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Pressemeldung

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LVR entlastet rheinische Städte und Kreise erneut

Landschaftsversammlung beschließt Senkung der Landschaftsumlage 2017 um 0,75 Prozentpunkte / Für 2018 wird Umlagesenkung von 1,5 Prozentpunkten vorgeschlagen / LVR entlastet Kommunen zeitnah über Nachtragshaushalte

Rheinland, 15. Dezember 2017. Die Landschaftsversammlung des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) hat in ihrer heutigen Sitzung mehrheitlich die Senkung der Landschaftsumlage für das Jahr 2017 durch Verabschiedung eines Nachtragshaushalts beschlossen. Mit einer Absenkung des Umlagesatzes um 0,75 Prozentpunkte auf 15,4 Prozent entlastet der LVR seine Mitgliedskörperschaften in diesem Jahr um weitere 120 Millionen Euro.

Für das kommende Haushaltsjahr hat die Kämmerin des LVR in der heutigen Sitzung der Landschaftsversammlung durch die Einbringung eines weiteren Nachtragshaushalts für das Jahr 2018 der politischen Vertretung eine Senkung des Umlagesatzes in Höhe von 1,5 Prozentpunkten vorgeschlagen. Stimmt die Landschaftsversammlung im nächsten Jahr dem nun eingebrachten Nachtragshaushalt 2018 zu, werden die Mitgliedskörperschaften um 264 Millionen Euro weniger belastet als in der ursprünglichen, bereits beschlossenen Haushaltsplanung für das Jahr 2018 vorgesehen. Der Umlagesatz würde dann mit 14,70 Prozent ein historisches Tief erreichen, das es so zuletzt vor 30 Jahren gegeben hat. Über die Umlagesenkung für 2018 wird die Landschaftsversammlung in ihrer Sitzung am 2. Mai 2018 beschließen.

Prof. Dr. Jürgen Wilhelm, Vorsitzender der Landschaftsversammlung des LVR: „Mit den beschlossenen und angestrebten Umlagesatzsenkungen, die für den laufenden Doppelhaushalt 384 Millionen Euro ausmachen, werden wir einmal mehr unserem eigenen Anspruch und unserer Verantwortung der kommunalen Familie gegenüber gerecht, die rheinischen Städte und Kreise so weit wie möglich und so schnell wie möglich zu entlasten.“

Dies bestätigt Renate Hötte, Kämmerin des LVR und ergänzt: „Gestiegene Steuereinnahmen und eine günstigere Aufwands- und Ertragsentwicklung in den sozialen Leistungsbereichen als absehbar, machen es möglich, dass neben der erst vor wenigen Monaten erfolgten Sonderauskehrung an die Mitgliedskörperschaften in Höhe von 275 Millionen Euro durch zwei Nachtragshaushalte die Mitgliedskörperschaften wiederum in dreistelliger Millionenhöhe entlastet werden können. Dies ist umso erfreulicher, weil schon der verabschiedete Doppelhaushalt 2017/2018 merkliche Umlagesenkungen vorgesehen hat.“

Den Entwurf des Nachtragshaushaltes 2018 sowie die Rede von Renate Hötte in der heutigen Sitzung der Landschaftsversammlung finden Sie hier.

Die Entlastungen der Mitgliedskörperschaften des LVR in den Jahren 2017 und 2018 im Überblick:

  1. Das Bild zeigt eine Tabelle mit den Entlastungsbeträgen der Mitgliedskörperschaften des LVR in den Jahren 2017 und 2018.

    Die Entlastungen der Mitgliedskörperschaften des LVR in den Jahren 2017 und 2018 im Überblick:

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Bildmaterial zum Download

  1. Auf dem Bild sind die Vertreter der Landschaftsversammlung in der Sitzung zu sehen.

    Die 11. Sitzung der 14. Landschaftsversammlung des Landschaftsverbands Rheinland. Fotograf: Guido Schiefer / LVR.

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Ihre Ansprechpartnerinnen für redaktionelle Rückfragen:

Christine Bayer
Landschaftsverband Rheinland
LVR-Fachbereich Kommunikation
Tel 0221 809-7742
Mail christine.bayer@lvr.de

Kathleen Bayer
Landschaftsverband Rheinland
LVR-Fachbereich Kommunikation
Tel 0221 809-2792
Mail kathleen.bayer@lvr.de

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