Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation

Wir unterstützen Kinder und Jugendliche mit Hörbeeinträchtigungen durch individuelle Förderung, barrierearme Kommunikation und spezialisierte Bildungsangebote. Im Rheinland sind wir Schulträger von sechs Förderschulen und einem Berufskolleg mit dem Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation.

Ein Kind erhält Unterstützung beim Lösen einer Aufgabe

Was bedeutet der Förderschwerpunkt?

Hören und Sprache sind zentrale Grundlagen für Kommunikation und Lernen. Im Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation unterstützen wir Schüler*innen, deren Hörvermögen oder Sprachentwicklung beeinträchtigt ist.

Dazu gehören zum Beispiel:

  • Schwerhörigkeit oder Gehörlosigkeit

  • auditive Wahrnehmungsstörungen

  • verzögerte oder eingeschränkte Sprachentwicklung

  • Mehrfachbehinderungen mit Hörbeeinträchtigung

Diese Beeinträchtigungen wirken sich besonders auf Kommunikation, Sprachverstehen und soziale Teilhabe aus.

Kommunikation eröffnet Teilhabe – wir schaffen Wege, damit jedes Kind gehört wird und sich ausdrücken kann.

Ziel des Landschaftsverbands Rheinland

Feststellung des Förderbedarfs

Ob ein*e Schüler*in sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf hat, wird im sogenannten AO-SF-Verfahren festgestellt.

Dabei wird geprüft

  • ob ein sonderpädagogischer Förderbedarf vorliegt

  • welcher Bildungsgang geeignet ist

  • welcher Förderort die passende Unterstützung bietet

Ganzheitliche Förderung im Schulalltag

Wenn im AO-SF-Verfahren ein Förderbedarf im Bereich Hören und Kommunikation festgestellt wird, erfolgt die Förderung entweder im Gemeinsamen Lernen an einer allgemeinen Schule oder an einer spezialisierten Förderschule.

Im Rheinland gibt es sechs Förderschulen mit diesem Förderschwerpunkt sowie ergänzende Bildungsangebote in einem Berufskolleg. Die Förderung orientiert sich an den individuellen Voraussetzungen der Schüler*innen.

Die Förderung umfasst:

  • Hörerziehung und Umgang mit Hörhilfen

  • Förderung der Lautsprache und gegebenenfalls Gebärdensprache

  • gezielte Unterstützung der Sprachentwicklung

  • Kommunikationsförderung im Unterricht und Alltag

  • Stärkung sozialer Kompetenzen

An den LVR-Förderschulen für Hören und Kommunikation werden Schüler*innen in der Primarstufe und Sekundarstufe I unterrichtet.

Der Unterricht erfolgt in verschiedenen Bildungsgängen:

  • Bildungsgang der Grund- und Hauptschule

  • Bildungsgang Lernen

  • Bildungsgang Geistige Entwicklung

Darüber hinaus können Schüler*innen am Rheinisch-Westfälischen Berufskolleg Essen berufliche Bildungsgänge belegen.

Je nach Bildungsgang können Schüler*innen folgende Abschlüsse erwerben:

  • Erster Schulabschluss (früher: Hauptschulabschluss nach Klasse 9)

  • Erweiterter Erster Schulabschluss (früher: Hauptschulabschluss nach Klasse 10 Typ A)

  • Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife, früher: Hauptschulabschluss nach Klasse 10 Typ B)

Auch wenn der Unterricht in der Sekundarstufe I nach den Richtlinien der Hauptschule erfolgt, können unsere Schüler*innen den Mittleren Schulabschluss inklusive Qualifikation für die gymnasiale Oberstufe erwerben.

Schüler*innen in den Bildungsgängen Lernen oder Geistige Entwicklung erwerben entsprechende individuelle Abschlüsse oder Abschlusszeugnisse.

Am Rheinisch-Westfälischen Berufskolleg Essen können darüber hinaus weitere berufliche Abschlüsse sowie die Allgemeine Hochschulreife (Abitur) erreicht werden.

Unsere Schulen mit dem Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation bieten von der 1. bis zur 6. Klasse ein OGS-Angebot an.

