Pressemeldung
Informationen zu Förderlinien und Förderprogrammen
Mit dieser Mail möchten wir Sie auf einige Fördermöglichkeiten im Kultur- und Museumsbereich hinweisen. Die beiden Förderprogramm der Kulturstiftung des Bundes sind als Vorankündigung zu verstehen, da die Regularien noch nicht abschließend fixiert wurden. Die Antragsfristen der beiden Programme der Kulturstiftung der Länder enden jedoch jeweils bereits am 15. Dezember diesen Jahres. Wohingegen die zu beachtenden Termine der Förderlinien „Powersharing“ und „Erlebnis.NRW“ erst im Januar 2025 liegen.
„Kunst & KI“
Mit ihrem Programm „Kunst & KI“ fördert die Kulturstiftung des Bundes die Entwicklung und Umsetzung von mindestens zehn Exzellenzprojekten. Der antragsoffene Fonds richtet sich an gegenwartsorientierte Kulturinstitutionen und frei produzierende Künstlergruppen aller Sparten. Neben dem Fonds umfasst das Programm Werkstätten, Akademien und Präsentationen, in denen sie ihr Wissen mit Interessierten innerhalb und außerhalb des Programms teilen. Für das Programm stehen in den Jahren 2024 bis voraussichtlich 2028 bis zu 3,68 Mio. Euro zur Verfügung. Die Fördergrundsätze mit den Antragsvoraussetzungen werden gegen Ende des Jahres 2024 veröffentlicht.
Das Programm verknüpft zwei Ebenen: die Arbeit mit KI-Technologien einerseits und die Reflexion ihrer weitreichenden gesellschaftlichen Auswirkungen andererseits. Die geförderten Institutionen werden insbesondere ermutigt, sich intensiv mit gemeinwohlorientierter Technologieanwendung auseinanderzusetzen, einschließlich Open Source Lizenzen, Ressourcenverbrauch und ethischem Umgang mit Daten. Damit sollen die aus den Exzellenzprojekten resultierenden künstlerischen Arbeiten zu Referenzpunkten für die zukünftige Auseinandersetzung mit KI-Technologie werden. Um dies zu ermöglichen, benötigen die kulturellen Einrichtungen künstlerische Expertise und beispielsweise auch technisches Know-how. Daher können sie die Vorhaben auch in Zusammenarbeit mit weiteren nationalen oder internationalen Kulturinstitutionen, Software-Entwicklerinnen oder freien Künstlergruppen realisieren.
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„LOKAL – Programm für Kultur und Engagement“
Das antragsoffene Modellprogramm „LOKAL – Programm für Kultur und Engagement“ fördert bundesweit den Aufbau von mindestens 26 langfristig angelegten Netzwerken in Städten und Gemeinden unter 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Pro Projekt stehen bis zu 240.000 Euro für vier Jahre zur Verfügung. Das Gesamtprogramm wird in den Jahren 2024 bis 2031 von der Kulturstiftung des Bundes und der Bundeszentrale für politische Bildung/bpb in Kooperation mit der European Cultural Foundation durchgeführt und umfasst Akademien, Bildungsarbeit, ein europäisches Austausch- und Begleitprogramm sowie ein bundesweites Abschlussfestival. Die Kulturstiftung des Bundes stellt hierfür 7,5 Mio. Euro zur Verfügung. Anträge sind möglich, sobald die Fördergrundsätze mit den Antragsvoraussetzungen veröffentlicht wurden.
In Zeiten zunehmender Polarisierung bieten Kulturorte gerade in kleineren Städten Anlässe für Gespräch und Auseinandersetzung: Oft kommen hier Menschen zusammen, die sonst nicht in Kontakt miteinander sind. Kunst- und Kulturvereine, soziokulturelle Zentren, Theater oder Bibliotheken sind dadurch auch wichtige Begegnungsorte innerhalb einer pluralistischen und demokratischen Gesellschaft. Doch sie stehen immer mehr unter Druck.
Engagierte Kulturakteure suchen sich neue Partner: Sportvereine, Schulen und Kitas, die freiwillige Feuerwehr oder ortsansässige Firmen. In künstlerischen Projekten sollen diese dauerhaft zusammenarbeiten, sodass neue lokale Verantwortungsgemeinschaften entstehen. Die beteiligten Künstlerinnen und Künstler entwickeln gemeinsam mit den Menschen im Ort künstlerische Projekte, debattieren gesellschaftliche Themen und organisieren ein soziales Miteinander.
