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Politik

Die Mitglieder der Landschaftsversammlung Rheinland während einer ihrer Sitzung
Die Landschaftsversammlung Rheinland

Der Landschaftsverband Rheinland hat drei Organe:

Die Landschaftsversammlung beschließt über Grundsatzangelegenheiten, verabschiedet den Haushalt und wählt die Direktorin oder den Direktor („Landesdirektorin“ oder „Landesdirektor“) sowie die Landesrätinnen und Landesräte (Dezernatsleitungen).

Der Landschaftsausschuss trifft nach Vorberatung in Fachausschüssen Entscheidungen, die nicht der Landschaftsversammlung vorbehalten sind.

Die Direktorin führt die Geschäfte der laufenden Verwaltung, bereitet die Beschlüsse der Gremien vor und führt sie aus. Sie ist die gesetzliche Vertreterin des Verbandes.

Die Kreistage und die Räte der kreisfreien Städte wählen die Landschaftsversammlung. Diese bildet den Landschaftsausschuss und die Fachausschüsse und wählt den LVR-Direktor und die Dezernentinnen.
Die Bildung der Organe des LVR