Pressemeldung
Beschluss des Landschaftsausschusses zum Neubau einer Förderschule in Neunkirchen-Seelscheid ist rechtmäßig
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen weist Kommunalaufsichtsbeschwerde von neun Organisationen der Behinderten-Selbstvertretung zurück
Köln, 31. März 2026. Die Kommunalaufsichtsbeschwerde gegen den Beschluss des Landschaftsausschusses des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) zum Neubau einer Förderschule in Neunkirchen-Seelscheid wurde zurückgewiesen. Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBD) hat in einer gemeinsamen Stellungnahme mit dem Ministerium für Schule und Bildung vom 30. März 2026 mitgeteilt, dass die Maßnahme des LVR nicht zu beanstanden sei.
Die in der Beschwerde vom 13. Januar 2026 vorgebrachten Beanstandungen von neun Organisationen der Behinderten-Selbstvertretung stellten keine Grundlage für ein kommunalaufsichtsrechtliches Einschreiten dar. Die Beschwerde zielte insbesondere darauf ab, dass der Beschluss das Schulgesetz sowie den Grundsatz der sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung verletze. Außerdem beeinträchtige er das Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden und Kreise im Einzugsbereich der geplanten Schule.
Die Beanstandungen weist das MHKBD in seiner Stellungnahme umfassend als unbegründet zurück. So seien die Landschaftsverbände im Rahmen ihrer Zuständigkeit und der Schulentwicklungsplanung verpflichtet, Förderschulen zu errichten, wenn ein Bedürfnis für ein entsprechendes Bildungsangebot bestehe. Dies diene der Sicherung eines gleichmäßigen, inklusiven und alle Schulformen und -arten umfassenden Bildungs- und Abschlussangebotes. Eine über seine Zuständigkeit hinausgehende inklusive Schulentwicklungsplanung sei dem LVR nicht möglich, wovon die Verpflichtung zur Berücksichtigung inklusiver Aspekte in Abstimmung mit anderen Schulträgern unberührt bliebe. Die Bedürfnisfeststellung des LVR sei plausibel, stütze sich auf eine seit 2016 durchgeführte Schulentwicklungsplanung, die nachvollziehbar dokumentiert und aus der ein entsprechendes Handlungskonzept entwickelt worden sei. Mithin wird die Auffassung des LVR geteilt, dass eine unbedingte Errichtungspflicht bestehe und die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen seien. Da der LVR alternative Mittelverwendungen und nichtbauliche Maßnahmen angemessen berücksichtigt habe, stelle der Neubau auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten die sachgerechteste Form der Aufgabenerfüllung dar. Eine Beeinträchtigung der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie benachbarter Schulträger sei durch den Errichtungsbeschluss nicht ersichtlich, da der LVR innerhalb seines eigenen, gesetzlich begründeten Aufgabenbereichs und nicht als konkurrierender Schulträger zu den Gemeinden und Kreisen auftrete.
In seiner Stellungnahme an das MHKBD hatte der LVR betont, dass es ihm als überörtlicher Schulträger ein besonderes Anliegen ist, allen Kindern und Jugendlichen eine umfassende Teilhabe sicherzustellen. „Der Neubau der Förderschule ist Ausdruck einer verantwortungsvollen Aufgabenwahrnehmung des LVR. Er dient der Sicherstellung der Schulpflicht und der gleichberechtigten Teilhabe von Kindern mit schweren Behinderungen und komplexen Unterstützungsbedarfen, für die andere schulische Angebote realistisch nicht zur Verfügung stehen“, erklärt Dr. Alexandra Schwarz, LVR-Dezernentin Schulen, Inklusionsamt, Soziale Entschädigung. „Der Ausbau der Inklusion in und durch allgemeine Schulen ist auch für den LVR von besonderer Bedeutung. Wir nutzen die zur Verfügung stehenden Mittel und die hier bestehenden, gesetzlich zugewiesenen Kompetenzen, um die inklusive Beschulung an Grundschulen und weiterführenden Schulen auch weiterhin zu unterstützen. Dies kann zum Schutz der Kinder und Jugendlichen aber nur im Wege des Miteinanders von allgemeinen Schulen und Förderschulen gelingen und bedarf eines planvollen, bedarfsorientierten Vorgehens“, so Schwarz weiter.
Der LVR-Landschaftsausschuss hatte den Beschluss zum Neubau einer Förderschule mit dem Förderschwerpunkt „Körperliche und motorische Entwicklung“ gefasst, um den steigenden Bedarf an Schulplätzen in der Region Rhein-Sieg-Kreis Ost/Oberbergischer Kreis Süd dauerhaft zu decken und die bestehenden LVR-Förderschulen in Rösrath, Sankt Augustin und Wiehl nachhaltig zu entlasten. Die neue Förderschule soll dabei von Beginn an auch auf schulformübergreifende Kooperationen mit den Grund- und weiterführenden Schulen vor Ort ausgerichtet werden. Als Schulstandort ist das von der Entwicklungsgesellschaft der Gemeinden Much und Neunkirchen-Seelscheid geplante Innovationsquartier Neunkirchen-Süd vorgesehen. Da sich dort künftig vor allem auch kleine und mittelständische Unternehmen ansiedeln sollen, ergeben sich für die LVR-Schüler*innen interessante Perspektiven für die Berufsvorbereitung, beispielsweise in Form von schulbegleitenden Praktika.



