Pressemeldung
Newsletter Soziales, Ausgabe März 2025
Übersicht
- 1. Teilhabeverfahrensbericht 2024 veröffentlicht
- 2. Neuer Datenbericht zur Teilhabe an Arbeit im LVR-Gebiet vorgestellt
- 3. Weiterentwicklung der inklusiven Ausbildung an der Kölner Schauspielschule „Der Keller“
- 4. Inklusive Bauprojektförderung: Video stellt Villa Luhns in Wuppertal vor
- 5. Landschaftsverbände legen konkrete Vorschläge zur Umstellung II vor
- 6. Qualitätshandbuch Betreutes Wohnen aktualisiert
- 7. Fachtagung zu Herausforderungen älterer Menschen mit Pflegebedarf: Tagungsdokumentation verfügbar
- 8. Neue NRW-Karte erleichtert Zugang zur lokalen Behindertenpolitik
1. Teilhabeverfahrensbericht 2024 veröffentlicht
Der 6. Teilhabeverfahrensbericht (THVB) mit Prozess- und Verfahrensdaten zum Antrags- und Leistungsgeschehen in der Rehabilitation im Berichtsjahr 2023 wurde Ende 2024 von der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e.V. (BAR) veröffentlicht. In einer Vorlage für den Sozialausschuss informiert das LVR-Dezernat Soziales über ausgewählte Ergebnisse mit einem Fokus auf die Eingliederungshilfe (EGH).
Lediglich knapp 8 Prozent der insgesamt gemeldeten 3,22 Millionen Gesamtanträge beziehen sich auf den Bereich der Eingliederungshilfe. Der größte Anteil dieser EGH-Anträge entfällt mit 74 Prozent auf Leistungen zur sozialen Teilhabe. Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer vom Antragseingang bis zur Entscheidung über den Antrag ist im Trägerbereich EGH höher als im Durchschnitt aller Trägerbereiche. Über alle Trägerbereiche wurden 78 Prozent der entschiedenen Gesamtanträge vollständig bewilligt, in der EGH waren es hingegen 89 Prozent. Von allen entschiedenen Widersprüchen entfällt nur ein geringer Anteil auf die EGH. Bei der Einordnung der Ergebnisse ist es wichtig, trägerspezifische Rahmen¬bedingungen zu beachten. So ist die überdurchschnittlich lange Bearbeitungsdauer in der EGH häufig auf eine komplexe, personenzentrierte und daher zeitaufwändige Bedarfsermittlung und -feststellung und das verspätete Nachreichen von notwendigen Unterlagen durch die Antragstellenden zurückzuführen.
Weiterführende Informationen finden Sie in der Vorlage 15-2902.
2. Neuer Datenbericht zur Teilhabe an Arbeit im LVR-Gebiet vorgestellt
In einem neu konzipierten Datenbericht zu den Leistungen des Dezernats Soziales im Bereich der Teilhabe an Arbeit hat die Verwaltung der Politik Kennzahlen zu Fallzahlen und Finanzaufwand bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung in einer Werkstatt sowie bei den Instrumenten zur Förderung von Werkstatt-Alternativen im Jahr 2023 zusammengestellt. Danach geht die Zahl der Leistungsberechtigten in Werkstätten auf knapp 34.500 Leistungsberechtigte zurück. Dieser Fallzahlrückgang um 444 Personen ist auf eine wachsende Zahl an Abgängen aus den WfbM zurückzuführen, während die Zahl der Zugänge in 2023 stagniert. 122 Leistungsberechtigte konnten 2023 von der WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt wechseln.
Während die Zahl der Werkstatt-Beschäftigten leicht sinkt, steigen die Kosten pro Fall 2023 deutlich an: um 9,5 Prozent auf 23.049 Euro. Gründe sind die hohen Tarif- und Sachkostensteigerungen sowie die Entwicklung der Fahrtkosten. Ein weiterer Aspekt ist der Bedarf an Zusatzpersonal aufgrund von Hilfebedarfssteigerungen.
Als neues Instrument wurden 2017 die sogenannten Anderen Leistungsanbieter vom Bundesgesetzgeber eingeführt. Deren Zahl wächst auf niedrigem Niveau: Sieben Anbieter beschäftigen Ende 2023 insgesamt 49 Leistungsberechtigte. Ebenfalls gestiegen ist die Zahl der Menschen mit einem Budget für Arbeit: 312 Leistungsberechtigte erhielten eine Förderung der Eingliederungshilfe für ihre Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.
Diese und weitere Ergebnisse finden Sie in der Vorlage 15/2912.
3. Weiterentwicklung der inklusiven Ausbildung an der Kölner Schauspielschule „Der Keller“
Im Jahr 2023 startete die Kölner Schauspielschule „Der Keller“ ein inklusives Ausbildungsprogramm für Menschen mit geistiger Behinderung, das durch Eingliederungshilfe und Ausgleichsabgabe finanziert wird. Menschen, die Anspruch auf Leistungen nach § 58 SGB IX (Leistungen im Arbeitsbereich einer WfbM) haben, soll damit eine Schauspielausbildung ermöglicht werden.
Die ersten Erfahrungen führten nun zu Anpassungen: So wurde die Ausbildung zeitlich ausgeweitet, die Teilnehmerzahl reduziert und die Integration in reguläre Klassen verstärkt. Zudem wurde die Ausbildungsdauer flexibler gestaltet, um individuelle Lernbedarfe zu berücksichtigen. Der Übergang in den Beruf wird durch begleitende Unterstützung erleichtert.
