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Der Inklusionscheck NRW geht in die zweite Runde

Mit dem Förderprogramm Inklusionscheck NRW vergibt Sozialminister Karl-Josef Laumann 300 Mal 2.000,00 Euro an Inklusionsprojekte. Seit dem 1. Februar 2022 nimmt die Landesregierung Anträge von Vereinen, Organisationen und Initiativen zur Verbesserung der Inklusion von Menschen mit Behinderung entgegen. Die Antragstellung ist online bis zum 30. September 2022 möglich. Die Auswahl erfolgt nach Antragseingang.

„Gerade kleine Vereine und Initiativen stärken das Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung – und zwar ganz konkret vor Ort. Mit dem Inklusionsscheck unterstützen wir sie unkompliziert und unbürokratisch dabei, ihre Angebote inklusiv zu gestalten. Ich freue mich, wenn der Inklusionsscheck auch dieses Jahr wieder gut angenommen wird. Mit ihm leisten wir einen wichtigen Beitrag, um die Inklusion in Nordrhein-Westfalen weiter voranzutreiben”, erklärt Sozialminister Karl-Josef Laumann.

Weitere Informationen unter den nachfolgenden Links
https://www.mags.nrw/inklusionsscheck
https://www.soziales.web.nrw.de/onlineantrag#login

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