Der OGS-Besuch ist ein freiwilliges Angebot. Die Kinder erhalten ein Mittagessen, werden bei ihren Hausaufgaben betreut und können verschiedene Spiel-, Sport- oder Musikangebote wahrnehmen. Wir arbeiten hier mit Partnern der Jugendhilfe zusammen, den sogenannten OGS-Trägern, mit denen die Eltern einen Betreuungsvertrag abschließen und einen monatlichen Elternbeitrag zahlen.

Eine Ausnahme bildet die LVR-Gerricus-Schule in Düsseldorf: Hier werden Schüler*innen der Primarstufe im Offenen Ganztag und Schüler*innen ab der 5. Klasse im Gebundenen Ganztag unterrichtet.

Ein besonderer Schwerpunkt aller LVR-Förderschulen liegt auf der Vorbereitung auf das Berufsleben.

Die Schüler*innen werden dabei unterstützt:

  • ihre kommunikativen Fähigkeiten im beruflichen Kontext einzusetzen

  • verschiedene Berufsfelder kennenzulernen

  • praktische Erfahrungen durch Praktika zu sammeln

Ergänzend bietet das Berufskolleg gezielte Angebote zur beruflichen Qualifizierung und zum Übergang in Ausbildung oder Arbeit.

Schulzuständigkeitsbereich

Die LVR-Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation sind für das gesamte Rheinland zuständig und arbeiten auf Grundlage festgelegter Einzugsgebiete.

Schüler*innen besuchen in der Regel die Schule, die für ihren Wohnort vorgesehen ist. Dadurch wird eine wohnortnahe und zugleich fachlich spezialisierte Förderung ermöglicht.

Durch die Organisation der Schülerbeförderung stellen wir sicher, dass auch bei weiten Schulwegen eine regelmäßige Teilnahme am Unterricht gewährleistet ist.

Hörgeschädigte Kinder aus den Kreisen Kleve und Wesel besuchen aufgrund einer Vereinbarung des LVR mit dem Kreis Wesel bis zum Abschluss der Primarstufe die Erich Kästner-Schule in Wesel. Die Erich Kästner-Schule ist eine Förderschule mit den Förderschwerpunkten Sprache, Hören und Kommunikation im Verbund mit einem Förderschulkindergarten und der Frühförderung für hörgeschädigte Kinder.

Zusätzliche Angebote, Förderung und Beratung

Die LVR-Förderschulen bieten über den Unterricht hinaus vielfältige weitere Beratungs- und Unterstützungsangebote rund um den Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation.

Frühförderung

Bereits ab der Geburt können Kinder mit Hörschädigung im Rahmen der Frühförderung begleitet werden. Die Förderung unterstützt insbesondere die Hör- und Sprachentwicklung sowie die Kommunikation im Alltag. Gleichzeitig werden Eltern intensiv beraten und in ihrer Rolle gestärkt, die Entwicklung ihres Kindes aktiv zu begleiten.

Die Angebote sind in der Regel kostenlos und eng mit medizinischen und therapeutischen Fachstellen abgestimmt.

Förderschulkindergärten

Ein besonderes Angebot im Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation sind die angegliederten Förderschulkindergärten. Sie sind ein fester Teil der LVR-Schulen in diesem Förderschwerpunkt und speziell auf die Bedürfnisse von Kindern mit Hörbeeinträchtigungen ausgerichtet.

Die Förderschulkindergärten bieten:

  • frühe Förderung von Hören, Sprache und Kommunikation

  • Unterstützung beim Einsatz von Hörhilfen und Kommunikationsformen

  • enge Begleitung beim Übergang in die Schule

  • Beratung und Einbindung der Familien

Internat an der LVR-Max-Ernst-Schule in Euskirchen

Für Schüler*innen, die einen weiten Schulweg zurücklegen müssen, gibt es am Standort Euskirchen ein angegliedertes Internat. Dort werden insbesondere schwerstbehinderte und mehrfach behinderte Schüler*innen betreut.

Beratung

Die LVR-Förderschulen beraten Eltern, Angehörige sowie pädagogische Fachkräfte von allgemeinen Schulen rund um den Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation. Dabei geht es unter anderem um Fragen zur Hörschädigung, zu Fördermöglichkeiten, geeigneten Kommunikationsformen sowie zur schulischen und beruflichen Entwicklung.

Ziel ist es, gemeinsam passende Wege für eine erfolgreiche Teilhabe zu entwickeln.

Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf den Webseiten der einzelnen Förderschulen.