Das nach Aussagen der Schauspielschule bisher bundesweit einmalige Modell erhielt bereits große Anerkennung und Aufmerksamkeit, u. a. durch einen Besuch des Behindertenbeauftragten der Bundesregierung und verschiedene Auszeichnungen. Weiterführende Informationen bietet Ihnen die Vorlage 15/2914.
4. Inklusive Bauprojektförderung: Video stellt Villa Luhns in Wuppertal vor
Seit 2019 fördert der LVR inklusive Bauprojekte, die Wohnraum für Menschen mit und ohne Behinderung schaffen. In die ersten Förderprojekte ist inzwischen längst Leben eingezogen. Sie haben sich zu inklusiven Gemeinschaften entwickelt, wo Einzelpersonen, Familien und Wohngruppen barrierefrei unter einem Dach leben. Ein tolles Beispiel befindet sich in Wuppertal-Oberbarmen und wurde im vergangenen Jahr eröffnet: die Villa Luhns, das inklusive Mehrfamilienhaus des Ehepaares Sabine Tunnat-Seidel und Ralf Seidel, das der LVR im Rahmen der Inklusiven Bauprojektförderung mit 200.000 Euro gefördert hat. Die Villa Luhns beherbergte früher das Verwaltungsgebäude der ehemaligen Seifenfabrik Luhns, wurde aufwändig umgebaut und umfasst nun insgesamt acht barrierefreie Wohneinheiten. In fünf der insgesamt acht Wohneinheiten leben Menschen mit einer wesentlichen Behinderung.
Wir haben Familie Seidel besucht und durften das inklusive Miteinander an der Wuppertaler Schwarzbach erleben. Ein Videobeitrag stellt die Villa Luhns und ihre Bewohner*innen vor.
5. Landschaftsverbände legen konkrete Vorschläge zur Umstellung II vor
Im Februar 2025 haben die Landschaftsverbände LVR und LWL den Vertreter*innen der Freien Wohlfahrt konkrete Vorschläge zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (Umstellung II) und den dafür erforderlichen Veränderungen am Landesrahmenvertrag angesichts veränderter fachlicher und finanzieller Rahmenbedingungen vorgelegt. Das gemeinsame und übergreifende Ziel dabei ist eine tragfähige, personenzentrierte Lösung, die effizient umsetzbar ist und alle Beteiligten einbindet.
Die Vorschläge dienen als Grundlage für die weitere gemeinsame Diskussion, die Ende März fortgesetzt wird. Das Schreiben kann hier abgerufen werden.
6. Qualitätshandbuch Betreutes Wohnen aktualisiert
Nach dem Informationspapier zu Qualitätsüberprüfungen sowie den Prüferfassungsbögen für das Betreute Wohnen, für Besondere Wohnformen sowie Werkstätten haben wir nun auch das Qualitätshandbuch für Betreutes Wohnen auf den neuesten Stand gebracht.
Mit dem Qualitätshandbuch bieten wir Leistungserbringern im Bereich des Betreuten Wohnens eine Übersicht über die bestehende Gesetzes- und Vertragslage. Unser Ziel ist es, Handlungssicherheit für die tägliche Praxis zu geben und im Interesse der Leistungsberechtigten eine einheitlich hohe Qualität der Leistungserbringung im Rheinland zu gewährleisten.
Das redaktionell überarbeitete Qualitätshandbuch für Betreutes Wohnen und alle weiteren Dokumente finden Sie ab sofort auf der LVR-Seite unter „Qualitätsprüfungen beim LVR“.
7. Fachtagung zu Herausforderungen älterer Menschen mit Pflegebedarf: Tagungsdokumentation verfügbar
Bei diesem Fachtag am 6. Dezember 2024 stand die Frage nach einem gelingenden Altern für Menschen mit Behinderungen im Mittelpunkt. Älter werden und damit verbundene Einschränkungen bewältigen: für alle Menschen eine große Herausforderung. Dies gilt umso mehr, wenn bereits eine Behinderung vorhanden ist und ein Pflegebedarf hinzukommt. Zu diesen Themen diskutierten Expert*innen aus Praxis, Wissenschaft und Politik, unter ihnen die Behindertenbeauftragte der Landesregierung NRW Claudia Middendorf.
Die Vorträge sowie die Ergebnisse der Workshops sind nun auf der LVR-Website unter „Tagungsdokumentationen“ verfügbar.
8. Neue NRW-Karte erleichtert Zugang zur lokalen Behindertenpolitik
Immer mehr Menschen mit Behinderung engagieren sich im Rheinland politisch. Selbstvertretungen, politische Stammtische oder Beiräte gibt es in vielen Städten und Gemeinden. Dennoch sind diese Initiativen vor Ort häufig nicht ausreichend bekannt. Die Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe schafft nun Abhilfe: Sie hat eine interaktive Karte entwickelt, die Ansprechpersonen aller Städte oder Gemeinden in NRW anzeigt. Mit wenigen Klicks findet man die richtige Anlaufstelle vor Ort. Kontaktdaten können als PDF heruntergeladen werden.
Die neue NRW-Karte ist die erste vollständige Übersicht über die politischen Interessenvertretungen für Menschen mit Behinderungen in den Kommunen und Kreisen. Sie erreichen die Karte über diesen Link.