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Pressemeldung

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Soforthilfeprogramm Heimatmuseen 2022

Das „Soforthilfeprogramm Heimatmuseen 2022“ des Deutschen Verbandes für Archäologie e. V. (DVA) richtet sich in Kooperation mit dem Deutschen Museumsbund e. V. (DMB) an regionale Museen, Freilichtmuseen, archäologische Parks und Träger von Bodendenkmalstätten in ländlichen Räumen mit bis zu 20.000 Einwohnern. Diese Einrichtungen können Mittel beantragen, um Modernisierungsmaßnahmen und programmbegleitende Investitionen durchzuführen. Mit dem Soforthilfeprogramm werden regionale Museen, Freilichtmuseen, archäologische Parks und Träger von Bodendenkmalstätten in ihrem Betrieb und ihrer Weiterentwicklung gestärkt und so der Erhalt des immateriellen und materiellen Kulturerbes als wesentlicher Teil der kulturellen Identität in ländlichen Räumen unterstützt.

Damit leistet das Programm einen Beitrag zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse und zur Sicherung der kulturellen Teilhabe als Teil der regionalen Daseinsvorsorge. Die Maßnahme „Soforthilfeprogramm Heimatmuseen 2022“ wird im Rahmen des Förderprogramms „Kultur in ländlichen Räumen“ gefördert von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages. Die Mittel stammen aus dem Bundesprogramm „Ländliche Entwicklung“ (BULE) des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL).

Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts (z. B. GmbH, Vereine, Körperschaften und Stiftungen). In Abgrenzung hierzu sind natürliche Personen und Personengesellschaften (GbR) beispielsweise nicht antragsberechtigt. Förderungen für öffentliche als auch privat getragene Museen (regionale Museen, Freilichtmuseen, archäologische Parks und Träger von Boden- und Baudenkmalstätten) in Städten und Gemeinden mit bis zu 20.000 Einwohnern können beantragt werden.

Die Förderung erfolgt für das Jahr 2022. Die Maßnahme kann mit Zustellung des Weiterleitungsvertrages beginnen und muss spätestens am 31.12.2022 beendet sein. Es besteht keine Antragsfrist. Die Anträge werden laufend entgegengenommen und in der Reihenfolge ihres Eingangs nach dem sogenannten Windhundprinzip bearbeitet. Anträge gelten erst dann als formal ordnungsgemäß gestellt, wenn sämtliche antragsbegründende Unterlagen zur Prüfung vorliegen. Das Auswahlverfahren endet, wenn alle Mittel vergeben wurden, spätestens jedoch am 31.12.2022.

Information
https://hm.dva-soforthilfeprogramm.de/foerderung-2022/

Antrag stellen
https://hm.dva-soforthilfeprogramm.de/antrag-stellen/

Ausschreibungstext
Link zum Ausschreibungstext

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