Krankmeldung & Beurlaubung
Wenn Ihr Kind nicht am Unterricht teilnehmen kann, ist eine rechtzeitige Information der Schule wichtig. Hier finden Sie alle Hinweise zur Krankmeldung und zur Beurlaubung.
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Bitte melden Sie Ihr Kind im Krankheitsfall rechtzeitig krank.
Die Krankmeldung erfolgt an der LVR-Irena-Sendler-Schule über das Schulportal IServ. Über das Abwesenheitsmodul melden Eltern oder Erziehungsberechtigte das Kind bis spätestens 7.45 Uhr – also noch vor Unterrichtsbeginn – krank.
Durch die Nutzung von IServ wird sichergestellt, dass alle relevanten Informationen einfach, zuverlässig und zeitnah bei uns eingehen. So können Unterricht , Betreuung sowie pflegerische und therapeutische Abläufe entsprechend angepasst werden.
Wichtig: Im Krankheitsfall ist ebenfalls auch zeitnah das Busunternehmen der Schülerbeförderung zu informieren.
Sollte eine Krankmeldung über IServ im Ausnahmefall nicht möglich sein, wenden Sie sich bitte an das Schulsekretariat.
In Einzelfällen kann die Schule ein ärztliches Attest verlangen, wenn Zweifel an der Krankmeldung bestehen.
Wenn Ihr Kind aus wichtigen Gründen nicht am Unterricht teilnehmen kann, ist eine Beurlaubung erforderlich.
Über Beurlaubungen entscheidet:
Eine Beurlaubung ist nur aus einem wichtigen Grund möglich. Dazu zählen zum Beispiel:
Beurlaubungen unmittelbar vor oder nach den Ferien sind nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.
Sie dürfen nicht dazu dienen:
Die Entscheidung über eine Beurlaubung trifft in diesen Fällen immer die Schulleitung.