Pressemeldung
Newsletter Soziales, Ausgabe September 2021
Übersicht
- 1. LVR-Beratungskompass ist gestartet
- 2. Digitaler Fachtag zur Eingliederungshilfe stößt auf große Resonanz
- 3. Museums-Besuch für alle: Informationen in Leichter Sprache zu den LVR-Museen
- 4. Kurzzeitwohnen: LVR will Tagessatzfinanzierung beibehalten
- 5. Inklusive Urlaubsmaßnahmen: Förderung bis Ende 2024 verlängert
- 6. Mehr Menschen mit Behinderung nutzen das Persönliche Budget
- 7. Doppelhaushalt 2022/2023: Umsetzung des BTHG bleibt im Fokus
- 8. BAGüS-Kennzahlenvergleich der Eingliederungshilfe 2021: LVR beim Ambulanten Wohnen bundesweit auf Platz 3
- 9. Schwere Unwetter in Westdeutschland: Auch Einrichtungen der Eingliederungshilfe betroffen
- 10. Bundes- und Landesregierung veröffentlichen Teilhabeberichte
- 11. 100 Euro Kinderfreizeitbonus auch für Pflegekinder
1. LVR-Beratungskompass ist gestartet
Von A wie Allgemeine Beratung für Menschen mit Behinderung, über B wie Blindengeld bis hin zu Z wie Zuständigkeiten: Seit dem 31. August 2021 bietet der neue LVR-Beratungskompass umfassende Informationen über die Leistungen des Landschaftsverbands Rheinland (LVR) aus Sicht der Bürger*innen. Das Portal soll es Menschen mit und ohne Behinderung erleichtern, ihre Ansprechpersonen beim LVR oder bei Partnern des LVR zu finden. Man kann sich über die eigenen Rechte und Möglichkeiten informieren sowie, in einer späteren Ausbauphase, künftig auch schnell und unkompliziert Online-Anträge stellen. Die „Geführte Suche“ filtert anhand von Antworten der Nutzer*innen die jeweils relevanten Informationen. Ein Erklärvideo auf der Startseite veranschaulicht, welche Infos der Beratungskompass bereithält.
Das Portal ist in große Themenbereiche wie zum Beispiel „Arbeit und Behinderung“, „Kinder und Familie“ oder „Wohnen und Alltag“ unterteilt. Darunter finden sich Informationsseiten mit regional zugeordneten Beratungsangeboten, die über die eigenen Angebote des LVR hinausreichen. Mithilfe der integrierten Karte können sich Webseiten-Besucher*innen einen Überblick über die nächstgelegene Beratungsstelle sowie die dazugehörigen Kontaktdaten verschaffen.
2. Digitaler Fachtag zur Eingliederungshilfe stößt auf große Resonanz
Über 600 Personen nahmen am 30. August 2021 am digitalen Fachtag zum Thema „Paradigmenwechsel in der Eingliederungshilfe - Wie gelingt Unterstützung zur Selbstbestimmung?“ teil. Im Fokus stand die Frage, wie Unterstützung gestaltet sein muss, um zu mehr Selbstbestimmung und Teilhabe zu führen. Insbesondere für Menschen mit komplexer Behinderung. Sozialdezernent Dirk Lewandrowski begrüßte die Teilnehmer*innen und stellte den Bezug zum Bundesteilhabegesetz und der Reform der Eingliederungshilfe her. Dr. Dieter Schartmann, LVR-Fachbereichsleiter Eingliederungshilfe II, stellte die neuen gesetzlichen Instrumente sowie die programmatischen Schwerpunkte des LVR vor.
Referentinnen aus zwei Praxisprojekten präsentierten jeweils ihren Ansatz und ihre Arbeit: Im Projekt „Selbstbestimmt Wohnen in NRW“ des Landesverbandes für Menschen mit einer Körper- und Mehrfachbehinderung (lvkm NRW) standen Menschen mit komplexem bzw. hohem Unterstützungsbedarf im Mittelpunkt, die aus dem Elternhaus ausziehen wollen. In dem von Bethel.regional durchgeführten Projekt „Wahlmöglichkeiten sichern“ ging es um die Ermittlung von Wohnwünschen von Menschen mit komplexer Behinderung.
