Andere Leistunganbieter
Durch unterschiedliche Angebote zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten Menschen mit Behinderung mehr Möglichkeiten, selbst zu entscheiden, bei welchem Anbieter sie die Leistungen in Anspruch nehmen möchten.
Übersicht
Werkstätten und „Andere Leistungsanbieter“ – Wo ist der Unterschied?
„Andere Leistungsanbieter“ sind keine Arbeitgeber des allgemeinen Arbeitsmarktes, sondern ein Angebot der Eingliederungshilfe. Sie müssen vergleichbare Leistungen und Qualitätsstandards wie eine Werkstatt anbieten. Es gibt jedoch gesetzliche Vorgaben für Werkstätte, die Andere Leistungsanbieter nicht erfüllen müssen.
Unterschiede zu Werkstätten auf einen Blick:
- Es ist keine förmliche Anerkennung notwendig.
- Es muss keine Mindestplatzzahl erfüllt werden. (Für Werkstätten gilt eine Mindestgröße von 120 Plätzen.)
- Die für Werkstätten geltende erforderliche räumliche und sächliche Ausstattung muss nicht vorgehalten werden. Die Leistung kann auch auf Plätzen in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes erbracht werden.
- Das Angebot kann sich auch auf Teilleistungen beschränken. Es besteht keine Verpflichtung, Leistungen im Eingangsverfahren / Berufsbildungsbereich (§ 57 SGB IX) und Arbeitsbereich (§ 58 SGB IX) vorzuhalten.
- Es besteht keine Aufnahmeverpflichtung.
Wer kann Anderer Leistungsanbieter sein?
Andere Leistungsanbieter können zum Beispiel Träger tagesstrukturierender Maßnahmen, Initiativen mit einer sozialräumlichen Ausrichtung oder auch Arbeitsmarktdienstleister sein. Im Berufsbildungsbereich wären auch Berufsförderungs- oder Berufsbildungswerke denkbar. Das Ziel ist Angebote zu schaffen, die inklusiv ausgerichtete Alternativen zur Beschäftigung in den Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) darstellen.
Anforderungen an Andere Leistungsanbieter beim LVR
Wer im Rheinland Angebote als Anderer Leistungsanbieter schaffen möchte, muss dem LVR als Träger der Eingliederungshilfe ein schriftliches, nachvollziehbares Konzept vorlegen, wie die geltenden fachlichen Anforderungen im Rahmen der Leistungserbringung berücksichtigt werden. Das Konzept sollte folgende Aspekte beinhaltet:
- Darstellung des Trägers und dessen Erfahrung mit Menschen mit Behinderungen
- Darstellung der Zielgruppe und der Zielsetzung
- Darstellung der Arbeitsweisen und Methoden
- Darstellung zur Art, Inhalt und Umfang der Leistung - auch hinsichtlich der Anforderungen zur Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität
- Darstellung des Personalkonzeptes und der sachlichen Ressourcen
- Darstellung von Kooperationen und Kontakten
- Ausstattung und Finanzierung
Grundlage für die Leistungserbringung eines Anderen Leistungsanbieters bildet der Abschluss einer Leistungsvereinbarung sowie einer Vergütungsvereinbarung mit dem LVR. Für das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich ist eine Vereinbarung mit der jeweiligen Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit erforderlich.
Angebot Anderer Leistungsanbieter im Rheinland
Im Rheinland bieten sechs Andere Anbieter Menschen mit Behinderung eine Alternative zur Beschäftigung in einer Werkstatt.
Das Beschäftigungsangebot im Wichernhaus Wuppertal richtet sich an erwachsene Menschen mit psychischer Behinderung. Hier kümmern sich Menschen mit Behinderung beispielsweise um die Wartung von Spielplätze, oder arbeiten in einer Tischlerwerkstatt, in der sie die Spielgeräte für die Spielplätze reparieren und neu bauen. Weitere Beschäftigungsmöglichkeiten bestehen in der Skatehalle „Wicked Woods“ und dem angebundenen Radbahnhof Wichlinghausen.
Der In Via Köln e.V. bietet Leistungen im Arbeitsbereich für Menschen mit geistigen und körperlichen Behinderungen an. Auf der Grundlage der Wünsche der Beschäftigten erfolgt die Tätigkeit auf entsprechenden betriebsintegrierten Arbeitsplätzen in den verschiedenen gewünschten Branchen.
Das Angebot des Kunsthauses Gold-Kraemer-Stiftung richtet sich an künstlerisch begabte junge Menschen, die nach der Schule eine Ausbildungsmöglichkeit suchen, sowie künstlerisch bereits tätige Menschen, die sich mit ihrer Kunst professionalisieren wollen.
Die Alexianer Aachen GmbH bietet Leistungen im Arbeitsbereich für Menschen mit psychischen Behinderungen an. Die Arbeitsangebote reichen von Tätigkeiten im Bereich Gärtnerei über die Mitarbeit in einem landwirtschaftlichen Betrieb bis hin zu Aufgaben in Einzelhandelsgeschäften, in denen u.a. auch die in der Gärtnerei bzw. in dem landwirtschaftlichen Betrieb erzeugten Waren vermarktet werden. Es besteht insgesamt ein breites Beschäftigungsfeld, wodurch ein an den individuellen Wünschen orientierter Einsatz ermöglicht wird.
Das Angebot der LPlus gGmbH richtet sich an Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen. Auf betriebsintegrierten Arbeitsplätzen können Menschen aus der Zielgruppe bei Unternehmen, mit denen die LPlus gGmbH kooperiert, oder in Wunschbetrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes tätig werden. Das Angebot bezieht sich auf Tätigkeiten in nahezu jeder Branche.
Das Angebot der Regenbogen Duisburg gGmbH richtet sich an Menschen mit psychischen Behinderungen. Das Unternehmen bietet drei Möglichkeiten: Zum einen können die Menschen mit psychischen Behinderungen im Bereich haushaltsnahe Dienste und Reinigung bei der Serviceagentur reboservice arbeiten. Zum anderen im Verkauf und Lager in der SecondHandBoutique rebochic. Bei der dritten Möglichkeit arbeiten die Menschen mit psychischen Behinderungen auf betriebsintegrierten Arbeitsplätzen bei externen Firmen des allgemeinen Arbeitsmarkts. Dabei handelt es sich um Firmen, mit denen die Regenbogen Duisburg gGmbH zusammenarbeitet.
- Weiterführende Informationen zum Wichernhaus Wuppertal
- Weiterführende Informationen zum In Via e.V.
- Weiterführende Informationen zur Gold-Kraemer-Stiftung
- Weiterführende Informationen zur LPlus gGmbH
- Weiterführende Informationen zur Alexianer Aachen GmbH
- Weiterführend Informationen zur Regenbogen Duisburg gGmbH
Publikationen
-
LVR-Fachinformation: Teilhabe am Arbeitsleben / aktualisierte Fassung Februar 2022
Bereits seit 2018 gelten die neuen gesetzlichen BTHG-Regelungen zum Budget für Arbeit und zu den sogenannten „Anderen Leistungsanbietern“ als Alternative zur Werkstattbeschäftigung. Dieses Papier informiert über die neuen Regelungen und Fördermöglichkeiten zur Teilhabe am Arbeitsleben im Rheinland. Mehr Informationen und Bestellung
März 2022
Ansprechperson

Thomas Fonck
Telefon
- workTelefon:
- 0221 809 7220
- faxTelefax:
- 0221 8284 3164
- E-Mail:
- thomas.fonck@lvr.de