Zum Inhalt springen

Auswahl der Sprachversion

Pressemeldung

Zurück zur Übersicht

Newsletter Soziales, Ausgabe September 2023

1. Zahl der Persönlichen Budgets für Menschen mit Behinderung deutlich gestiegen

Die Zahl der Menschen mit Behinderung, die mit einem Persönlichen Budget selbstbestimmt ihre Unterstützungsleistung organisieren, ist im Gebiet des Landschaftsverbands Rheinland (LVR) zwischen 2015 und 2022 deutlich um 150 Prozent gestiegen. Das entspricht 2.198 Leistungsberechtigten. Betrachtet man nur die drei Jahre 2020 bis 2022 ist eine Steigerung der Fallzahlen um 13 Prozent festzustellen. Das geht aus einem am 5. September 2023 im Sozialausschuss der Landschaftsversammlung Rheinland vorgestellten Datenbericht des LVR-Dezernates Soziales hervor.

Das LVR-Dezernat Soziales informierte zudem über eine online und persönlich durchgeführte Befragung zur Nutzung des Persönlichen Budgets, bei der im Herbst/Winter 2022/2023 zufällig ausgewählte Nutzer*innen, aber auch LVR-Mitarbeitende und Expert*innen aus Beratungsstellen befragt worden sind. Es wurden insgesamt rund 50 persönliche Interviews geführt, davon 31 mit Menschen mit Behinderungen bzw. ihren Angehörigen. Das Ergebnis zeigt hohe Zustimmungswerte und einen deutlichen „Selbstbestimmungs-Mehrwert“ bei den Nutzenden, aber auch Unsicherheiten und hohe Arbeitsbelastung auf Seiten der Verwaltung wie der Menschen mit Behinderung.

Die Vorlage des Sozialausschusses mit Datenbericht ist online abrufbar.

Nach oben

2. Aktualisierte Broschüre und neuer Erklärfilm zum Persönlichen Budget

Die Broschüre „Das Persönliche Budget“ des LVR-Dezernat Soziales ist ab sofort in neuer Auflage verfügbar: Diese enthält neben aktualisierten Zahlen neue Fallbeispiele von Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen, die das Persönliche Budget für ganz verschiedene Unterstützungsbedarfe nutzen. Die 36-seitige Publikation liefert zudem ausführliche Informationen rund um die Antragsstellung und organisatorische Rahmenbedingungen. Sie enthält auch eine Zusammenfassung in Leichter Sprache. Sie können die Broschüre auf soziales.lvr.de bestellen oder als PDF herunterladen.

Um mehr Menschen mit Behinderung auf die Möglichkeiten eines Persönlichen Budgets aufmerksam zu machen, hat das LVR-Dezernat Soziales zudem einen neuen Erklärfilm erstellt. Im Fokus des Films steht der 45-jährige Adriano Mancini, der aufgrund seiner Lernschwierigkeiten Unterstützung im Alltag benötigt und deswegen seit über zehn Jahren in einer Wohneinrichtung für behinderte Menschen lebt. Weil er jedoch mehr selbst entscheiden möchte, überlegt er, in eine eigene Wohnung zu ziehen. Wie dabei das Persönliche Budget helfen kann, erfahren Sie auf lvr.beratungskompass.de.

Nach oben

3. Landschaftsverbände präsentieren sich bei RehaCare

Vom 13. bis 16. September 2023 findet in Düsseldorf in diesem Jahr die RehaCare statt, die weltweit größte Fachmesse für Rehabilitation und Pflege. Auch die beiden Landschaftsverbände sind mit einem Stand vertreten. Die Besucher*innen mit und ohne Behinderung erhalten dort Informationen und Beratung rund um die Themen Soziale Teilhabe für Kinder, Jugendliche und Erwachsene sowie Behinderung und Arbeit. Die Bolzbox lädt zudem zum Mitmachen ein und zeigt, wie gut Fußball im Sitzen funktioniert. Die Besucher*innen finden den gemeinsamen Beratungsstand der Landschaftsverbände im „Themenpark Menschen mit Behinderung und Beruf“ in der Halle 6 am Stand E15. Mehr Informationen und Tickets zur RehaCare finden Sie unter rehacare.de.

Nach oben

4. Frechener Zentrum für Arbeit und Bildung durch Sport wird neuer „Anderer Leistungsanbieter“

Das Zentrum für Arbeit und Bildung durch Sport (ZABS) in Frechen (Rhein-Erft-Kreis) hat eine Vereinbarung mit dem LVR abgeschlossen über die Einrichtung eines weiteren Anderen Leistungsanbieters (ALA). Mit diesem Instrument sollen gezielt Alternativen zu einer Tätigkeit in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung (WfbM) geschaffen werden. Das ursprünglich als Fußballleistungszentrum für Menschen mit geistiger Behinderung gegründete ZABS in Trägerschaft der Gold-Kraemer-Stiftung hat nun in Kooperation mit den Gemeinnützigen Werkstätten Köln GmbH das Projekt weiterentwickelt und bietet als Anderer Leistungsanbieter eine berufliche Orientierung, Förderung, Qualifizierung und Beschäftigung für bis zu 20 Menschen mit Behinderung. Dazu zählt auch die Möglichkeit, in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu wechseln.

