Schon nach der Geburt: Frühförderung
Die frühe Förderung von hör- und sehgeschädigten Kindern ist von entscheidender Bedeutung für den Besuch einer allgemeinen Schule. Die Angebote zur Früherkennung und Frühförderung an den LVR-Förderschulen sind kostenlos und rezeptfrei.
Die pädagogische Frühförderung beginnt drei Monate nach der Geburt und endet spätestens mit der Einschulung. Sie umfasst die Begleitung bei der Diagnose Seh- bzw. Hörbehinderung, Beratung und Information der Eltern sowie Förderung des Kindes. Die Frühförderung findet sowohl zu Hause als auch im Kindergarten statt. Hier lernen seh- und hörgeschädigte Kinder mit ihren Mitmenschen zu kommunizieren. Eltern werden dabei durch sonderpädagogische Fachkräfte unterstützt, eine positive Beziehung im Umgang mit ihren Kindern aufzubauen. Die sinnesgeschädigten Kinder werden im Rahmen der Frühförderung auf den Besuch einer allgemeinen Schule vorbereitet.