Ganztagsbildung in der Primarstufe – gemeinsame Aufgabe von Jugendhilfe und Schule
Für die offene Ganztagsschule im Primarbereich (OGS) ist die enge Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule konstitutiv. Nur in gemeinsamer Verantwortung kann ein Haus des Lebens und Lernens entstehen, das die Mädchen und Jungen in ihrer Entwicklung ganzheitlich fördert und in ihren Bedrüfnissen und Interessen ernst nimmt.
Beratung
Die Fachberatung des LVR-Landesjugendamts berät und unterstützt insbesondere (Kreis-)Jugend-, Schulverwaltungs- und Schulämter, kommunale Qualitätszirkel sowie die freien Träger der Jugendhilfe in Fragen der Planung, Konzipierung und Umsetzung des offenen Ganztags. Sie bietet in Kooperation mit u.a. der Akademie der Kulturellen Bildung des Bundes und des Landes NRW und dem LVR-Berufskolleg, mit abakus09, BRANDS FOR GOOD, Henrike Berners und dem Theater Wolkenburg verschiedene Fortbildungen, und hier insbesondere Zertifikatskurse für Leitungs-, pädagogische Fach- und Ergänzungskräfte im offenen Ganztag an.
Die offene Ganztagsschule folgt einer eigenen bildungspolitischen Idee.
- Sie ist mehr als eine verlängerte Halbtagsschule.
- Sie gestaltet guten Unterricht, und dies in vielfältigen, differenzierenden, individualisierenden, offenen Formen (z.B. Stationenlernen, Projektarbeit).
- Sie ist zugleich mehr als ein Unterricht ergänzendes, ihn unterstützendes Angebot.
- Sie hat eine eminent wichtige Bildungsfunktion im Sinne eines allgemeinen, ganzheitlichen, mehrdimensionalen Bildungsverständnisses.
- Partizipation, Freiwilligkeit, Selbstwirksamkeit sind Prinzipien der Jugendförderung, die diese offensiv in Ganztagsbildung einbringt.
Inklusion als Querschnittsthema
Als allgemeinbildendes, im Sinne der UN-Konvention Spiel-, Erholungs-, Freizeit- und Sportaktivitäten mit schulischer Bildung verbindendes Angebot (Art. 30, Abs. 5.d) ist insbesondere die offene Ganztagsschule im Primarbereich mit ihrem multiprofessionellen Team geeignet, "lebenspraktische Fertigkeiten und soziale Kompetenzen" zu vermitteln, um allen Kindern, die diese Schule besuchen, die "volle und gleichberechtigte Teilhabe an Bildung und als Mitglieder der Gemeinschaft" zu erleichtern (Art. 24, Abs. 3).
Die mit der Ratifizierung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung zur Pflichtaufgabe erhobene Anforderung, ein inklusives Bildungssystem zu gestalten, ist in diesem Sinne ein besonderes Anliegen der Fachberatung und Querschnittsaufgabe ihrer Fortbildung, Beratung, Prozessbegleitung und Vernetzung umfassenden Tätigkeit.
Insbesondere wendet sie sich an die Jugendämter als strategische Zentren zur Umsetzung von Maßnahmen für alle Kinder und Jugendlichen in den Kommunen.
Fortbildung
Die LVR-Fachberatung bietet Fortbildungen und Fachtagungen zum Thema an.
Ansprechperson
Dr. Karin Kleinen
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