Inklusion und Menschenrechte im LVR
Unser Auftrag: Die UN-Behindertenrechtskonvention
Der LVR setzt sich als staatlicher Pflichtenträger mit großem Engagement für die Umsetung der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) ein.
Die BRK ist Auftrag an den gesamten LVR. In allen Bereichen und Aufgaben muss der LVR dafür Sorgen, dass Menschen mit Behinderungen die gleichen Rechte auf Selbstbestimmung, Schutz vor Diskriminierung, Inklusion, Partizipation und Zugang wie alle haben.
Inklusion ist ein Menschenrecht
Inklusion, das heißt die gleichberechtigte Einbeziehung aller Menschen mit und ohne Behinderungen in die Gemeinschaft, ist das politische Leitziel des LVR.
Anlässlich des 10. Jahrestages des Inkrafttretens der UN-Behindertenrechtskonvention hat die politische Vertretung des LVR dieses Ziel noch einmal in einer gemeinsamen Resolution ausdrücklich bekräftigt.
LVR-Resolution anlässlich des 10. Jahrestages des Inkrafttretens der BRK in Deutschland