Die Veranstaltung wurde im LVR-Landesmuseum Bonn aufgezeichnet und live übertragen. Das Fachpublikum war dabei aktiv in die Veranstaltung eingebunden: Per Abstimmung übers Smartphone konnten Fragen gestellt und Rückmeldungen geteilt werden.
3. Museums-Besuch für alle: Informationen in Leichter Sprache zu den LVR-Museen
Für Menschen mit Leseschwierigkeiten hat das LVR-Dezernat Kultur und Landschaftliche Kulturpflege Informations-Broschüren in Leichter Sprache für jedes der 16 LVR-Museen erstellt. Diese sind ab dem 13.9.2021 auf www.kultur.lvr.de als Download erhältlich.
Das Dezernat verschickt diese zudem auch als Broschüre per Post. Schicken Sie dazu eine Mail an Christine.Ferreau@lvr.de.
Gut verständlich und reich bebildert werden auf jeweils 12 Seiten die einzelnen Museen beschrieben. In den Broschüren finden sich zudem alle barrierefreien Angebote wie Führungen in Deutscher Gebärdensprache oder in Einfacher Sprache sowie barrierefreie Multi-Media Guides.
4. Kurzzeitwohnen: LVR will Tagessatzfinanzierung beibehalten
Das Kurzzeitwohnen bietet leistungsberechtigten Menschen der Eingliederungshilfe, die in ihrer Herkunftsfamilie leben, die Möglichkeit eines kurzzeitigen Aufenthalts in einer Wohneinrichtung – zum Beispiel, weil die betreuenden Angehörigen eine „Auszeit“ benötigen. Derzeit werden die Leistungen im Kurzzeitwohnen mit einem Tagessatz finanziert, der sowohl die Kosten für die Fachleistung als auch für die existenzsichernden Leistungen enthält. Diesen Tagessatz trägt momentan komplett der LVR.
Mit Einführung des Bundesteilhabegesetzes ist seit dem 01.01.2020 nicht mehr der LVR für die Erbringung von existenzsichernden Leistungen zuständig, sondern der örtliche Träger der Sozialhilfe. Der LVR hatte jedoch bereits entschieden, für die Zeit des Übergangs in die neue Leistungs- und Finanzierungssystematik die pauschale Tagessatzfinanzierung beizubehalten. Nun hat der Sozialausschuss einstimmig empfehlend beschlossen, diese Regelung dauerhaft zu verlängern, auch für die Zeit nach der Umstellungsphase. Damit würden die kompletten Unterbringungs- und Unterstützungskosten während des Kurzzeitwohnens weiterhin vom LVR getragen.
Der Landschaftsausschuss wird darüber am 1. Oktober 2021 endgültig abstimmen.
5. Inklusive Urlaubsmaßnahmen: Förderung bis Ende 2024 verlängert
Der LVR verlängert seine Förderung inklusiver Urlaubsmaßnahmen für Menschen mit Behinderung um weitere drei Jahre. Der Sozialausschuss hat dazu in seiner Sitzung am 7. September 2021 einstimmig einen empfehlenden Beschluss gefasst; die endgültige Entscheidung fällt im Landschaftsausschuss am 1. Oktober 2021. Mit einer Summe von 669.000 Euro fördert der LVR damit Konzepte für inklusive Urlaubsmaßnahmen für Menschen mit Behinderung. Diese Förderung können Einrichtungen und Anbieter der Freien Wohlfahrtspflege sowie andere Veranstalter beantragen. Auch leistungsberechtigte, volljährige Personen können selbst Anbieter sein. Für jede Urlaubsmaßnahme ist eine Förderung von bis zu 600 Euro pro Person möglich.
Weiterführende Informationen und Richtlinien zur Förderung von Inklusiven Urlaubsmaßnahmen beim LVR
6. Mehr Menschen mit Behinderung nutzen das Persönliche Budget
Die Zahl der Nutzer*innen des Persönlichen Budgets bei den Leistungen der Eingliederungshilfe des LVR ist zwischen 2018 und 2020 um 43 Prozent auf insgesamt 1.913 Leistungsberechtigte angestiegen. Dies geht aus einem Datenbericht des LVR-Dezernates Soziales für den Sozialausschuss hervor. Ein Großteil dieser Steigerung geht allerdings auf Einmaleffekte aufgrund von Zuständigkeitsänderungen im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes zurück. Rechnet man diese heraus, bleibt ein Anstieg von rund 13 Prozent.