Begleitet wird das Programm von gezielten Beratungsangeboten etwa für Standortanalysen und nachhaltige Finanzierung sowie zu Konfliktmanagement und rechtlichen Möglichkeiten bei Anfeindungen. In begleitenden Akademien, die von der Bundeszentrale für politische Bildung/bpb verantwortet werden, vernetzen sich die Projekte auch untereinander.
Gefördert werden können zeitgenössische Kunstproduktion, Personal, Begegnungsformate sowie Vermittlung. Adressiert werden Kulturakteure in Städten und Gemeinden unter 100.000 Einwohnern, die über ein regelmäßiges Kulturangebot verfügen und in den vier Jahren der Förderung ein lokal verankertes Netzwerk aufbauen wollen.
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RESTAURIERUNGSFÖRDERUNG: Kultur erhalten
Die Kulturstiftung der Länder fördert mit 200.000 Euro jährlich die Restaurierung und Konservierung von Kunstwerken, kulturellen Zeugnissen und Objektkonvoluten, die für Deutschland von besonderer Bedeutung sind.
Mit dieser Förderlinie unterstützt die Kulturstiftung restauratorisch-konservatorische Maßnahmen für Kulturgut nationalen Ranges in Museen, Bibliotheken und Archiven. Anträge können von allen öffentlich zugänglichen deutschen Museen, Bibliotheken und Archiven gestellt werden. Die Anträge erfolgen schriftlich und mit einer digitalen Abbildung des Restaurierungswunsches an den Vorstand der Kulturstiftung der Länder.
Im Vorfeld jeder Antragstellung muss ein verpflichtendes Beratungsgespräch stattfinden.
Förderfähig sind Objekte, die nach § 7 des Kulturgutschutzgesetzes die Voraussetzungen als „national wertvolles Kulturgut“ erfüllen oder bereits als solches eingestuft wurden. Dies umfasst Kulturgüter, die für die deutsche Kultur besonders wichtig und bewahrungswürdig sind, die authentisch und von herausgehobener Bedeutung sind, deren herausgehobene Bedeutung bereits anerkannt oder zu erwarten ist und Objektkonvolute (z. B. Sammlungen, Archivbestände, Werkgruppen), die nach § 2 Abs. 2 des Kulturgutschutzgesetzes als Sachgesamtheit die Voraussetzungen als „national wertvolles Kulturgut“ erfüllen. Näheres finden Sie sich in den Förderrichtlinien.
Bitte beachten Sie die neuen Einreichungsfristen: 15. Juni oder 15. Dezember.
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AUSSTELLUNGSFÖRDERUNG: Kultur vermitteln
Die Kulturstiftung der Länder fördert kunst- und kulturhistorische Ausstellungen mit regionaler Verankerung bei zugleich internationaler Ausstrahlung; allerdings immer nur anteilig.
Grundsätzlich nicht förderwürdig sind die Ersteinrichtung oder die Neukonzeption von Dauerausstellungen sowie Ausstellungen, die ausschließlich im Ausland stattfinden.
Anträge können von allen öffentlich zugänglichen deutschen Museen, Bibliotheken und Archiven gestellt werden. Vor der Antragstellung ist ein verpflichtendes Beratungsgespräch mit der Kulturstiftung der Länder zu führen.
Bitte beachten Sie die neuen Einreichungsfristen: 15. Juni oder 15. Dezember.
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(K)ein Kunststück –Powersharing im Kulturbetrieb fördern
Ob Museen oder Theater: Immer mehr Kulturinstitutionen wünschen sich Handlungssicherheit und professionelle Unterstützung bei der Verbesserung ihrer Zugänglichkeit für marginalisierte Menschen. Ob es nun um Teilhabemöglichkeiten geht, die sie als Akteur*innen einer pluralen Gesellschaft bieten (möchten), oder um die eigene Sensibilisierung zu Antisemitismus, Rassismus und anderen Diskriminierungsformen – der Anspruch, sich zu hinterfragen und weiterzuentwickeln, ist da. Gleichzeitig sind marginalisierte Personengruppen in Kulturbetrieben nach wie vor unterrepräsentiert. Das zeigt sich nicht nur beim Blick ins Publikum, sondern auch bei der eigenen Belegschaft und der Programmgestaltung. Um die Diversitätsentwicklung im Kulturbereich voranzutreiben, braucht es eine diskriminierungskritische Haltung. Doch wie gelingt Kulturinstitutionen der Sprung von der Haltung zur Handlung? Und wie können Offenheit und diskriminierungsärmere Räume in Kulturbetrieben die neue Realität werden?
