Krankmeldung & Beurlaubung
Wenn Ihr Kind nicht am Unterricht teilnehmen kann, ist eine rechtzeitige Information der Schule wichtig. Hier finden Sie alle Hinweise zur Krankmeldung und zur Beurlaubung.
Ende des Seitenheaders.
Bitte melden Sie Ihr Kind im Krankheitsfall rechtzeitig krank.
Die Krankmeldung erfolgt an der LVR-Irena-Sendler-Schule über das Schulportal IServ. Über das Abwesenheitsmodul melden Eltern oder Erziehungsberechtigte das Kind bis spätestens 7.45 Uhr – also noch vor Unterrichtsbeginn – krank.
Durch die Nutzung von IServ wird sichergestellt, dass alle relevanten Informationen einfach, zuverlässig und zeitnah bei uns eingehen. So können Unterricht , Betreuung sowie pflegerische und therapeutische Abläufe entsprechend angepasst werden.
Wichtig: Im Krankheitsfall ist ebenfalls auch zeitnah das Busunternehmen der Schülerbeförderung zu informieren.
Sollte eine Krankmeldung über IServ im Ausnahmefall nicht möglich sein, wenden Sie sich bitte an das Schulsekretariat.
In Einzelfällen kann die Schule ein ärztliches Attest verlangen, wenn Zweifel an der Krankmeldung bestehen.
Wenn Ihr Kind aus wichtigen Gründen nicht am Unterricht teilnehmen kann, ist eine Beurlaubung erforderlich.
schriftlicher Antrag
mindestens sieben Tage im Voraus
Einreichung über die Klassenleitung
Über Beurlaubungen entscheidet:
die Klassenleitung (bei einzelnen Tagen)
die Schulleitung (bei mehr als einem Tag oder vor beziehungsweise nach den Ferien)
Eine Beurlaubung ist nur aus einem wichtigen Grund möglich. Dazu zählen zum Beispiel:
religiöse Anlässe
familiäre Ereignisse (zum Beispiel Hochzeit, Geburt)
schwere Erkrankung oder Todesfall in der Familie
Teilnahme an Wettbewerben, kulturellen oder sportlichen Veranstaltungen
Beurlaubungen unmittelbar vor oder nach den Ferien sind nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.
Sie dürfen nicht dazu dienen:
die Ferien zu verlängern
günstigere Reisezeiten zu nutzen
Verkehrszeiten zu umgehen
Die Entscheidung über eine Beurlaubung trifft in diesen Fällen immer die Schulleitung.