Das Persönliche Budget wird überdurchschnittlich stark von jüngeren Leistungsberechtigten und Menschen mit körperlicher Beeinträchtigung genutzt. In Bezug auf das Geschlechterverhältnis ist die Verteilung bei den Nutzenden ausgewogen: 50 Prozent der Leistungsberechtigten mit Persönlichem Budget sind Frauen, 50 Prozent Männer. Genutzt wird das Persönliche Budget nahezu vollständig für Leistungen der sozialen Teilhabe (Wohnleistungen und Tagesstruktur).
7. Doppelhaushalt 2022/2023: Umsetzung des BTHG bleibt im Fokus
Die Verwaltung des LVR hat am 27. August 2021 den Doppelhaushalt 2022/2023 in die Landschaftsversammlung eingebracht. In der September-Sitzung des Sozialausschusses wurde der Haushalt des LVR-Dezernat Soziales dargestellt: Der Gesamtetat des Dezernates beträgt im Haushaltsjahr 2022 3,034 Milliarden Euro – ein Anstieg um 3,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Im Haushaltsjahr 2023 soll der Etat auf 3,142 Milliarden Euro wachsen.
Bereits ab dem Haushaltsjahr 2021 hat der LVR ein neues Konsolidierungsprogramm auf den Weg gebracht. An diesem Konsolidierungsprogramm beteiligt sich das Dezernat Soziales für die Jahre 2021 bis 2025 mit rund 30 Millionen Euro pro Jahr, insgesamt mit rund 150 Millionen Euro. Diese Konsolidierung darf aber nicht zu Lasten der Bedarfsdeckung der Leistungsberechtigten gehen, stellte LVR-Sozialdezernent Dirk Lewandrowski klar. Im Fokus der Haushaltsjahre 2022/2023 steht die weitere Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes.
8. BAGüS-Kennzahlenvergleich der Eingliederungshilfe 2021: LVR beim Ambulanten Wohnen bundesweit auf Platz 3
Die Zahl der Menschen mit Behinderung, die Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten, steigt bundesweit weiter an. Das zeigt der Kennzahlenvergleich 2021 der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe und der Eingliederungshilfe, der Daten aus dem Berichtsjahr 2019 enthält. Rund 417.200 erwachsene Menschen mit Behinderungen erhalten bundesweit eine Wohnunterstützung der Eingliederungshilfe. Das sind 2,4 Prozent mehr als im Vorjahr. Im Rheinland steigt die Zahl um 1,7 Prozent auf rund 59.700. Etwas mehr als die Hälfte davon lebt im bundesweiten Durchschnitt selbstständig mit ambulanter Unterstützung (52,1 Prozent). Im Rheinland sind es bereits fast zwei Drittel (65,1 Prozent). Damit erreicht der LVR wie in den Vorjahren im Bundesvergleich den dritthöchsten Wert bei der Ambulantisierung der Wohnunterstützung, hinter den Stadtstaaten Berlin und Hamburg.
9. Schwere Unwetter in Westdeutschland: Auch Einrichtungen der Eingliederungshilfe betroffen
Die schweren Unwetter im Westen Deutschlands in der Nacht vom 14. auf den 15. Juli 2021 haben zahlreiche Menschenleben gekostet und in vielen Gebieten zu verheerenden Verwüstungen geführt. Auch bei den vom LVR unterstützten Menschen mit Behinderungen sind Todesfälle zu beklagen: Drei Leistungsberechtigte sind in der eigenen Wohnung durch das Hochwasser zu Tode gekommen.