Die sportliche Ausbildung in den Bereichen Fußball und Judo ist wesentlicher Bestandteil und Alleinstellungsmerkmal des ZABS. Durch den Sport werden die körperliche wie geistige Belastungsfähigkeit und Resilienz gesteigert und so wichtige Bausteine für eine berufsqualifizierende Vermittlung gelegt. Daneben verfolgt das Konzept des ALA ZABS eine inklusive Ausrichtung für mehr Teilhabe in der Sport- und Arbeitswelt. Ein wichtiges Ziel ist es, die Mitarbeiter*innen an die Regelsportvereine anzugliedern und am Regelspielbetrieb des Amateursports teilhaben zu lassen. Hier finden Sie weitere Informationen zum ZABS und zu den Anderen Leistungsanbietern.

Nach oben

5. Weiterentwicklung der Leistungen zur Teilhabe an Arbeit beim LVR

Das Bundesteilhabegesetz hat die Personenzentrierung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung gestärkt und neue Instrumente zur Förderung der gleichberechtigten Teilhabe am Arbeitsleben eingeführt – wie beispielsweise das Budget für Arbeit oder die Anderen Leistungsanbieter als Alternativen zur Werkstatt. Mit der Vorlage 15/1826 hat nun das LVR-Dezernat Soziales dem Sozialausschuss ein Rahmenkonzept mit Maßnahmenkatalog vorgelegt, wie der LVR als Träger der Eingliederungshilfe die erforderliche Weiterentwicklung der Leistungen zur Teilhabe an Arbeit gestalten möchte. Dabei geht es sowohl um die stärker individuelle Förderung in der Werkstatt für behinderte Menschen, als auch um die Förderung des Übergangs auf den Arbeitsmarkt. Konkret sollen beispielsweise Modellprojekte zur „Übergangsförderung“ aufgelegt werden, unter anderem mit einer Schwerpunktsetzung bei den Betriebsintegrierten Arbeitsplätzen. Auch die Zahl der realisierten Budgets für Ausbildung und Arbeit soll aktiv gesteigert werden, die Gründung Anderer Leistungsanbieter erleichtert und beworben werden, und das bisherige Programm zum „Zuverdienst“ für die Zielgruppe der Menschen mit psychischer Behinderung soll unter der neuen Bezeichnung „Budget für geringfügige Beschäftigung“ ausgebaut werden. In Bezug auf die Werkstatt-Beschäftigung sollen bestimmte Zielgruppen hinsichtlich ihrer Unterstützungsbedarfe genauer in den Blick genommen werden - wie etwas angehende WfbM-Rentner*innen aber auch die Leistungsberechtigten, bei denen es zu Abbrüchen und Kündigungen von WfbM-Betreuung gekommen ist.

Nach oben

6. Steigende Fallzahlen bei Assistenzen und leichter Rückgang bei Werkstatt-Beschäftigung - BAGüS-Kennzahlenvergleich der Eingliederungshilfe 2023 vorgestellt

Die Zahl der (erwachsenen) Menschen mit Behinderung, die Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten, steigt bundesweit weiter an. Rund 454.500 Leistungsberechtigte erhielten 2021 bundesweit eine Unterstützung der Eingliederungshilfe im Bereich Wohnen und Alltag - 5,9 Prozent mehr als im Vorjahr. Der LVR verzeichnete einen Anstieg um 3,5 Prozent auf knapp 64.900. Sowohl bundesweit als auch im Rheinland geht der Fallzahlanstieg ausschließlich auf Unterstützungsleistungen außerhalb besonderer Wohnformen zurück. Bei der Zahl der Menschen, die in einer Werkstatt für behinderte Menschen beschäftigt sind, ist bundesweit für 2021 hingegen ein leichter Fallzahlrückgang festzustellen (um 0,3 Prozent), während die Fallzahlen in den rheinischen Werkstätten eher stagnieren. Dies sind einige der zentralen Ergebnisse des bundesweiten Kennzahlenvergleichs Eingliederungshilfe 2023 der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe und der Eingliederungshilfe (BAGüS) (Berichtsjahr 2021), über die das LVR-Dezernat Soziales die Mitglieder des Sozialausschusses der Landschaftsversammlung Rheinland informierte.

Der LVR nimmt erneut einen Spitzenplatz ein bei der sogenannten Ambulantisierung: Während bundesweit 57 Prozent der Leistungsbeziehenden in ihrer eigenen Häuslichkeit unterstützt werden, sind es beim LVR bereits fast 69 Prozent - der dritthöchste Wert im Bundesvergleich nach den Stadtstaaten Berlin und Hamburg.

