Pressemeldung
Newsletter Soziales, Ausgabe Januar 2025
Übersicht
- 1. Jetzt bewerben: Wettbewerb „Feiern für alle“ für 2025 gestartet
- 2. Inklusive Bauprojektförderung
- 3. Teilhabe an Arbeit: Diese Betriebe ermöglichen Beschäftigung als Zuverdienst
- 4. Neuer Film stellt die Peer-Beratung in den KoKoBe vor
- 5. Aktualisierte Dokumente für die Qualitätsprüfung: Informationspapier und Prüfungserfassungsbögen jetzt zum Download verfügbar
- 6. Neue Publikationen: Aktuelles Faktenblatt zum Einsatz von Einkommen und Vermögen in der Eingliederungshilfe
- 7. Jahresbericht des LVR zur Umsetzung des Aktionsplans zur UN-Behindertenrechtskonvention veröffentlicht
- 8. Bundestagswahl: Unterstützung für Menschen mit Behinderung für den Gang zur Wahlurne
1. Jetzt bewerben: Wettbewerb „Feiern für alle“ für 2025 gestartet
Nach einem erfolgreichen Start des Wettbewerbs „Feiern für alle“ im Vorjahr verlost der LVR auch in 2025 erneut inklusive Veranstaltungspakete. Wenn Sie also für dieses Jahr eine Veranstaltung mit mindestens 2.000 Personen planen, die barrierefrei und inklusiv werden soll, dann bewerben Sie sich jetzt bis zum 28. Februar 2025. Die drei überzeugendsten Konzepte werden vom LVR mit einem vielfältigen Veranstaltungspaket ausgezeichnet: Auftritte inklusiver Bands und Künstler*innen wie Collective One oder Starting Over, eine Sportstation mit Rollstuhl-Tennis, das LVR-"Mobil der Begegnung" mit interaktiven Mitmach-Angeboten, dem LVR-Maskottchen „Mitmän“ sowie Unterstützung bei weiteren barrierefreien Maßnahmen.
Ziel ist es, Barrieren abzubauen und den Austausch zu fördern und die gesellschaftliche Teilhabe im Rheinland zu stärken. Lesen Sie mehr auf der Website des Wettbewerbs "Feiern für alle". Das Bewerbungsformular finden Sie hier.
2. Inklusive Bauprojektförderung
Schon seit 2019 fördert der LVR Bauprojekte mit inklusivem Charakter, also für ein Zusammenleben von Menschen mit und ohne Behinderung unter einem Dach. Dies gilt als erfüllt, wenn mindestens 30 Prozent der Mieter*innen Menschen mit Behinderung sind und der geschaffene Wohnraum barrierefrei ist. Insgesamt stellt der LVR pro Jahr zwei Millionen Euro an Zuschüssen für inklusive Bauprojekte zur Verfügung. Pro Projekt können bis zu 20 Prozent der anerkennungsfähigen Baukosten gefördert werden, maximal 400.000 Euro pro Projekt. Das Angebot wird gut angenommen. Dadurch ergab sich bei zwei bewilligungsreifen Bauprojekten ein zusätzlicher finanzieller Bedarf für die Bezuschussung. Die Landschaftsversammlung beschloss daher im Dezember 2024, den erforderlichen Zusatzbetrag in Höhe von 569.000 Euro freizugeben. Details dazu finden Sie in der Beschlussvorlage.
Einen Überblick über abgeschlossene und aktuelle Bauprojekte gibt die LVR:Webseite zur inklusiven Bauprojektförderung.
3. Teilhabe an Arbeit: Diese Betriebe ermöglichen Beschäftigung als Zuverdienst
Ein Mini-Job für Menschen mit Behinderung als Alternative zur Werkstatt oder Tagesstruktur und als Einstieg in eine Beschäftigung auf dem Arbeitsmarkt – diese Idee steht hinter dem LVR-Programm dem „Budget für geringfügige Beschäftigung“. Zahlreiche Unternehmen im Rheinland beteiligen sich bereits an dem Angebot und wurden nach einer Prüfung durch den LVR anerkannt. Menschen mit Behinderung schließen einen Arbeitsvertrag über einen Mini-Job mit einem Unternehmen ab, und dieses erhält dafür einen Lohnkostenzuschuss. Die Beschäftigung ist bis zu einer Grenze von aktuell 556 Euro im Monat möglich und entwickelt sich dynamisch mit der Entwicklung des Mindestlohnes.