Zahlreiche Pflege- sowie Wohneinrichtungen aus dem Rhein-Erft-Kreis und dem Kreis Euskirchen sind teilweise massiv von der Hochwasserkatastrophe betroffen und zumindest teilweise nicht mehr nutzbar. Hier galt es zunächst, die Bewohner*innen sicher unterzubringen und die Betreuung so gut wie möglich sicherzustellen. BeWo-Dienste sind überwiegend mit Verwaltungsgebäuden bzw. Büros von der Unwetterkatastrophe betroffen. Mehrere Werkstätten für Menschen mit Behinderungen haben ebenfalls Schäden zu beklagen. Jedoch musste keine WfbM den Betrieb komplett einstellen. Allerdings wurde das Ladenlokal eines von den Nordeifel-Werkstätten betriebenen Nahversorgungsmarktes zerstört. Das LVR-Inklusionsamt steht zur Unterstützung des Wiederaufbaus in enger Verbindung mit den Werkstätten.
10. Bundes- und Landesregierung veröffentlichen Teilhabeberichte
Der dritte Teilhabebericht der Bundesregierung beschreibt auf 827 Seiten, wie sich die Teilhabe zwischen Menschen mit und ohne Beeinträchtigung unterscheidet und welche Entwicklungen im Zeitverlauf zu beobachten sind. Trotz Verbesserungen in den letzten Jahren sind Menschen mit Beeinträchtigungen in sehr vielen Bereichen durchschnittlich schlechter gestellt sind als Menschen ohne Beeinträchtigungen. Dazu zählt insbesondere der Bereich Erwerbstätigkeit: Auch, wenn die Erwerbstätigkeitsquote gegenüber 2009 insgesamt deutlich gestiegen ist, waren im Jahr 2017 rund 81 Prozent der Menschen ohne Beeinträchtigungen erwerbstätig, aber lediglich 53 Prozent der Menschen mit Beeinträchtigungen im erwerbsfähigen Alter.
In dem Bericht zählen zur Gruppe der Menschen mit Beeinträchtigungen alle Menschen mit anerkannten Schwerbehinderungen (also einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50), Menschen mit anerkannter Behinderung und einem GdB unter 50 sowie chronisch kranke Menschen ohne anerkannte Behinderung. Im Jahr 2017 zählten insgesamt 13,04 Millionen Menschen zu dieser Gruppe. Das entspricht etwa 16 Prozent der deutschen Gesamtbevölkerung.
Zum ersten Mal hat das NRW-Sozialministerium im vergangenen Jahr zudem einen Teilhabebericht für Nordrhein-Westfalen veröffentlicht. An diesem haben LVR und LWL aktiv mitgewirkt. Dieser kommt zu ähnlichen Ergebnissen wie der bundesweite Bericht. Die beiden Landschaftsverbände haben nun Stellungnahmen für die Landtagsanhörungen mehrerer Ausschüsse erarbeitet.
Diese können Sie folgender Vorlage des Sozialausschusses entnehmen.
Hier gelangen Sie zur Vorlage zum Dritten Teilhabebericht des Bundes.
11. 100 Euro Kinderfreizeitbonus auch für Pflegekinder
Damit die Covid-19-Pandemie nicht zur Krise für die Zukunft von Kindern und Jugendlichen wird, hat die Bundesregierung das Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona 2021/2022“ ins Leben gerufen. Ein wesentlicher Bestandteil ist der Kinderfreizeitbonus. Damit ist ein einmaliger Bonus in Höhe von 100 Euro je Kind gemeint, der individuell insbesondere für Ferien- und Freizeitaktivitäten eingesetzt werden kann.
Den einmaligen Kinderfreizeitbonus können Kindergeldberechtigte für ihre Kinder erhalten, die am 01.08.2021 noch nicht 18 Jahre alt sind und für die im August 2021 Kindergeld bezogen wird. Zudem ist Voraussetzung, dass das Kind im August 2021 Leistungen nach dem Dritten Kapitel des Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) bezieht. Das Angebot gilt somit auch für Kinder mit Behinderung in Pflegefamilien. Für diese sind seit dem Frühjahr 2021 in NRW die Landschaftsverbände LVR und LWL zuständig.
Für Kinder und Jugendliche, die im August 2021 leistungsberechtigt nach dem Dritten Kapitel des SGB XII sind, wird der Kinderfreizeitbonus als Leistung nach dem Bundeskindergeldgesetz von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit gewährt. Für Kinder im Sozialhilfebezug muss ein Antrag bei der zuständigen Familienkasse gestellt werden.
Diesen Antrag sowie weitere Infos zum Thema Kinderfreizeitbonus finden Sie hier