Hier gelangen Sie zur Vorlage 15/1705 für den Sozialausschuss: Zentrale Ergebnisse des BAGüS-Kennzahlenvergleichs 2023 (Berichtsjahr 2021)

Hier gelangen Sie zum Kennzahlenvergleich 2023 der BAGüS

Ergänzend zum bundesweiten Kennzahlenvergleich informiert die Vorlage 15/1719 über die regionalisierten Leistungsdaten für die Städte und Kreise im Rheinland.

Nach oben

7. „Qualitätshandbuch Betreutes Wohnen“ veröffentlicht

Ab sofort steht auf soziales.lvr.de das „Qualitätshandbuch Betreutes Wohnen“ als Download zur Verfügung. Das LVR-Dezernat Soziales hat dieses zur Unterstützung für die Leistungserbringer im Bereich Ambulant Betreutes Wohnen entwickelt. Im Handbuch wird die bestehende Gesetzes- und Vertragslage näher erläutert. Dies soll den Leistungserbringern für die tägliche Praxis und auch vor dem Hintergrund möglicher anlassunabhängiger Qualitätsprüfungen mehr Handlungssicherheit geben. Ziel ist, im Interesse der Leistungsberechtigten eine einheitlich hohe Qualität der Leistungserbringung im Rheinland zu gewährleisten. Ebenfalls auf soziales.lvr.de ist ab sofort auch der „Prüferfassungsbogen BeWo“, den die Prüfer*innen in den Qualitätsprüfungen nutzen, abrufbar. Häufig gestellte Fragen rund um das Thema Qualitätsprüfung beim LVR und die dazu gehörigen Antworten finden Sie zudem im Bereich "Informationen für Leistungserbringer und weitere Fachleute" auf bthg.lvr.de.

Nach oben

8. Save the date: 6. LVR-Dialog Inklusion und Menschenrechte am 14. November 2023

Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) braucht einen offenen Austausch auf Augenhöhe. Genau dazu ist der LVR-Dialog Inklusion und Menschenrechte da. Er findet in diesem Jahr am Dienstag, 14. November 2023 von 10 Uhr bis 13 Uhr statt. In diesem Jahr besteht erstmals die Möglichkeit, an der Veranstaltung vor Ort in Köln-Deutz oder online über Zoom teilzunehmen. Inhaltlich dreht sich in diesem Jahr alles um die neue Staatenprüfung BRK. Ende August 2023 wurde Deutschland als Vertragsstaat der BRK zum zweiten Mal durch den zuständigen UN-Fachausschuss in Genf geprüft. Unter dem Titel „Genf 2023: Was macht der LVR mit den Ergebnissen der zweiten Staatenprüfung?“ sollen die Ergebnisse der Staatenprüfungen und ihre Bedeutung für den LVR diskutiert werden. Infos zum Programm und zur Anmeldung finden Sie ab Mitte September auf dialog.lvr.de.

Nach oben

9.Fachtagung am 01.12. für Pflegefamilien für Kinder und Jugendliche mit Behinderung: jetzt anmelden!

Das LVR-Dezernat Soziales veranstaltet am 1. Dezember 2023 gemeinsam mit dem LVR-Dezernat Kinder, Jugend und Familie eine Fachtagung zur Stärkung der Pflegefamilien mit Kindern und Jugendlichen mit Behinderung. Ab sofort können sich alle Interessent*innen im Veranstaltungsbereich von lvr.de für die Veranstaltung anmelden. Anmeldeschluss ist am 08.11.2023. Die Fachtagung richtet sich an Pflegefamilien, die im Rheinland leben und deren Pflegekinder Leistungen nach Paragraph 80 SGB IX vom LVR erhalten sowie an Interessierte, die sich vorstellen können, als Pflegefamilie ein Kind oder einen Jugendlichen mit Behinderung zu betreuen. Die Online-Veranstaltung führt in die Rahmenbedingungen der Betreuung und Förderung in einer Pflegefamilie ein und bietet Gelegenheit, eigene Fragen zu stellen.

Nach oben

10. Inklusives Bauprojekt in Mechernich eröffnet

Der LVR hat Anfang August gemeinsam mit der Familie Arns aus Mechernich ein inklusives Wohnprojekt im Stadtteil Weyer eröffnet. Das inklusive Wohnhaus, das der LVR mit 176.300 Euro gefördert hat, bietet auf 600 Quadratmetern Wohnfläche mit sechs Nutzungseinheiten unter anderem eine 200 Quadratmeter große Gruppenwohnung für vier Menschen mit Autismus-Spektrum-Störung (ASS). Der LVR fördert mit der Vergabe von Zuschüssen den Bau inklusiver Wohnprojekte, in denen Menschen mit und ohne Behinderung unter einem Dach gemeinsam nachbarschaftlich wohnen und leben können. Hier gelangen Sie zur Pressemeldung sowie zur weiterführenden Informationen zum Thema Inklusive Bauprojektförderung.

Zurück zur Übersicht