Anmeldung & Hospitation

Wenn Sie prüfen möchten, ob die LVR-Irena-Sendler-Schule der passende Förderort für Ihr Kind ist, beraten wir Sie gerne persönlich. Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu Beratung, Hospitation und Aufnahme.

Schulgebäude im Sonnenschein im Winter

Beratung zur Schulanmeldung

Eine frühzeitige und offene Beratung ist uns wichtig. Für Fragen rund um den Übergang in die Schule steht Ihnen unser ÜKS-Beratungsteam (Übergang Kindergarten – Schule) zur Verfügung.

Das Angebot richtet sich an:

  • Eltern und Erziehungsberechtigte

  • pädagogische Fachkräfte aus Kindertageseinrichtungen

  • Lehrkräfte anderer Schulen

Im Rahmen der Beratung können auch Hospitationen vereinbart werden, um einen Einblick in den Schulalltag zu erhalten.

Aufnahmevoraussetzungen und Verfahren zur Einschulung

Die Aufnahme an der LVR-Irena-Sendler-Schule setzt die Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs voraus. Das Verfahren gliedert sich in folgende Schritte:

  • Anmeldung und Überprüfung: In der Regel erfolgt die Anmeldung zur Einschulung zunächst an der Grundschule Ihres Wohnortes. Besteht die Vermutung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs, wird ein entsprechendes Überprüfungsverfahren eingeleitet.

  • Gutachten und Feststellung: Das zuständige Schulamt beauftragt die Erstellung eines pädagogischen Gutachtens. Auf dieser Grundlage werden der Förderbedarf sowie der spezifische Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung offiziell festgestellt.

  • Zuweisung: Basierend auf dem Gutachten entscheidet das Schulamt über den geeigneten Förderort und erlässt einen Zuweisungsbescheid.

  • Anmeldung: Erst wenn Ihnen dieser schriftliche Bescheid des Schulamtes vorliegt, kann die formale Anmeldung an unserer Schule erfolgen.

Informationen zum AO-SF-Verfahren

Die Feststellung des Förderbedarfs erfolgt nach der Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung (AO-SF). Detaillierte Informationen zum Ablauf und den rechtlichen Grundlagen dieses Verfahrens finden Sie im Bildungsportal des Landes Nordrhein-Westfalen:

Förderortwechsel

Ein Wechsel an die LVR-Irena-Sendler-Schule ist auch zu einem späteren Zeitpunkt möglich.

Ein Antrag kann gestellt werden durch:

  • Eltern und Erziehungsberechtigte

  • die aktuell besuchte Schule

Die Entscheidung über den Förderort trifft das zuständige Schulamt.

Gerne beraten wir Sie im Vorfeld zu den Möglichkeiten und zum Ablauf.

Kontakt und Terminvereinbarung

Wenn Sie Fragen haben oder eine Beratung wünschen, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

Für eine persönliche Beratung oder die Vereinbarung einer Hospitation wenden Sie sich bitte an unser Sekretariat oder direkt an das ÜKS-Team.

Ihre Ansprechpersonen