Mit dem Programm „(K)ein Kunststück – Powersharing im Kulturbetrieb fördern“ begleitet die Bildungsstätte Anne Frank die ausgewählten Institutionen und setzt den Fokus auf die Reflexion von Macht- und Ressourcenverteilung im Zusammenhang mit Rassismus und Antisemitismus. Neben der Vertiefung der Kenntnisse zu den beiden Diskriminierungsformen wird auf die Umsetzung von Powersharing auf interpersoneller und institutioneller Ebene gezielt. Ein herausfordernder, aber auch notwendiger Prozess, bei dem die Gedenkstätte mit professioneller Beratung zur Seite steht.
Das Angebot richtet sich an Institutionen in öffentlicher bzw. freier gemeinnütziger Träger*innenschaft mit institutioneller Förderung und einem regelmäßigen öffentlichen Programm. Dazu zählen auch Museen: Kunstmuseen, (natur-)wissenschaftliche Museen, Handwerksmuseen, Stadtmuseen, historische Museen und Museen zur Biografie oder dem Werk von bekannten Persönlichkeiten. Wichtig ist, dass diese über einen öffentlichen und regelmäßig zugänglichen Ausstellungsbereich verfügen.
Bis zum 15. Januar 2025 sind Kulturinstitutionen bundesweit dazu eingeladen, sich für die Teilnahme an unserem Programm zu bewerben.
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Erlebnis.NRW. Zukunft von Kultur, Natur und nachhaltigem Tourismus gestalten
Die Bedeutung des Tourismus als Wirtschaftsbranche ist in NRW enorm. Über 450.000 Arbeitsplätze sind direkt auf den Tourismus rückführbar. Gleichzeitig leistet die Entwicklung des Tourismus zusammen mit der Gastronomie und der Hotellerie einen wesentlichen Beitrag zur wirtschaftlichen Prosperität anderer Branchen. Damit verbunden sind spürbare Auswirkungen auf die gesamtwirtschaftliche Situation des Landes und seine Dynamik. Daher legt die Landesregierung großes Gewicht auf die gedeihliche Entwicklung dieser Branchen. Um die Resilienz des Tourismus zu stärken, muss seine Attraktivität gesteigert werden. Gelingen kann dies nur unter erfolgreichem Zusammenwirken von nachhaltigem Tourismus, Kultur- und Naturtourismus. Der gesamte Lebensraum sowie seine Einflüsse auf Umwelt und Klima sind einzubeziehen.
Ziel des Aufrufs „Erlebnis.NRW“ ist es, den Tourismus mit innovativen und authentischen Erlebnisangeboten und dem Ausbau von Infrastruktur im Zusammenwirken mit Kultur und im Einklang mit der Natur weiterzuentwickeln sowie seine Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen.
Mit dem Projektaufruf „Erlebnis.NRW“ sollen der nachhaltige Tourismus, der Kultur- und Naturtourismus in den Tourismusregionen des Landes in ihrer Attraktivität gestärkt werden. Das facettenreiche kulturelle Leben in Nordrhein-Westfalen besitzt eine große Anziehungskraft: Künstlerische Darbietungen aller Sparten ziehen Menschen ebenso an, wie die vielen außergewöhnlichen Orte, an denen sie sich präsentieren. Kunst und Kultur sind deshalb schon jetzt von besonderer Bedeutung für den Tourismus in Nordrhein-Westfalen. Eine Förderung von noch nicht vollständig erschlossenen oder sogar gänzlich unerschlossenen Attraktionen, die sich über alle Regionen des Flächenlandes verteilen, bietet insofern erhebliche Chancen. Das Land möchte daher bestehende oder im Werden befindliche Kulturstätten unter den Gesichtspunkten einer touristischen und nachhaltigen Entwicklung unterstützen. Gefördert werden Projekte, die dazu beitragen, diese Chancen zu nutzen und die, entsprechend der Auswahlkriterien dieses Aufrufs, richtigen Weichen stellen, um die Leistungskraft des nachhaltigen Tourismus optimal zu heben, Kultur und Natur erlebbar zu machen und die Profilierung des Reiselandes Nordrhein- Westfalen zu forcieren.
Der Aufruf richtet sich an: Kommunen, kommunale Unternehmen und Einrichtungen / kleine und mittlere Unternehmen / Vereine, Verbände und Stiftungen / Kammern
Die 3. Einreichungsrunde endet am 31.01.2025.