verbindliche Erklärung zum Einkommen

    (Online-Formular)
    Online-Formular aufrufen

2. Fügen Sie bitte die erforderlichen Einkommensnachweise bei, zum Beispiel:

  • Einkommenssteuerbescheid des Vorjahres oder, sofern Sie (noch) keinen Steuerbescheid haben und/oder sich Ihr Einkommen dauerhaft geändert hat/ändern wird (im Vergleich zum Vorjahr) zwei aktuelle Gehaltsabrechnungen und die Gehaltsabrechnung aus Dezember des Vorjahres

  • Einkommensnachweis aus selbstständiger Arbeit

  • Bescheinigung über geringfügige Beschäftigung

  • Bescheid über Arbeitslosengeld I oder II

  • Bescheid über Sozialhilfe

  • Bescheid über Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

  • Nachweis über Unterhaltsleistungen

  • Rentenbescheide

  • Nachweis über Krankengeld

  • Nachweis über Elterngeld, Mutterschaftsgeld

  • Bescheid über Wohngeld

  • Sonstige Einkommensnachweise, z. B. aus Mieten, Pachten, Sonstiges

3. Anschließend senden Sie Ihre Unterlagen (Verbindliche Erklärung zum Einkommen und Einkommensnachweise) bitte per Post an folgende Adresse:

Landschaftsverband Rheinland
Fachbereich Schulen
50663 Köln

Haben Sie Fragen zu den Elternbeiträgen für den Offenen Ganztag?

Symbolbild einer Gruppe von Personen

Birgit Fass

zuständig für LVR-Karl-Tietenberg-Schule, LVR-Luise-Leven-Schule, LVR-David-Hirsch-Schule, LVR-David-Ludwig-Bloch-Schule, LVR-Johannes-Kepler-Schule

Kontakt und weiterführende Infos zum Offenen Ganztag