Förderschwerpunkt Sprache

Wir unterstützen Schüler*innen mit Sprachbeeinträchtigungen mit individueller Förderung, klarer Struktur und Perspektiven für Schule und Beruf. Im Rheinland sind wir Schulträger von fünf Förderschulen in der Sekundarstufe I mit diesem Förderschwerpunkt.

Kind schreibt das Wort "Autobahn" an die Tafel

Was bedeutet der Förderschwerpunkt?

Im Förderschwerpunkt Sprache unterstützen wir Schüler*innen, deren sprachliche Entwicklung deutlich und dauerhaft beeinträchtigt ist. Diese Einschränkungen können sich auf das Sprechen, das Sprachverständnis sowie die sprachliche Ausdrucksfähigkeit auswirken.

Dazu gehören zum Beispiel:

  • verzögerte Sprachentwicklung

  • Störungen der Lautbildung (Artikulation)

  • eingeschränktes Sprachverständnis

  • grammatische Auffälligkeiten

  • Störungen der Sprachverarbeitung

  • Unsicherheiten im sozialen Austausch

Diese Schwierigkeiten können sich auf das Lernen, die Kommunikation im Alltag sowie die soziale Teilhabe auswirken.

Sprache ist der Schlüssel zur Welt – wir unterstützen Kinder dabei, ihn sicher zu benutzen.

Ziel des Landschaftsverbands Rheinland

Feststellung des Förderbedarfs

Ob ein*e Schüler*in sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf hat, wird im sogenannten AO-SF-Verfahren festgestellt.

Dabei wird geprüft

  • ob ein sonderpädagogischer Förderbedarf vorliegt

  • welcher Bildungsgang geeignet ist

  • welcher Förderort die passende Unterstützung bietet

Ganzheitliche Förderung im Schulalltag

Wurde im Rahmen des AO-SF-Verfahrens ein Förderbedarf im Bereich Sprache festgestellt, erfolgt die Förderung entweder im Gemeinsamen Lernen an einer allgemeinen Schule oder an einer spezialisierten Förderschule.

Im Rheinland sind wir Träger von fünf Förderschulen mit dem Schwerpunkt Sprache. Die Förderung erfolgt immer individuell nach den speziellen Bedarfen der Schüler*innen.

Die Förderung umfasst:

  • sprachheilpädagogische Unterstützung im Unterricht

  • Förderung der Laut- und Schriftsprachentwicklung

  • Ausbau des Sprachverständnisses

  • Unterstützung sozialer Kommunikation

  • Stärkung der Lern- und Ausdrucksfähigkeit

An den LVR-Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Sprache werden Schüler*innen in der Sekundarstufe I von der 5. bis zur 10. Klasse unterrichtet.

Der Unterricht orientiert sich an den Bildungsgängen der allgemeinen Schule und wird individuell sprachheilpädagogisch begleitet. Dabei stehen die sprachlichen Förderbedarfe im Mittelpunkt aller Lernprozesse.

Die Schüler*innen werden in folgenden Bildungsgängen unterrichtet:

  • Bildungsgang der Hauptschule

  • Bildungsgang Lernen

Die Förderung ist eng mit der sprachlichen Entwicklung verknüpft und begleitet alle Fächerbereiche.

Je nach Bildungsgang können Schüler*innen folgende Abschlüsse erwerben:

  • Erster Schulabschluss (früher: Hauptschulabschluss nach Klasse 9)

  • Erweiterter Erster Schulabschluss (früher: Hauptschulabschluss nach Klasse 10 Typ A)

  • Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife, früher: Hauptschulabschluss nach Klasse 10 Typ B)

Auch wenn der Unterricht in der Sekundarstufe I nach den Richtlinien der Hauptschule erfolgt, können unsere Schüler*innen den Mittleren Schulabschluss inklusive Qualifikation für die gymnasiale Oberstufe absolvieren.

Im Bildungsgang Lernen erhalten Schüler*innen entweder ein Abschlusszeugnis oder – bei entsprechenden Leistungen – einen dem Ersten Schulabschluss gleichwertigen Abschluss.

Die LVR-Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Sprache bieten verschiedene Betreuungsangebote.

Bei der LVR-Gutenberg-Schule in Stolberg handelt es sich um eine Ganztagsschule, in der die Schüler*innen im gebundenen Ganztag unterrichtet werden.

An der LVR-Kurt-Schwitters-Schule in Düsseldorf werden Schüler*innen im Offenen Ganztag unterrichtet. Der OGS-Besuch ist ein freiwilliges Angebot für Kinder der 5. und 6. Klasse. Die Kinder erhalten ein Mittagessen, werden bei ihren Hausaufgaben betreut und können verschiedene Spiel-, Sport- oder Musikangebote wahrnehmen. Wir arbeiten hier mit einem Partner der Jugendhilfe zusammen, dem sogenannten OGS-Träger, mit dem die Eltern einen Betreuungsvertrag abschließen und einen monatlichen Elternbeitrag zahlen.

Die drei weiteren LVR-Schulen mit dem Förderschwerpunkt Sprache verfügen aktuell über kein Ganztagsmodell – hier endet der Unterricht meist nach der 6. Stunde.

Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Vorbereitung auf den Übergang in Ausbildung und Beruf. Ziel ist es, dass die Schüler*innen lernen, Sprache zu verstehen und aktiv sozial zu kommunizieren.

Die Schüler*innen werden dabei unterstützt:

  • ihre individuellen Stärken zu erkennen

  • sprachliche Kompetenzen im Alltag anzuwenden

  • erste praktische Erfahrungen zu sammeln

  • realistische berufliche Perspektiven zu entwickeln

Dies geschieht unter anderem durch Praktika, berufsorientierende Projekte und individuelle Beratung.

Schulzuständigkeitsbereich

Die LVR-Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Sprache (Sekundarstufe I) sind für das gesamte Rheinland zuständig.

Die Zuordnung erfolgt über festgelegte Einzugsgebiete. In der Regel besuchen Schüler*innen die für ihren Wohnort zuständige Schule.

Als Schulträger organisieren wir die Schülerbeförderung und ermöglichen damit auch längere Schulwege im Rahmen der spezialisierten Förderung.