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Pressemeldung

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Mustervertragsklauseln zu Rechtsfragen bei der Lizenzierung von Inhalten als Freie Software und Open Content für das Förderprogramm Kultur Digital

Urheber*innen steht es frei, die eigenen Werke unter eine Open Source oder Open Content-Lizenz zu stellen. Dies gilt für Software genauso wie für Fotos, Werke der Musik, Literatur und Kunst. Etwas schwieriger ist die Situation für diejenigen, die urheberrechtlich geschützte Güter nicht selbst gestalten, sondern bei Urheber*innen beauftragen.

Denn hier muss durch entsprechende Lizenzvereinbarungen sichergestellt werden, dass solche Auftragswerke auch unter eine Open Source- oder Open Content-Lizenz gestellt werden dürfen. Da bei einer solchen „freien“ Lizenzierung sehr weitgehend alle denkbaren Nutzungsrechte für alle zur Verfügung gestellt werden, muss entweder mit den Urheber*innen vereinbart werden, dass diese bereits selbst eine freie Lizenzierung vornehmen, oder die Auftraggeberseite muss sich hinreichend weitgehende Nutzungsrechte einräumen lassen, um selbst die Werke unter eine freie Lizenz stellen zu können. Die nachfolgenden Musterklauseln umfassen diese typisch auftretenden Anwendungsfälle. Dennoch können Sie die Prüfung und Anpassung im Einzelfall nicht ersetzen, da in jedem Projekt spezielle Bedürfnisse auftreten können.

Autor: Dr. Till Jaeger, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht I.

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