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Relevanz | Aktualität

  1. Artikel

    Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitsprüfung Letzte Änderung am 1. März 2024.

    Der gesetzliche Prüfauftrag erfolgt mit §§ 128 SGB IX und 8 AG NRW zum SGB IX. Ziel ist es, die Leistungserbringenden bei etwaigen Qualitätsmängeln zu unterstützen und in NRW möglichst gleiche Voraussetzungen für die Förderung und Bildung von Kindern mit (drohender) Behinderung zu schaffen.Mehr Informationen

  2. Artikel

    Newsübersicht Letzte Änderung am 15. Mai 2024.

    Mehr Informationen

  3. Artikel

    Verzeichnisse des LVR-Landesjugendamtes Letzte Änderung am 26. März 2024.

    Hilfe zur Erziehung Wohn- und Betreuungsverzeichnis für junge Menschen im RheinlandMehr Informationen

  4. Artikel

    Ganztagsbildung in der Primarstufe – gemeinsame Aufgabe von Jugendhilfe und Schule Letzte Änderung am 25. September 2023.

    Grafik: InformationMehr Informationen

  5. Artikel

    Formulare: Beratungsstellen für Schwangerschaftsprobleme und Familienplanung Letzte Änderung am 7. Mai 2024.

    Symbol für Dateityp LIPMehr Informationen

  6. Artikel

    Schüler entdecken als Bildungspaten verborgene Talente Letzte Änderung am 10. Dezember 2019.

    Lerntandem BildMehr Informationen

  7. Artikel

    Leistungen in Kindertageseinrichtungen Letzte Änderung am 9. April 2024.

    Themen auf dieser Seite Basisleistungen IMehr Informationen

  8. Artikel

    Dezernatsmeldungen Letzte Änderung am 9. Juli 2018.

    Zurück zu den Dezernatsmeldungen Schutz vor sexualisierter Gewalt: LVR fördert Zartbitter-ProjektMehr Informationen

  9. Artikel

    Soziale Dienste Letzte Änderung am 17. Februar 2023.

    Die Fachberatung des LVR-Landesjugendamtes unterstützt die Sozialen Dienste der Jugendämter im Rheinland bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Dies geschieht insbesondere durch Beratungs-, Fortbildungs- und Vernetzungsangebote sowie durch die Bereitstellung von Arbeitshilfen und Empfehlungen.Mehr Informationen

  10. Artikel

    Zuständigkeit und Kostenerstattung Letzte Änderung am 25. Januar 2023.

    Für die Gewährung und Durchführung von Jugendhilfemaßnahmen ist grundsätzlich das Jugendamt vor Ort zuständig. Lange Wege für die Betroffenen werden vermieden und in Gefahrensituationen ist ein schnelles Handeln möglich. Die örtliche Zuständigkeit ist in §§ 86 ff.Mehr Informationen

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