Das Budget für niederschwellige Beschäftigung ist für Menschen möglich, die einen Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe zur Teilhabe an Arbeit oder der sozialen Teilhabe haben.
Die aktuelle Betriebsliste steht zum Download bereit. Mehr Informationen finden Sie auf der LVR-Webseite.
4. Neuer Film stellt die Peer-Beratung in den KoKoBe vor
Wenn sich Menschen mit Behinderungen Rat suchend an die KoKoBe wenden, stehen immer ihre individuellen Bedürfnisse im Fokus. Wer kann diese besser verstehen und empathischer beraten als andere Menschen mit Behinderungen? Vor kurzem ist ein Film entstanden, der die Arbeit der Peer-Berater*innen vorstellt.
Schauen Sie sich den Film auf dem YouTube-Kanal des LVR an.
5. Aktualisierte Dokumente für die Qualitätsprüfung: Informationspapier und Prüfungserfassungsbögen jetzt zum Download verfügbar
Um die Qualität der Leistungen in der Eingliederungshilfe weiter zu sichern und die Standards für Qualitätsprüfungen zu optimieren, hat der LVR das Informationspapier zu Qualitätsprüfungen nach SGB IX sowie die Prüferfassungsbögen für das Betreute Wohnen und für Besondere Wohnformen aktualisiert. Diese Dokumente bieten Leistungsanbietern eine detaillierte Orientierung für die Qualitätsprüfung in verschiedenen Wohnformen.
6. Neue Publikationen: Aktuelles Faktenblatt zum Einsatz von Einkommen und Vermögen in der Eingliederungshilfe
Bereits seit 2020 gibt es eine deutliche Verbesserung für die leistungsberechtigten Menschen mit Behinderung beim Einsatz von eigenem Einkommen und Vermögen bei der finanziellen Eigenbeteiligung an den Kosten der Eingliederungshilfe. Für den Einsatz von eigenem Einkommen und Vermögen gelten seither hohe Freigrenzen, die zudem jedes Jahr dynamisiert werden. Der LVR hat sein entsprechendes Faktenblatt mit den aktuellen Werten überarbeitet.
Hier können Sie das aktuelle Faktenblatt für 2025 herunterladen oder bestellen.
7. Jahresbericht des LVR zur Umsetzung des Aktionsplans zur UN-Behindertenrechtskonvention veröffentlicht
Zum achten Mal hat der LVR im November 2024 seinen Jahresbericht zur Umsetzung des Aktionsplans zur UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) veröffentlicht. Der Bericht dokumentiert umfassend die Fortschritte und Maßnahmen zur Förderung der Inklusion in den letzten Jahren. Er dient als Grundlage, um den Aktionsplan konsequent weiterzuentwickeln und nachhaltig umzusetzen.
Klicken Sie auf den Link, um den aktuellen Jahresbericht für das Jahr 2023 und die Berichte der Vorjahre zu lesen: Jahresberichte zum Aktionsplan BRK | LVR
8. Bundestagswahl: Unterstützung für Menschen mit Behinderung für den Gang zur Wahlurne
Am 23. Februar 2025 wird ein neuer Bundestag gewählt. Wenn noch nicht erfolgt, werden in den kommenden Tagen die Wahlunterlagen in den Briefkästen der Bürger*innen im Rheinland landen. Gerade für Menschen mit Behinderungen stellen sich einige Fragen: Ist mein Wahllokal barrierefrei erreichbar? Wie bekomme ich Unterstützung, wenn ich eine Sehbehinderung habe? Kann mir jemand helfen, die Wahlunterlagen zu verstehen und mein Kreuz an der für mich richtigen Stelle zu setzen? Und wozu gibt es eine Erststimme und eine Zweitstimme?
Antworten auf diese und weitere Fragen gibt ein Online-Dossier zum Lesen und Hören, das die Bundeszentrale für politische Bildung zur Bundestagswahl herausgegeben hat. Auch empfehlenswert ist das Heft „einfach POLITIK: Bundestagswahl 2025“ in einfacher Sprache