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Pressemeldung

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Fristverlängerung für das Programm „Neustart Kultur – Programmteil 1“ (30.09.2021)

Das Programm zielt auf einen Neustart des kulturellen Lebens in Deutschland in Zeiten von Corona und danach, indem Kultureinrichtungen zur Wiedereröffnung ihrer Häuser und Programme ertüchtigt werden und dadurch neben der dringend notwendigen Wiedergewinnung eines vielfältigen Kulturangebots gleichzeitig wieder eine Beschäftigungs- und Erwerbsperspektive für Kulturschaffende geschaffen wird. Im Programmteil 1 werden durch die Bundesregierung pandemiebedingte Investitionen in Kultureinrichtungen zur Erhaltung und Stärkung der bundesweit bedeutenden Kulturlandschaft gefördert. Dazu gehören Museen, Theater, Musikclubs und Festivals, Literaturhäuser, soziokulturelle Zentren und Kinos. Für den Bereich Heimatmuseen, private Museen, Ausstellungshäuser und öffentlich zugängliche Gedenkstätten ist der Deutscher Verband für Archäologie (DVA) die mittelausreichende Stelle.

  • Die Abgabefrist wurde bis zum 30.09.2021 verlängert.
  • Projekte können jetzt bis zum 31.12.2022 laufen.
  • Pro Kultureinrichtung ist nur ein Antrag zulässig. Bereits geförderte Kultureinrichtungen des Programmteils „Pandemiebedingte Investitionen in Kultureinrichtungen zur Erhaltung und Stärkung der bundesweit bedeutenden Kulturlandschaft“ sind nicht mehr antragsberechtigt.
  • Schon geförderte Träger können für eine weitere Kultureinrichtung zusätzliche Anträge stellen.
  • Neuerdings können auch Einzelkaufleute und natürliche Personen einen Antrag stellen.
  • Der Antrag kann ausschließlich online über die Website gestellt werden.

Informationen
https://www.museen-neustartkultur.de/

Antrag
https://www.museen-neustartkultur.de/anmeldung/

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