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Kooperative Ganztagsbildung in der Primarstufe (OGS) – gemeinsame Aufgabe von Jugendhilfe, Schule und weiteren Bildungspartnern

Für die offene Ganztagsschule im Primarbereich (OGS) ist die enge Zusammenarbeit von Jugendhilfe, Schule und weiteren Bildungspartnern konstitutiv. Nur in gemeinsamer Verantwortung kann ein Haus des Lebens und Lernens entstehen, das die Kinder in ihrer Entwicklung ganzheitlich fördert und in ihren Bedürfnissen und Interessen ernst nimmt.

In Nordrhein-Westfalen sprechen wir vom „Trägermodell“ und weisen damit darauf hin, dass es zu mehr als 90% freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe sind, die – auf der Basis einer Kooperationsvereinbarung mit Schule, Schulträger und (Kreis)Jugendamt – die außerunterrichtlichen Angebote in den Schulen des Primarbereichs verantworten – „konzeptionell, inhaltlich, methodisch eigenständig“, wie der neue Erlass „Offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote im Primarbereich“ zum Rechtsanspruch betont.

Der Begriff der „kooperativen Ganztagsbildung“ wiederum hebt auf eine veränderte Rhythmisierung und die Verzahnung von Unterricht und außerunterrichtlichen Bildungsangeboten, von formaler, nonformaler und informeller Bildung ab. In diesem Sinne spricht der neue Erlass, der zum 1. August 2026 in Kraft treten wird, auch von der OGS als einer ganztägigen Bildungseinrichtung.

Beratung zu Grundsatzfragen

Die Fachberatung des LVR-Landesjugendamts berät und unterstützt insbesondere (Kreis-)Jugend-, Schulverwaltungs- und Schulämter sowie die freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe in Fragen der Planung, Konzipierung und Umsetzung der kooperativen Ganztagsbildung. Sie fördert dabei auch die Netzwerkbildung und den fachlichen Austausch in verschiedenen Gremien und Arbeitskreisen auf Landes-, Regierungsbezirks- und kommunaler Ebene (Dialogforum OGS NRW; Regionalkonferenzen OGS, interkommunale- und kommunale Qualitätszirkel, letztere auch in Form der AG 78 SGB VIII). In Kooperation mit u.a. der Akademie der Kulturellen Bildung des Bundes und des Landes NRW und dem LVR-Berufskolleg, mit Abakus9 – Beratungsinstitut und BRANDS FOR GOOD, bietet die Fachberatung zudem verschiedene Fortbildungen an.

Die OGS folgt als ganztägige Bildungseinrichtung einer eigenen bildungspolitischen Idee.

  • Sie ist mehr als eine verlängerte Halbtagsschule.
  • Sie gestaltet guten Unterricht, und dies in vielfältigen, differenzierenden, individualisierenden, offenen Formen (z.B. Stationenlernen, Projektarbeit).
  • Sie ist zugleich mehr als ein Unterricht ergänzendes, ihn unterstützendes Angebot, nämlich ein sozial-, spiel-, freizeit- kultur- erlebnispädagogisches Angebot der Kinder- und Jugendarbeit
  • Sie hat eine eminent wichtige Bildungsfunktion im Sinne eines allgemeinen, ganzheitlichen, mehrdimensionalen Bildungsverständnisses.
  • Hier wird Kinderschutz großgeschrieben – der Rechtsanspruch mit Leben gefüllt
  • Partizipation, Freiwilligkeit, Selbstwirksamkeit sind Prinzipien der Jugendförderung, die diese offensiv in Ganztagsbildung einbringt.

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Beratung zum Kinderschutz

Schule und Träger des Offenen Ganztags sind jeweils gesetzlich dazu verpflichtet, Kinderschutzkonzepte zu entwickeln und miteinander zu verzahnen. Grundlage hierfür sind § 11 Abs. 5 Landeskinderschutzgesetz NRW, § 42 Abs. 6 Schulgesetz NRW sowie der gemeinsame Erlass von Schul- und Jugendministerium NRW „Offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote im Primarbereich“ (Nr. 7.7).

Jugendämter sind auf kommunaler Ebene gefordert, die Entwicklung und Qualitätssicherung von Kinderschutzkonzepten zu begleiten – und in der Kooperativen Ganztagsbildung (OGS). Grundlage hierfür ist ihre Gesamt- und Planungsverantwortung nach §§79 und 79a SGB VIII. Als feste Partner der OGS-Akteure können sie fachlich unterstützen, koordinieren und Impulse für eine gemeinsame Schutzkonzeptentwicklung setzen.

