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Veröffentlichungen der Landeskommission Jugendhilfe 2003-2012

Auf dieser Seite finden Sie Veröffentlichungen der Landeskommission Jugendhilfe 2003-2012 zu

Rahmenvertrag I

Regelungsgegenstände dieses Rahmenvertrages waren:

  • Leistungen in einem Heim oder einer sonstigen betreuten Wohnform, soweit eine Betriebserlaubnis notwendig ist (§ 34 SGB VIII)
  • Leistungen in intensiver sozialpädagogischer Einzelbetreuung, sofern sie außerhalb der eigenen Familie erfolgt und soweit eine Betriebserlaubnis notwendig ist (§ 35 SGB VIII)
  • Leistungen der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche in Einrichtungen über Tag und Nacht sowie in sonstigen Wohnformen (§ 35a Abs. 2 Nr. 4 SGB VIII)
  • Leistungen für junge Volljährige, sofern die dort genannten Hilfen den drei o.g. Leistungen entsprechen (§ 41 SGB VIII)

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Rahmenvertrag II

Regelungsgegenstände dieses Rahmenvertrages waren:

  • Leistungen für die Betreuung und Unterkunft in einer sozialpädagogisch begleiteten Wohnform (§ 13 Abs. 3 SGB Vlll)
  • Leistungen in gemeinsamen Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder (§ 19 SGB Vlll)
  • Leistungen zur Unterstützung bei notwendiger Schulpflicht des Kindes oder Jugendlichen zur Erfüllung der Schulpflicht (§ 21 Satz 2 SGB Vlll)
  • Hilfen zur Erziehung in einer Tagesgruppe (§ 32 SGB Vlll) - Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche in anderen teilstationären Einrichtungen (§ 35a Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 Alternative 2 SGB Vlll)

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