Die Fachberatung des LVR-Landesjugendamt Rheinland unterstützt insbesondere Jugendämter – auch in gemeinsamen Prozessen mit Schule und Trägern des Offenen Ganztags – sowie kommunale Gremien. Dies erfolgt durch Vorträge, individuelle Beratung sowie durch die Entwicklung von Fortbildungsformaten und Arbeitshilfen. Im Mittelpunkt steht dabei die Verantwortungsgemeinschaft im Kinderschutz, die von Jugendämtern, Schulen und Trägern des Offenen Ganztags gemeinsam entwickelt wird.

Die LVR Fachberatung arbeitet eng mit der entsprechenden Fachberatung des LWL Landesjugendamt Westfalen-Lippe sowie der Landesfachstelle Prävention sexualisierte Gewalt NRW (PSG.NRW) (Landesfachstelle Prävention sexualisierte Gewalt) zusammen.

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Inklusion als Querschnittsthema

Viele Schulkinder sitzen auf dem Boden und malen
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Kindgerechte Bildung

Als allgemeinbildendes, im Sinne der UN-Konvention Spiel-, Erholungs-, Freizeit- und Sportaktivitäten mit schulischer Bildung verbindendes Angebot (Art. 30, Abs. 5.d) ist insbesondere die offene Ganztagsschule im Primarbereich mit ihrem multiprofessionellen Team geeignet, "lebenspraktische Fertigkeiten und soziale Kompetenzen" zu vermitteln, um allen Kindern, die diese Schule besuchen, die "volle und gleichberechtigte Teilhabe an Bildung und als Mitglieder der Gemeinschaft" zu erleichtern (Art. 24, Abs. 3).

Die mit der Ratifizierung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung zur Pflichtaufgabe erhobene Anforderung, ein inklusives Bildungssystem zu gestalten, ist in diesem Sinne ein besonderes Anliegen der Fachberatung und Querschnittsaufgabe ihrer Fortbildung, Beratung, Prozessbegleitung und Vernetzung umfassenden Tätigkeit.

Insbesondere wendet sie sich an die Jugendämter als strategische Zentren zur Umsetzung von Maßnahmen für alle Kinder und Jugendlichen in den Kommunen.

mehr zum Thema "Inklusion im Offenen Ganztag" und in der Jugendförderung

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LVR Facharbeitskreis Rechtsanspruch des Landesjugendhilfeausschusses Rheinland

Der Landesjugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung vom 25.11.2021 die Bildung eines Facharbeitskreises Rechtsanspruch beschlossen, um auf besondere Herausforderungen, die mit dem Rechtsanspruch verbunden sind, angemessen reagieren zu können. Die konstituierende Sitzung fand am 23.02.2022 statt. Neben Stellungnahmen und Appellen an die Landesregierung, hält der Fachausschuss auch ein Padlet zu aktuellen Entwicklungen vor mit Informationen zur Rechtslage auf Bundes- und Landesebene, mit Forschungsberichten, aber auch Praxisbeispielen aus den Kreisen und Kommunen. Auf Anfrage lassen wir Ihnen den Link zum Padlet gerne zukommen.

Kooperationspartner, die zugleich Mitglieder im Dialogforum OGS zur strategischen Weiterentwicklung der Ganztagsbildung im Primarbereich sind:

Weitere Kooperationspartner:


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Fortbildung

Die LVR-Fachberatung bietet Fortbildungen und Fachtagungen zu folgenden Thema an.:

  • Kernpunkte des OGS-Erlasses in Kooperation mit dem LWL Landesjugendamt Westfalen-Lippe
  • Kooperative Ganztagsbildung kommunal koordinieren und fachlich beraten
  • Kinderschutz gemeinsam gestalten: Rechte- und Schutzkonzepten in den Offenen Ganztagsschulen (OGS)“. Online-Fortbildungsreihe von LWL und LVR für Jugendämter & interessierte Akteure im Handlungsfeld OGS
  • Zertifikatskurse für Leitungskräfte, Gruppenleitungen und Ergänzungskräfte im Offenen Ganztag

Zum Online-Fortbildungskatalog des LVR

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